Gelöst
Vertragsübernahme Detailfragen nach Sterbefall
vor 5 Jahren
Guten Tag,
eine Vertragsübernahme durch den Ehepartner ist kein Problem, das habe ich verstanden. Die Beiträge und die Laufzeit
bleiben unverändert.
- Es ist wohl nicht möglich, einzelen Bausteine, wie z.B. MagentaTV zu kündigen, da der verbliebene Ehepartner das nicht nutzt ?
- Der verbliebene Partner müsste kündigen, was geht, aber er verliert bei der Neuanmeldung seine Rufnummer und
bekommt eine neue Nummer ?
- Wenn dem so ist, wäre er besser dran, wenn er zu einem neuen Provider geht und seine Nummer mitnimmt ?
- Kann die Telekom bei einer Neuanmeldung ebenfalls wieder neue Konditionen anbieten (bspw. die ersten 12 Monate nur 19,99.-
oder geht das nicht, weil solch ein Angebot für den bestehenden Anschluss bereits gewährt wurde ?
- Der neue Anbieter würde das garantiert machen, da Neuanschluss !
- Jetzt noch etwas ganz anderes, seit zig Jahren geben und nehmen sich die Anbieter nicht viel, wenn es um die Preisgestaltung von Festnetzanschlüssen geht, das riecht sehr nach Preisabsprachen, aber das nur am Rande.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und viele Grüße-
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vor 5 Jahren
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Gurke
akzeptiert von
Castiel
vor 5 Jahren
Hallo @info100,
nein, hier handelt es sich um eine Vertragsübernahme, so wie er ist.
Du kannst zum Ende der Vertragslaufzeit in einen anderen Tarif wechseln, ohne Magenta TV.
So bleibt dir auch die Rufnummer erhalten.
Schau auch bitte hier: Vertragslaufzeit & Kündigungsfrist
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist?samChecked=true
Das Ende der Mindestvertragslaufzeit findest du auf deiner Rechnung oder auch im Kundencenter:
https://kundencenter.telekom.de/kundencenter/anschluss-tarif/index.html
VG Gurke
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Antwort
von
Gurke
Akzeptierte Lösung
OskarInDerTonne
akzeptiert von
Diandra
vor 5 Jahren
Ich geh jetzt einfach mal zu deinen Fragen alles durch:
1. Nein es ist nicht möglich nur Teile zu übernehmen, durch den Sterbefall kannst du entweder alles Kündigen und was eigens machen was dir gefällt oder alles übernehmen.
2. Das ist richtig es wird dann eine neue Nummer vergeben und es ist so möglich.
3. Eine Portierung einer Rufnummer die einem Verstorbenen gehörte ist nicht erlaubt und verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur. Das hätte der neue Anbieter eigentlich wissen müssen. Die Portierung würde von der Telekom abgelehnt werden, da es nicht erlaubt ist.
4. Klar, wenn der Anschluss gekündigt worden ist (mit neuer Nummer) sind Neukundenpreise möglich. Bei einer Übernahme mit behalten der alten Nummer nicht.
5. Ja würde er da man dort Neukunden ist, aber wie gesagt, die Rufnummer kann NICHT mitgenommen werden. Verstößt gegen die Regeln der Bundesnetzargentur.
6. Es hat sich eigentlich schon sehr viel getan, aber ja die Telekom steht unter der Regulierung der Bundesnetzargentur und muss sich die Preise genehmigen lassen. Da die Telekom immer noch den größten Marktanteil hat. Damit versucht der Staat ein Monopol zu vermeiden. Richtet damit aber auch leider etwas Schaden an und bremst die Telekom aus.
Ich hoffe ich konnte alle Fragen klären. Wenn nicht einfach noch mal Nachfragen.
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Antwort
von
OskarInDerTonne