Gelöst
Wie kann ich die Einzugsermaechtigung widerrufen und umstellen auf Bezahlung per Ueberweisung?
vor einem Jahr
Wie funktioniert die Umstellung von Einzugsermaechtigung zu Bezahlung der Rechnung durch ueberweisen. Bisher wurden die Rechnungsbetraege abgebucht. Zukuenftig moechte ich Rechnungen per Ueberweisung begleichen.
Ich habe im Kundencenter geschaut aber da nichts gefunden.
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Akzeptierte Lösung
Stefan
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor einem Jahr
Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist Vertragsvoraussetzung in der AGB
Du kannst die Zahlart auf Überweisung umstellen, allerdings ändert sich dadurch eigentlich nichts, außer, dass es bei dir Aufwand erzeugt.
Davon ist eigentlich abzuraten
Ruf bei der auf der Rechnung angegebenen Hotline an
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jojo-1
vor einem Jahr
Hallo @ALEFAL1 ,
normalerweise ist die Einzugsermächtigung " Bestandteil" des Vertrages.
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CobraCane
vor einem Jahr
Sepa ist in den AGB als Vertragsbedingung genannt.
Warum willst du auf Risiko gehen und überweisen? Es gibt hier immer wieder Berichte von Menschen die selber überweisen wollen und dann jammern wenn sie gesperrt werden weil irgendwelche Umstände dazu geführt haben dass sie die Überweisung nicht zeitnah tätigen können.
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jojo-1
Antwort
von
CobraCane
vor einem Jahr
Sepa ist in den AGB als Vertragsbedingung genannt.
Hm überlege gerade, wäre das eine Vertragsänderung?
Könnten dann die "Bestandskunden" Preise geändert werden, und eine neue Laufzeit angesetzt werden?
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
Marcel2605
vor einem Jahr
Zukuenftig moechte ich Rechnungen per Ueberweisung begleichen
Hallo @ALEFAL1
Kann ich nur abraten.
Falls Du die Abbuchungen zu einem bestimmten Termin, zb Anfang des Monats, haben möchtest, kann das Team dies veranlassen.
Etwas komplizierter, weil dass dann von einer Fachabteilung gemacht werden muss.
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Natascha A.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Marcel2605
vor einem Jahr
Guten Morgen @ALEFAL1 ,
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und danke für deinen Beitrag.
Wie ich sehe, hast du schon Antworten bekommen. Konnten dir diese weiterhelfen? Gibt es noch offene
Fragen wobei ich behilflich sein darf? Dann sag einfach Bescheid, ich melde mich dann bei dir.
Besten Gruß Natascha
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
ALEFAL1