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Umzug / Sonderkündigungsrecht und Nutzung der Restzeit
5 years ago
Hallo,
ich bin echt angefressen von eurem Service.
Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss.
Wieso kann ich den jetzt nicht die Leitung einfach an meinem neuen Wohnort für die restliche Zeit nutzen? Ich habe dann zwar keine 50MBit, aber muss erstmal mit 16MBit lebe - zahle dann aber nicht doppelt, weil ich ja sonst einen anderen Anbieter wählen muss.
Wieso verweigert man mir vehement den Umzug meines Anschlusses? Ich zahle jeden Monat 55€ um dann mit leeren Händen dazustehen. Ich finde es eine unverschämte Abzocke inkl. Leistungsverweigerung - gesetzlich schützt das Sonderkündigungsrecht mich als Verbraucher - weil ihr sonst 100%ig den Kunden bis zum regulären Vertragende melken würdet. Aber eine Kulanzregelung ist doch hier im Sinne eines jeden...
Was ich nicht verstehe: Wieso verärgert ihr mich bzw den Kunden so dermaßen mit einer solchen Geschichte? Ich kenne Unternehmen, die helfen Leuten sogar dabei einen neuen Job woanders zu finden, wenn diese unzufrieden sind. Genau das sind doch die Erfahrungen und Dinge, die nach außen gespiegelt werden und ein besonderes Licht auf die "guten" Unternehmen wirft. Wieso könnt ihr das nicht?
Wieso denkt ihr immer nur an den Neuabschluss von Verträgen und nicht an die Kunden, die ihr habt und verliert - und vor allem an die die wiederkommen werden/können?
Soviel dazu:
"Wer will findet Lösungen, wer nicht will, Ausreden."
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5 years ago
Der Umzug wird nicht verweigert. Da aber das alte Produkt nicht am neuen Standort nicht geht, bleibt nur die Buchung eines neuen mit neuer Laufzeit.
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5 years ago
Du hast einen Vertrag mit Laufzeit gewählt.
Du hast einen Vertrag mit Laufzeit gewählt.
Zeige mir einen Telekom-Vertrag, der keine Laufzeit enthält. Es gibt seit Jahren keine Zeitverträge mehr im Endkundenbereich.
Du hast entschieden den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr einzuhalten, weil Du umziehst.
Du hast entschieden den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr einzuhalten, weil Du umziehst.
Mietverträge haben im allgemeinen eine drei monatige Kündigungsfrist. Schade das dies mit dem Telekom-Vertrag nicht synchronisiert ist, denn nach 20 Jahren in einer Wohnung und 15 Jahren bei der Telekom, darf man doch einfach mal umziehen ohne dass man noch weitere 9 Monate für Telekom am alten Standort zahlen muss. Oder?
Gerade bei einem Neubau und insbesondere bei einer Sanierung lebt man an 2 Orten. Es ist sehr Schade, dass für solche Fälle (und sie sind keine Ausnahme) kein entsprechendes Angebot auf Seiten der Telekom hat.
Es ist nur interessant, dass sich diese Problematiken wie ein roter Faden durch Foren und FAQ zieht und es bis heute keine akzeptablen Angebote gibt. Neukunden werden dagegen gepampert bis zum geht nicht. Dabei weiß jeder in der BWL, dass ein Neukeunde wesentlich teuer ist in der Aquise wie einen Altkunden glücklich zu machen und die Retention zu erhöhen.
PS: Mir ist klar, dass die Mitbewerber hier nicht besser und auch nicht schlechter sind.
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5 years ago
Gebe dir vollkommen Recht!
Allerdings wurden mir tatsächlich die Kosten der 3 Monate erstattet - aber nur weil meine Leitung in der alten Wohnung durch mich geblockt war und der Nachmieter angeschmiert war. T wollt zur Telekom - quasi Neukunde. Neukunden gehen immer vor und bringen vermutlich halt Bonus für die MA.
Ja, ich find es auch eine erbärmlich Praxis... Servicewüste DE halt. Da kann Tim Höttges noch so viele tolle Reden und Versprechen in der Öffentlichkeit schwingen. Ändern wird er auch nix.
