Wie lange speichert die Telekom eine IP-Adresse?

vor 7 Jahren

Hallo,

 

wie lange speichert die Telekom eine IP-Adresse? Ich habe gelesen das es 7 Tage sind. Aber nach dem neuen Urteil im Juni 2017 müssten es doch 3 Monate sein.

 

Da wir hin und wieder mal IP-Adressen in den Logs finden, die z.B den Server angreifen, wäre es mal interessant zu wissen wie lange wir hier nach forschen können. Bisher führte das in der Vergangenheit leider ins leere, mit der neuen Datenspeicherung hätte man hier natürlich mehr Möglichkeit.

 

VIsle Grüße 

14335

5

  • vor 7 Jahren

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht umgesetzt und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    patrickn

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht umgesetzt und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.

    Die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht umgesetzt und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.
    patrickn
    Die Vorratsdatenspeicherung wurde nicht umgesetzt und daran hat sich auch bis heute nichts geändert.

    Und selbst wenn:

    Nur mit einer Staatsanwaltlichen / Richterlichen Anordnung kämst du an die Adressen.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Jahren

    @Sissi55

    Es ist nicht nur die Frage wie lange die Telekom da etwas speichert. Sondern auch die Frage wie lange/ob Du selbst die IP-Adressen speichern darfst. Denn die werden den personenbezogenen Daten zugerechnet. Siehe z.B.

    https://www.datenschutz-praxis.de/fachartikel/ip-adressen-pruefen-sie-speicherpraxis/

     

    2

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    ...man brauch ja die IP Adressen nicht speichern (Frage ob dürfen oder nicht dürfen wäre dann geklärt)

    ...einfach die IP Adresse notierenÜberglücklichÜberglücklichLachendZwinkernd

     

     

    Habe auch lernen müssen, dass es bei der deutschen Rechtsprechung oft nur auf die Wortwahl ankommt.

     

    ....trotz alle dem wirst du keine Auskunft vom Provider bekommen.

    Dazu müßtest du den Vorfall bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Die Staatsanwaltschaft benötigt dann noch eine richterliche Verfügung.

     

     

    Antwort

    von

    vor 7 Jahren

    Alles klar, vielen Dank für eure Antworten.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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