Wie kann ich Vertrag kündigen Bei Gewerbe Stilllegung
vor 9 Jahren
Hallo,
ich habe ein Gewerbe für unbestimmte Zeit im Ruhezustand gelassen.
Auf privaten Grunden ich möchte nicht Gewerbe abmelden, aber nur stilllegen lassen. Telefon und Internet brauchen ich gar nicht mehr.
Wie kann ich meinen Vertrag mit Telekom kündigen ?
Grüße
832
3
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 8 Jahren
21937
0
3
Gelöst
vor 8 Jahren
58970
0
5
Gelöst
vor 3 Jahren
481
0
3
171
0
2
vor 9 Jahren
Hier finden Sie alle Infos zur Kündigung
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/anschluss-kuendigen
Ob der Punkt Kündigung wegen Geschäftsaufgabe (relativ weit unten) auf Sie zutrifft kann ich allerdings nicht beurteilen.
Eine normale Kündigung zum Laufzeitsende ist über den Link aber auf jeden Fall möglich.
0
vor 9 Jahren
Hallo, ich habe ein Gewerbe für unbestimmte Zeit im Ruhezustand gelassen. Auf privaten Grunden ich möchte nicht Gewerbe abmelden, aber nur stilllegen lassen. Telefon und Internet brauchen ich gar nicht mehr. Wie kann ich meinen Vertrag mit Telekom kündigen ?
Hallo,
ich habe ein Gewerbe für unbestimmte Zeit im Ruhezustand gelassen.
Auf privaten Grunden ich möchte nicht Gewerbe abmelden, aber nur stilllegen lassen. Telefon und Internet brauchen ich gar nicht mehr.
Wie kann ich meinen Vertrag mit Telekom kündigen ?
Hier steht alles: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/kuendigung/kuendigung-festnetz
1
Antwort
von
vor 9 Jahren
gut, dass Sie sich an uns wenden. Ich begrüße Sie als neues Mitglied.
An dieser Stelle auch einen Dank @olliMD und @CBL007 für die Beiträge.
Haben Ihnen die Antworten geholfen oder benötigen Sie meine Unterstützung?
Welchen Tarif nutzen Sie aktuell? Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Mindestvertragslaufzeit.
Je nachdem, welchen Tarif Sie nutzen, beträgt die Kündigungsfrist meistens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Kündigung benötigen wir schriftlich.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Liebe Grüße
Adriana P.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von