Umzug Haushaltszusammenführung anderer Anbieter

vor 3 Jahren

Hallo,

 

ich ziehe zum 1.4.22 zu meinem Freund. Da besteht bereits ein Vertrag bei 1&1. 

Am Telefon wurde mir gesagt ich muss trotzdem bis September 2023 bezahlen. Die Nachmieter in meiner alten Wohnung ziehen zum 15.04.22 ein und wollen bestimmt ihren Vertrag nutzen. 

wie soll das funktionieren???

 

wie kann da keine Sonderkündigung möglich sein??

ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? 

Wo ist denn hier bitte die Lösung?!

Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 

Bestimmt erging es bereits mehreren so und ich bin nicht die einzige. 

ich würde dafür gerne eine Lösung finden. 

 

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    • vor 3 Jahren

      Es gibt halt Regeln. Die gelten für alle. 

      Die Regel besagt. 
      Du lässt deinen Anschluss umziehen. Kann die Telekom den Anschluss dort bereitstellen, dann habt ihr dort halt zwei Anschlüsse. 
      Kann sie es nicht, dann hast du das Recht zu Kündigung. Aber nur dann. 

      0

    • vor 3 Jahren

      DiianaMedo

      ich ziehe zum 1.4.22 zu meinem Freund. Da besteht bereits ein Vertrag bei 1&1.

      ich ziehe zum 1.4.22 zu meinem Freund. Da besteht bereits ein Vertrag bei 1&1. 
      DiianaMedo
      ich ziehe zum 1.4.22 zu meinem Freund. Da besteht bereits ein Vertrag bei 1&1. 

      Eine Zusammenführung ist unter den Umständen nicht möglich, da ihr Partner nicht bei der Telekom ist.

      Einzige Möglichkeit ist eine Kündigung nach TKG , und wenn der Anschluss nicht 1 zu 1 mitgenommen werden kann,

      können sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Einen anderen Weg gibt es leider nicht.

       

       

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Als Hinweis: zur Not legt die Telekom auch ne zweite Telefondose. Die Ausrede gilt aso nicht Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Nur zur Sicherheit: Wann genau hast du den Vertrag bei der Telekom abgeschlossen oder das letzte Mal etwas daran geändert, z.B. auf eine höhere Geschwindigkeit gewechselt?

      8

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      DiianaMedo

      Im September 21. Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass es so kommen wird 😅

      Im September 21. 

      Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass es so kommen wird 😅

      DiianaMedo

      Im September 21. 

      Zu dem Zeitpunkt wusste ich noch nicht dass es so kommen wird 😅


      Dann bleibt nur der Umzug nach TKG .

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @DiianaMedo 

      Der Lösungsweg wurde Dir ja von den Mitgliedern schon mitgeteilt: Umzug nach TKG .

      Was daraus dann wird - das wird sich dann zeigen.

      • Entweder kann der Vertrag nicht 1zu 1 und ohne Änderung der Vertragslaufzeit an der neuen Adresse zu Verfügung gestellt werden - dann besteht das Sonderkündigunsrecht nach TKG

      oder

      • Er kann nach TKG zur neuen Adresse umgezogen werden - dann habt Ihr eben zwei Verträge und Anschlüsse an der Adresse.

      In beiden Fällen wird der Anschluss / die Leitung an der alten Adresse frei.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Hallo @DiianaMedo,

       

      vielen Dank für das Gespräch. 

       

      Da der Vertrag 1 zu 1 mitgenommen werden kann, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Ich freue mich, dass wir trotzdem eine Lösung gefunden haben.

       

      Den Retourenschein habe ich auf den Weg geschickt. Mit diesem den Speedport einfach an uns zurückschicken, damit auch dort für die restliche Laufzeit die Mietkosten gespart werden können. 

       

      Sollte noch etwas sein, dann gerne kurz bei mir melden. 

       

      Viele Grüße

      Ann-Christin G. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      DiianaMedo

      . . . . . Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? . . . . .

       . . . . .

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 
       . . . . .

      DiianaMedo
       . . . . .

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 
       . . . . .


      Im Zweifel verzichtet die Telekom lieber auf einen  (neuen) Kunde (an deinem "noch" Anschluss), bevor sie dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt.

       

      Oder hat die Telekom inzwischen ihre Haltung in solchen Fällen geändert?

       

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @Käseblümchen  schrieb:

      @DiianaMedo  schrieb:
       . . . . .

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 
       . . . . .

      Im Zweifel verzichtet die Telekom lieber auf einen  (neuen) Kunde (an deinem "noch" Anschluss), bevor sie dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt.

       

      Oder hat die Telekom inzwischen ihre Haltung in solchen Fällen geändert?

       


      Kommt oft auf die Restlaufzeit an. Was dann wirtschaftlich sinnvoller ist, denn theoretisch wird auch eine Baumaßnahme für den neuen Kunden geplant. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      DiianaMedo

      wie kann da keine Sonderkündigung möglich sein?? ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? Wo ist denn hier bitte die Lösung?!

      wie kann da keine Sonderkündigung möglich sein??

      ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? 
      Wo ist denn hier bitte die Lösung?!

      DiianaMedo
      wie kann da keine Sonderkündigung möglich sein??

      ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? 
      Wo ist denn hier bitte die Lösung?!


      ganz einfach: Du ziehst um. Dann solltest Du für Deinen Anschluss eben auch den Umzug nach TKG beantragen.

      Dann wird die Leitung in der alten Wohnung frei, und Du kannst die Leistung, die Du zahlst, auch weiter nutzen.

      0

    • vor 3 Jahren

      DiianaMedo

      wie soll das funktionieren?

      wie soll das funktionieren?
      DiianaMedo
      wie soll das funktionieren?

      Als Mieter verlierst du mit dem Auszug die Nutzungsrechte an der Wohnung, daher musst du den Anschluss dort auch freigeben.

      Dazu beantragst du einen Umzug nach den Regeln des TKG und alles wird gut.

       

       

      DiianaMedo

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss?

       

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 

      DiianaMedo

       

      Ich belege ja schließlich auch den Anschluss? 


      Dann ja nicht mehr.

       

      DiianaMedo

      ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte?

      ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? 
      DiianaMedo
      ich soll weiter für Leistungen zahlen welche ich überhaupt nicht erhalte? 

      In der gemeinsamen Wohnung habt ihr dann zwei Anschlüsse. Damit stehen euch doppelt so viele Leitungen und auch eine höhere Verfügbarkeit / Ausfallsicherheit zur Verfügung.

       

       

      DiianaMedo

      Bestimmt erging es bereits mehreren so und ich bin nicht die einzige.

      Bestimmt erging es bereits mehreren so und ich bin nicht die einzige. 
      DiianaMedo
      Bestimmt erging es bereits mehreren so und ich bin nicht die einzige. 

      Pacta sunt servanda - Verträge sind zu erfüllen. Der Gesetzgeber hat einige Härtefälle entschärft und die Anbieter müssen teil sehr bittere Kröten schlucken, wenn ihre Kunden Verträge vorzeitig kündigen können.

       

      Der Gesetzgeber hat übrigens geschlampt, denn er hat nach wie vor keine gesetzliche Grundlage zur Zwangstrennung von Anschlüssen geschaffen, die vertragswidrig handelnde Mieter in den Räumen zurücklassen.

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      Uneingeloggter Nutzer

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