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Vorschriften Einfamilienhaus für Platzierung HÜP Glasfaser
vor 2 Jahren
Hallo,
ein Subunternehmer hat die Glasfaserleitung vom Strassen-Schrank der Telekom bis in unser Haus verlegt. (durch die Kellerwand in den Hasutechnik-Raum)
Die Glasfaserleitung wurde soweit ins Haus reingezogen, dass sie bis zum Router reicht. (ca. 10 m) Soweit alles gut.
Der nächste Subunternehmer der den HÜP installieren soll, wollte mir im Technikraum nur 1,5 m (nicht 3 m, wie man sonst in den Foren liest) übriglassen und den Rest abschneiden. Er berief sich auf Telekom-Brandvorschriften, die das so vorschreiben sollen.
Die Kürzung auf 1,5 m habe ich abgelehnt und die Installation auf meine Gefahr verlangt. Bei der Menge an PVC-Kanälen und sonstigen brennbaren Dämmstoffen an Rohrleitungen im Technikraum finde ich den Brandschutzeinwand lächerlich. Ich habe angeboten die Übernahme jeglicher Risiken schriftlich zu bestätigen, was wiederum vom Subunternehmer abgelehnt wurde.
Wir stecken jetzt in einer Patt-Situation.
Wenn ich in machen Beiträgen lese, dass Glasfaserleitungen ohne HÜP bis zum Übergabepunkt zum Router verlegt werden, dann verstehe die Welt nicht mehr!
Wie kommen wir da weiter?
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olliMD
vor 2 Jahren
Bei der Menge an PVC-Kanälen und sonstigen brennbaren Dämmstoffen an Rohrleitungen im Technikraum finde ich den Brandschutzeinwand lächerlich.
Bei der Menge an PVC-Kanälen und sonstigen brennbaren Dämmstoffen an Rohrleitungen im Technikraum finde ich den Brandschutzeinwand lächerlich.
Genau, weil Du den Brandschutz lächerlich findest verwendet man normalerweise brandhemmende- oder nicht brennbare Stoffe
https://vds.de/fileadmin/Website_Content_Images/VdS_Publikationen/vds_2516_web.pdf
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Anonymous User
Antwort
von
olliMD
vor 2 Jahren
Der Hausanschluss wird in einem Umkreis von drei Metern um die Hauseinführung installiert.
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/glasfaser-technik.pdf
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Hubert Eder
vor 2 Jahren
@Antika
Wenn ich in machen Beiträgen lese, dass Glasfaserleitungen ohne HÜP bis zum Übergabepunkt zum Router verlegt werden, dann verstehe die Welt nicht mehr!
Du solltest nicht allen Blödsinn glauben, der im Netz geschrieben wird. Es wird immer ein GF-AP gesetzt.
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muc80337_2
Antwort
von
Hubert Eder
vor 2 Jahren
Prinzipiell müssen die sich an die Vorschriften halten
Die müssen sich an die vertraglichen Vorgaben der Telekom halten, nicht nur prinzipiell.
Und die Telekom hat sich das auch nicht ausgedacht.
Ich gehe zwar auch davon aus, dass es Mittel und Wege gäbe, den Vorgaben Genüge zu tun, fraglich ob der das so dabei hatte.
Und dass ein Schreiben eines Nicht-Fachmannes (Endkunde) keine Relevanz hat ist klar. Da ist der Techniker dann nicht aus der Haftung raus. Vor allem kann der Endkunde den Techniker auch gar nicht von Schadenersatz freistellen, der anderen Leuten als ihm selbst zusteht.
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