Gelöst

Wer trägt die Kosten einer Rufweiterleitung

vor 6 Jahren

Hallo, ich habe folgendes Problem. Gelegentlich rufe ich eine die Niederlassung eines Firma in einem benachbarten Ort an. Die angerufene Rufnummer gehört zum Ortsnetz dieser Niederlassung. Es kommt aber immer wieder vor, dass mein Anruf dort nicht direkt angenommen wird, sondern automatisch an den Hauptsitz des Unternehmens in NL weitergeleitet wird. Auf meiner nächsten TK Rechnung werden dann zusätzliche Gebühren für Auslandsgespräche NL berechnet.

Frage, ist das so rechtens??. Ich bin der Meinung, dass ich doch nur die Gebühren für die Verbindung zu zahlen habe, welche ich gewählt habe. Dass hier gelegentlich eine Weiterleitung nach NL erfolgt liegt doch nicht in meinem Einflussbereich.

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    • vor 6 Jahren

      @roscoeq1q1q1 Nein das ist nicht in Ordnung.

      Die Kosten für die Weiterleitung muss derjeige bezahlen, der diese Weiterleitung auf seinem Anschluss eingerichtet hat.

      Bekommst du angesagt, dass die Verbindung nach Holland umgeleitet wird und könntest du vorher das Gespräch noch beenden?

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      muc80337_2

      Nicht beim Anrufenden. Nicht beim Anrufenden. Nicht beim Anrufenden.

      Nicht beim Anrufenden.

      Nicht beim Anrufenden.
      Nicht beim Anrufenden.

      muc80337_2

      Nicht beim Anrufenden.

      Nicht beim Anrufenden.
      Nicht beim Anrufenden.


      Kann sein...was weiß ich. Nachfragen kosten nix Fröhlich

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ohne EVN weiß niemand, welche Verbindungen berechnet wurden. Alles nur Mutmaßungen.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren


      Das ist nicht korrekt. Zuerst muss der Kunde eine Mängelanzeige, ein Störung melden und den Beteiligten die Möglichkeit zur Entstörung, Mängelbeseitigung geben.


      In meinen 38 Jahren, wo ich mit solchen Fällen zu tun hatte, gab es genau einen technischen Hintergrund mit einem zeitgesteuerten Fehlrouting und damit falscher Tarifierung. Alle anderen Fälle hatten andere Ursachen, die nicht vom Anbieter zu vertreten waren. Deshalb: Rechnung reklamieren, technische Prüfung und dann sieht man weiter.


      Das hört sich schon mal ganz anderes an, als die ganzen anderen posts dazu, das zum Rechtsweg gewisse Vorleistungen gehören, bedarf wohl keiner Diskussion.

      Aber dennoch ein Lob für den ehrlichen wenn auch indirekten Hinweis, das die Telekom möglicherweise haftbar ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Das kann/darf nicht sein.

       

      Gut, es werden bisweilen Fehler gemacht - die gilt es dann zu korrigieren.

      Möglicherweise hat das Unternehmen einen Telefonieanbieter, der falsche Abrechnungen in Richtung Telekom schickt.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren


      @roscoeq1q1q1  schrieb:

      Nein, das erfolgt irgendwie automatisch. Ich denke, wenn in der Niederlassung nach x Sekunden keiner das Gespräch annimmt, geht es automatisch nach NL weiter.

      Kann ich das von meiner Seite aus irgendwie verhindern, oder muß ich das mit dieser Firma klären??.

      Danke für Eure Antworten.


      Ich weiß nicht welche Geräte du einsetzt aber, es solte eigentlich kein Problem sein die Telefonnummer für die weiterleitung entweder in deinem Router, oder über die Telekom selbst, Sperren zu lassen (vermutlich auch Online, bisher noch nicht probiert). Notfalls halt den gesamten Vorwahlbereich fürs Ausland oder eben nur NL.

       

      Da wie hier schon festgestellt ein solches vorgehen Illegal ist, wäre es durchaus auch ein Fall für den Rechtsweg.

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    • vor 6 Jahren

      roscoeq1q1q1

      Auf meiner nächsten TK Rechnung werden dann zusätzliche Gebühren für Auslandsgespräche NL berechnet.

      Auf meiner nächsten TK Rechnung werden dann zusätzliche Gebühren für Auslandsgespräche NL berechnet.

      roscoeq1q1q1

      Auf meiner nächsten TK Rechnung werden dann zusätzliche Gebühren für Auslandsgespräche NL berechnet.


      Wie sind die gekennzeichnet? Was steht auf dem Einzelverbindungsnachweis? Den hast Du nicht?

      https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/einzelverbindungsnachweis/fn-evn-beauftragen-und-einsehen

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      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von