Vertrag (Festnetz und Internet) auf Zwischenmieter übertragen
vor 11 Jahren
Da ich innerhalb meines Studiums ein sechsmonatiges Praktikum an einem anderen Ort machen werde habe ich in diesem Zeitraum einen Untermietvertrag für meine Wohnung abgeschlossen.
Dieser Untermieter würde gerne für diesen Zeitraum meinen Vertrag übernehmen. Im Anschluss an das Praktikum würde ich dann den Vertrag wieder übernehmen.
Was muss ich tun?
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vor 11 Jahren
Ich würde dies privatrechtlich über einen Vertrag mit dem Untermieter regeln.
6 Monate sind nun kein wirklich langer Zeitraum.
Falls der Vertrag dauerhaft übereignet werden sollte, gäbe es einen Antragsmöglichkeit bei der Telekom. Dies erscheint mir in diesem Fall nicht gewünscht
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von
vor 11 Jahren
Ich will aber keine Rechtsberatung damit leisten!
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von
vor 11 Jahren
Auszug aus den aktuellen AGB, Punkt 5:
"Nutzung durch Dritte
5.1
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten und Telekommunikationsleistungen,
Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen gegenüber Dritten anzubieten.
Dies gilt nicht für „Call Plus“."
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von
vor 11 Jahren
- Überlassung zum "alleinigen Gebrauch" durch Dritte. = Nein, es ist nur temporär.
- gewerblichen Nutzung = Nein, es ist kein Hotel
- als Anbieter von Telekommunikationsdiensten = wohl kaum der Fall bei einem Studenten.
Es wäre wohl nur ein Problem wenn man einen Vertrag für einen Dritten abschließt und ihn grundsätzlich selbst nicht nutzt. Das ist hier jedoch nicht der Fall (soweit ich das sehe)
Dies ist keine Rechtsberatung !!!
PS.: warum werden einfache Dinge immer so kompliziert gemacht. Es lebe die Bürokratie !
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vor 11 Jahren
Den Vertrag hin- und herübertragen... das ist so eine Sache - falls das überhaupt geht.
Ich würde deshalb auch den Weg gehen, dem Zwischenmieter den Anschluss eingeschränkt zu überlassen. Und zwar würde ich ihm einerseits möglichst nur die DSL-Seite überlassen, nicht aber die Telekom Telefonie. Telefonieren kann der Zwischenmieter ja über einen anderen VoIP-Anbieter.
Wichtig ist in dem Zusammenhang für Dich vor allem, dass Du Dich dahingehend absicherst, dass Du ihn schriftlich mit seiner Unterschrift belehrst, dass er so illegale Dinge wie File Sharing oder illegale Videos streamen/runterladen nicht machen darf. Du willst ja als Anschlussinhaber keine Abmahnung oder ein Strafverfahren haben.
Dass die AGB der Telekom diesem Unterfangen der Überlassung des Anschlusses sagen wir mal ein wenig nicht so freundlich gegenüberstehen ist eine ganz andere Kiste - das betrifft die vertragliche Beziehung zwischen Dir und der Telekom. Dass die Telekom Dir da ob dieser Verletzung der ABG kaum draufkommen wird heißt nicht, dass Du Dir dessen nicht bewusst zu sein brauchst. Du musst letztlich entscheiden. Aus einer solchen Verletzung der AGB könnte wenn es blöde läuft eine Kündigung seitens der Telekom resultieren mit der Forderung, für die Restlaufzeit des Vertrags noch Schadenersatz zu leisten. Aber da muss es schon wirklich superblöde laufen...
Meine ganz private Einschätzung...
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von
vor 11 Jahren
Ich würde AUF JEDEN FALL eine Belehrung wie von mir skizziert unterschreiben lassen - schaden tut die nämlich nicht. Und ob der Fall im obigen Link wirklich 1:1 übertragbar ist/wäre ist eine ganz andere Geschichte.
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von
vor 11 Jahren
Die AGB der Telekom verbietet nicht die Mitbenutzung des Anschlusses durch die Hausgemeinschaft, in diesem Fall ein Untermieter oder ein Familienmitglied, ein Gast oder Besucher, wenn es nicht gewerblich erfolgt.
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von
vor 11 Jahren
vor 11 Jahren
Hallo Ziegele und herzlich willkommen in unserer Telekom hilft Community.
Eine Vertragsübernahme ist in diesem Fall nicht möglich und wie Bestie:Mensch richtig zitiert hat, ist eine Benutzung durch Dritte offiziell ebenfalls nicht erlaubt.
Sie haben die Möglichkeit von Ihrem drei-monatigem Sonderkündigungsrecht zum Ende des Kalendermonats gebrauch zu machen. Dazu müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- eine offizielle Bescheinigung des neuen Wohnortes (z. B. vom Einwohnermeldeamt) oder
- Nachweis des Arbeitgebers über einen langfristigen beruflichen Auslandseinsatz
Liebe Grüße
Emely W.
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von
vor 11 Jahren
Es ist wie eine längere Reise zu interpretieren und der Anschlussnehmer möchte Rechtssicherheit für den Zeitraum seiner Abwesenheit.
Der Vertrag kann natürlich nicht so einfach hin und her überschrieben werden. Er könnte es zwar beantragen, aber ein Rechtsanspruch hat er nicht.
Ich stelle mit bedauern immer wieder fest, das der Gesetzgeber an der Lebenswirklichkeit vorbei, Gesetze an den Menschen vorbei verabschiedet.
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