Gelöst

WLAN - Freies WLAN - Gäste WLAN

vor 6 Jahren

WLAN-Betreiber - Freies WLAN - Gäste WLAN

"Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter. WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden. Der Gesetzgeber hat mit einer neuen Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, nun die sog. Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften daher nicht mehr für rechtwidriges Verhalten der jeweiligen Interntnutzer. ..." vgl.  https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoer...

Mit freundlichem Gruß

Marianne E.

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