Gelöst
Vertragsverlängerung bei Umzug
vor 7 Jahren
Hallo,
ich habe Anfang 2017 einen Vertrag bei der Telekom für Internet und TV abgeschlossen (MagentaZuhause M mit Entertain TV Plus), bei dem sich nach den ersten Monaten die Gebühr erhöht. Am 30.8.2017 bin ich umgezogen und habe den Vertrag in die neue Wohnung mitgenommen. Da sich der monatliche Grundpreis erhöht hat, wollte ich nun nach der 24 monatigen Mindestvertragslaufzeit kündigen, also zum Januar 2019. Nun habe ich aber festgestellt, dass die Telekom die Mindestvertragslaufzeit ab dem Umzug wieder auf 24 Monate festgelegt hat, also bis zum 30.8.2019. Ich habe aber ausdrücklich keinen neuen Vertrag abgeschlossen, sondern lediglich den alten Vertrag in die neue Wohnung übernommen mit den identischen Leistungen. Bei der Bestätigungsmail steht auch als Überschrift ausdrücklich "Umzugsbestätigung" da.
Nach kurzer Recherche in diesem Forum habe ich festgestellt, dass es eine klassische Masche der Telekom ist. Wie kann ich dagegen vorgehen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
so ganz korrekt ist deine Aussage nun nicht, der Vertrag wurde nicht mit identischen Leistungen umgezogen.
Die Bandbreite hat sich erhöht, und zwar von VDSL 50 TV auf Fiber 50.
In der Bestätigung vom 9. August 2017 wird alles entsprechend mitgeteilt.
Ein Widerruf hat uns nicht erreicht.
Grüße
Sarah S.
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von
vor 7 Jahren
Beauftrage halt einen Rechtsanwalt Deines geringsten Mißtrauens, um alles weitere zu klären.
Im übrigen wirst Du wohl auch keinen anderen Anbieter finden, der Dir eine bessere/günstigere Leistung zur Verfügung stellt, wenn Du an Deinem neuen Wohnort FTTH von der Telekom bekommst.
von
vor 7 Jahren
Ich bekomme weiterhin dasselbe Produkt, nämlich "MagentaZuhause M mit EntertainTV Plus". Dabei ist es unerheblich, ob es nun über eine Kupfer- oder Glasfaserleitung geht.
Also so viel von "keine Ahnung" gepaart mit "beratungsresistent" habe ich hier schon lange nicht mehr erlebt.
Ich denke, @Um_Zug sollte unbedingt und dringend einen Rechtsanwalt konsultieren. Mancher Ratschlag/manche Info ist halt nur dann etwas Wert, wenn sie kostenpflichtig ist.
von
vor 7 Jahren
es ist so, wie es hier schon geschrieben worden ist. Durch den Technikwechsel, konnte kein Umzug nach TKG gebucht werden. Auch ein Widerspruch lag uns nicht vor.
Viele Grüße
Maria R.