Gelöst
Was kostet der Speedport
vor 8 Jahren
Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016
das sind mittlerweile 11 Monate
damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die
Mietkosten wegfallen .
Bitte geben Sie mir Bescheid wie es weiter geht ?
mfg Fortner
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @j-fortner,
Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016 das sind mittlerweile 11 Monate damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die Mietkosten wegfallen .
Ich zahle monatlich 4,94 €uro seit 18.05.2016
das sind mittlerweile 11 Monate
damit müßte dieser bereits bezahlt sein und die
Mietkosten wegfallen .
der o.g. Mietvertrag ist kein Miet- /Kaufvertrag, d.h. die Miete läuft bis zur Kündigung so weiter.... vergleichbar mit dem Mietvertrag einer Wohnung.
Falls der Router gekündigt werden soll, dann kann dieser hier (für die Rücksendung) auf die Reise gebracht werden: https://retoure.telekom-dienste.de/miete/ Auf dieser Seite können alle erforderlichen Rücksendeunterlagen erstellt und ausgedruckt werden.
VG Peuki
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vor 8 Jahren
@j-fortner
Miete ist kein Mietkauf.
Wenn du eine Wohnung mietest, bleibt sie doch im Eigentum des Vermieters. Speedport mieten ist das gleiche, nur eine Gebühr für die Nutzung, keine Abzahlung eines Ratenkaufs.
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von
vor 8 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @ray16,
der Kunde bekommt sowohl im selfservice via Internet als auch von den Mitarbeitern der Hotline nur noch einen Retourenschein zugesandt. Das Gerät resp. der Vertrag wird erst gekündigt, wenn es im Lager angekommen ist. Somit entfällt dein Hintertür-Trick.
schöne Grüße
von
vor 8 Jahren
Gemäß Retoureschein wird der Mietvertrag 3 Tage nach Eingang des Gerätes gekündigt. Ohne Eingang keine Kündigung.
von
vor 8 Jahren
@pamperlapescu @Party_Elch
Das kann so nicht sein.
Ja, der Standardweg den die Telekom vorsieht mag der sein wie von Euch skizziert (genauer: der ist so). Aber niemand kann mich zwingen, diesen Telekom-Standardprozess bei der Kündigung eines Vertrages einzuhalten.
Heißt: Ich kann m.E. sehr wohl z.B. einen Kündigungsbrief schicken oder ein entsprechendes Schreiben online hochladen - womit der Mietvertrag dann gekündigt ist. Dann geht es natürlich trotzdem noch darum, den Router zurückzuschicken. Ist schließlich Telekomeigentum. Weshalb die Telekom dann auch Schadenersatz fordern darf, falls der nicht zurückkommt.
Aber das ist m.E. sowieso Quatsch, sich über einen solchen Mietvertrag-kündigen-aber-Router-nicht-zurückschicken-Weg den gemieteten Router zu sichern:
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