Umzugsauftrag führt zu geänderter Grundgebühr - Restlaufzeit nicht erkennbar
vor 2 Tagen
Hallo zusammen,
ich habe einen bestehenden Glasfaser 600 Anschluss nun war ich am Donnerstag in einem Shop einen Umzug zu beauftragen.
Alles auch kein Problem, da ich innerhalb des gleichen Hauses umziehe möchte ich natürlich weiterhin Glasfaser haben. Der Mitarbeiter wies daraufhin das ich für die Dose rund 70,-€ Installation zahlen muss. Alles nicht das Problem.
Ebenso wies er daraufhin dass alle Informationen per Mail kommen.
Am Abend hatte ich dann die Mail, hier habe ich erstmal eine neue vorvertragsinformation erhalten. Wieso? Ich habe doch einen Vertrag und möchte nur den Umzug.
Dann sehe ich in der Mail aber auch, das sich die Grundgebühr erhöht. Da frage ich mich wieso? Denn ich habe einen bestehenden Vertrag. Irgendwie ist das mir alles sehr suspekt.
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vor 2 Tagen
Dann wurde der Umzug nicht nach TKG gebucht sondern als neuer Vertrag.
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vor 2 Tagen
Sprich ich wurde veralbert. Okay welche Möglichkeiten habe ich dann?
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von
vor einem Tag
Hallo @segelfreund_1,
herzlich willkommen in unserer Community. Hast du denn schon eine Auftragsbestätigung erhalten und welcher Tarif wurde dir angeboten, ist der neue Tarif abweichend vom bisherigen? Leider kann ich von hieraus keine Unterstützung anbieten und muss dich tatsächlich an den T-Shop verweisen. Dennoch ein schönes Wochenende.
Viele Grüße
Dilber
von
vor einem Tag
Hallo@Dilber S. ,
danke. Eine Auftragsbestätigung habe ich erhalten. Es ist der gleiche Tarif welchen ich bisher auch habe.
Aber ich sehe die neue Laufzeit nicht. Und es ist halt ein anderer Preis.
0
von
vor 3 Stunden
Hallo @segelfreund_1 ,
alles klar. 👍
Ich würde Vorschlagen wir telefonieren hierzu noch mal und schauen uns das gemeinsam an.
Schick bitte ein großzügiges Zeitfenster, wann dir ein Anruf passt und halte deine Kundennummer, so wie die letzten 6 Ziffern deiner IBAN bereit.
Viele Grüße
Svenja
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Wenn das in der bisherigen Wohnung ein Glasfaser 600 Tarif ist und in der neuen Wohnung auch und Du nicht irgendwas wie MagentaTV dazugebucht hast, dann muss der Shop grundsätzlich gem. Telekommunikationsgesetz den Umzug unverändert buchen. Sollte das kein Versehen gewesen sein im Shop sondern Absicht und sollte Dich das (offensichtlich!) stören, dann kannst Du den Leuten im Shop ja unter Verweis aufs Telekommunikationsgesetz §60 Absatz 1 auf die Füße treten (die 70 Euro fallen in jedem Fall an)
Wenn ein Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt und seine Verträge weiterführen möchte, ist der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit er diese dort anbietet. 2Der Anbieter kann ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand verlangen, das jedoch nicht höher sein darf als das für die Schaltung eines Neuanschlusses vorgesehene Entgelt.
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Uneingeloggter Nutzer
von