Gelöst

Umzug / Sonderkündigungsrecht und Nutzung der Restzeit

vor 5 Jahren

Hallo,

 

ich bin echt angefressen von eurem Service. 

 

Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss. 

 

Wieso kann ich den jetzt nicht die Leitung einfach an meinem neuen Wohnort für die restliche Zeit nutzen? Ich habe dann zwar keine 50MBit, aber muss erstmal mit 16MBit lebe - zahle dann aber nicht doppelt, weil ich ja sonst einen anderen Anbieter wählen muss. 

 

Wieso verweigert man mir vehement den Umzug meines Anschlusses? Ich zahle jeden Monat 55€ um dann mit leeren Händen dazustehen. Ich finde es eine unverschämte Abzocke inkl. Leistungsverweigerung - gesetzlich schützt das Sonderkündigungsrecht mich als Verbraucher - weil ihr sonst 100%ig den Kunden bis zum regulären Vertragende melken würdet. Aber eine Kulanzregelung ist doch hier im Sinne eines jeden...

 

Was ich nicht verstehe: Wieso verärgert ihr mich bzw den Kunden so dermaßen mit einer solchen Geschichte? Ich kenne Unternehmen, die helfen Leuten sogar dabei einen neuen Job woanders zu finden, wenn diese unzufrieden sind. Genau das sind doch die Erfahrungen und Dinge, die nach außen gespiegelt werden und ein besonderes Licht auf die "guten" Unternehmen wirft. Wieso könnt ihr das nicht? 

 

Wieso denkt ihr immer nur an den Neuabschluss von Verträgen und nicht an die Kunden, die ihr habt und verliert - und vor allem an die die wiederkommen werden/können? 

 

Soviel dazu: 

"Wer will findet Lösungen, wer nicht will, Ausreden." 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Sembo,

     

    jetzt komm mal wieder auf den Teppich der Tatsachen!

    Du hast einen Vertrag mit Laufzeit gewählt.

    Du hast entschieden den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr einzuhalten, weil Du umziehst.

    Also trägst auch Du die Verantwortung und kannst die Kosten Deiner Entscheidung nicht einfach auf den Vertragspartner abwälzen!

    Man kommt Dir zwar kurlanterweise entgegen, dass man Dich, trotz noch laufender Vertragslaufzeit vorzeitig aus dem Vertrag lässt, wenn Du am neuen Standort einen neuen Vertrag abschließt.

    Stattdessen willst Du jetzt auch noch eine Sonderlösung programmiert haben und das im Massenmarktsegement.

     

    Ich kann Dir daher nur den Rat geben, werde erwachsen und fange an Verträge auch zu verstehen, die Du abschließt.

     

    Viele Grüße

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 5 Jahren

    Hallo @Sembo,

    wir versuchen so schnell wir möglich zu antworten, aber aktuell erreichen uns auch viele Anfragen. Die Antworten kennst du bereits und ich kann daran auch nichts ändern. Du hast ein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht mit drei Monaten, aber noch früher geht das Ganze nicht. Nicht nur bei dir ist das so, sondern generell. Dies wurde dir auch schon mitgeteilt und die Kündigung bereits dementsprechend aufgenommen.

    Viele Grüße Türkan Ü.

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