Verteilerkasten Telefonleitungen (Post) in Sondereigentum
vor 3 Jahren
Wir haben in einer Sondereigentumseinheit (Gewerbe/Praxis) eine grauen alten Verteilerkasten gefunden, wo diverse Leitungen im Haus beschriftet sind. Wir sind Miteigentümer von einer Einheit. Wie ist die korrekten Vorgehensweise , wem gehört der Kasten? Und wer ist befugt daran zu arbeiten? Hier laufen aus anderen (nicht uns gehörenden Sondereigentumseinheiten) wahrscheinlich die Telefone, die dort jeweils dort sind in diesem Kasten zusammen oder werden da geschaltet.
Wie ist die Vorgehensweise? Aufgabe der Hausverwaltung? Der zukünftige Mieter und auch wir als Eigentümer der Einheit finden das nicht korrekt.
Was könnte der Anlass für eine solche Einrichtung gewesen sein? Aus den 90ern? Als es noch Post hieß? Was gibt es für Lösungen?
Herzlichen Dank vorab
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vor 5 Jahren
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vor 6 Jahren
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vor 3 Jahren
Entweder das ist der APL , oder eine Unterverteilung ...
Wie ist die Vorgehensweise?
Was gibt es für Lösungen?
Vorgehensweise/Lösung für was denn? Wo ist das eigentliche Problem?
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Einen Antrag für die nächste WEG-Jahresversammlung stellen, dass diese "Verteilung" verlegt wird in einen Raum des Gemeineigentum.
Ich gehe davon aus, dass nur zugestimmt wird, wenn der Eigentümer des Sondereigentums (Antragsteller) die Kosten übernimmt.
Die Miteigentümer werden wohl nicht bereit sein, die Kosten zu bezahlen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Buster01
Danke für die Antwort.
Das ist eine WEG / Grundstücksgemeinschaft. Es gibt nicht "den Hauseigentümer" (sind mehrere Eigentümer) Wir sind "lediglich" Miteigentümer.
Und dieser "Kasten" dürfte älter sein. Das Gebäude von ca. 1973 sein. Wie alt die Leitungen sind ggf wurden die in den 90er Jahren geändert, das wissen wir nicht.
Da müßten erstmal wahrscheinlich in einem Umlaufbeschluss entschieden werden.
Wir möchten den Kasten dort weghaben. Der hat in keiner Einheit mit Sondernutzung etwas zu suchen. Wir werden uns die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung ansehen.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@fdi
Es sind nicht alle Einheiten da angeschlossen, das sieht irgendwie komisch aus. Wir werden uns die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung anschauen.
Warum sollen wir das bezahlen, wo andere Miteigentümer partizipieren? Und wenn da dringend ein Techniker dran muss, wie soll ich das einem Mieter erklären. Sowas gehört nicht in ein Sondereigentum.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich denke das betrifft eigentlich das WEG Gesetz. Verständlich, dass ihr diese Einrichtung nicht in eurem Sondereigentum haben wollt, da immer mal wieder potentiell durch Techniker daran gearbeitet werden muss. Da kann man nur über die Hausverwaltung einer Verlegung des APL beantragen. Wird halt eine Weile dauern.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@Jyrgi66
Vielen Dank.
Ja genauso ist es, das ist ein Ärztehaus, und wenn da mal eine Leitung defekt sein sollte, und dann unser Mieter im Wochenende ist, kommt keiner an diese "fremden Telefonleitungen" abgesehen, dass wir das als neuer Miteigentümer nicht wollen, wie soll man so etwas in Mietvertrag aufnehmen, das ist ja sogar ggf. hinderlich, eine bestimmte Miete zu erzielen, wenn "Hinz & Kunz" also andere, Nutznießer Zugang brauchen. Normalerweise sollte das im Keller sein.
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