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5 years ago
Mietverträge haben im allgemeinen eine drei monatige Kündigungsfrist. Schade das dies mit dem Telekom-Vertrag nicht synchronisiert ist,
Ist es doch,
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5 years ago
Hallo @Sembo,
jetzt komm mal wieder auf den Teppich der Tatsachen!
Du hast einen Vertrag mit Laufzeit gewählt.
Du hast entschieden den abgeschlossenen Vertrag nicht mehr einzuhalten, weil Du umziehst.
Also trägst auch Du die Verantwortung und kannst die Kosten Deiner Entscheidung nicht einfach auf den Vertragspartner abwälzen!
Man kommt Dir zwar kurlanterweise entgegen, dass man Dich, trotz noch laufender Vertragslaufzeit vorzeitig aus dem Vertrag lässt, wenn Du am neuen Standort einen neuen Vertrag abschließt.
Stattdessen willst Du jetzt auch noch eine Sonderlösung programmiert haben und das im Massenmarktsegement.
Ich kann Dir daher nur den Rat geben, werde erwachsen und fange an Verträge auch zu verstehen, die Du abschließt.
Viele Grüße
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5 years ago
Hallo @Sembo ,
die Lösung, die du gerne hättest, ist weder gesetzlich, noch freiwillig von der Telekom vorgesehen.
Und ja, auch die Telekom muss Geld verdienen.
Ich gehe Mal davon aus, dass die realen Kosten für einen Umzug mit der Pauschale nicht abgedeckt sind. Musst nur Mal in die Preisliste für den Stundensatz und die Anfahrt anschauen, was ein Techniker kostet. Die Telekom wird bei solch einer Regelung drauflegen, und kann betriebswirtschaftlich nicht kullant sein (bei der gesetzlichen Regelung legt sie genauso drauf , muss es aber anbieten).
Soweit meine unbedeutende Meinung.
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5 years ago
Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss.
Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss.
Hättest du halt die Telekom spätestens am 30.1.2020 von deinem Sonderkündigungsrecht informieren müssen.
Dann wäre der Vertrag zm 30.4 beendet gewesen.
Die Telekom erlaubt nämlich im Gegensatz zu Vodafone dass die First mit dem TAG der Meldung beginnt und nicht erst mit dem Tag des Umzugs.
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from
5 years ago
Sembo Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss. Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss. Sembo Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss. Hättest du halt die Telekom spätestens am 30.1.2020 von deinem Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Dann wäre der Vertrag zm 30.4 beendet gewesen. Die Telekom erlaubt nämlich im Gegensatz zu Vodafone dass die First mit dem TAG der Meldung beginnt und nicht erst mit dem Tag des Umzugs.
Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss.
Ich ziehe zum 01.5.2020 um. Leider kann ich technisch wohl nicht die Leistung an meinem neuen Wohnort nutzen, die ich jetzt habe. Jetzt kommt das Sonderkündigungsrecht und sagt, der Vertrag läuft noch 3 Monate, die ich dann voll bezahlen muss.
Hättest du halt die Telekom spätestens am 30.1.2020 von deinem Sonderkündigungsrecht informieren müssen.
Dann wäre der Vertrag zm 30.4 beendet gewesen.
Die Telekom erlaubt nämlich im Gegensatz zu Vodafone dass die First mit dem TAG der Meldung beginnt und nicht erst mit dem Tag des Umzugs.
Jeps, so siehts aus. Hätte ich mich nicht auf die Aussagen der Hotline verlassen, dass ich meinen Vertrag problemlos mitnehmen kann, wäre ich einsichtig. Aber so denn, ich sehe keine Chance da irgendwas zu meinen Gunsten zu drehen. Was auch immer die Telekom erlaubt, macht es nicht besser
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Accepted Solution
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5 years ago
wir versuchen so schnell wir möglich zu antworten, aber aktuell erreichen uns auch viele Anfragen. Die Antworten kennst du bereits und ich kann daran auch nichts ändern. Du hast ein Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht mit drei Monaten, aber noch früher geht das Ganze nicht. Nicht nur bei dir ist das so, sondern generell. Dies wurde dir auch schon mitgeteilt und die Kündigung bereits dementsprechend aufgenommen.
Viele Grüße Türkan Ü.
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