Solved
WLAN - Freies WLAN - Gäste WLAN
6 years ago
WLAN-Betreiber - Freies WLAN - Gäste WLAN
"Unternehmer und Verbraucher, die ihr WLAN Anderen zur Verfügung stellen, haften grundsätzlich nicht mehr als sogenannte Störer für Urheberrechtsverstöße Dritter. WLAN-Betreiber können jedoch unter Umständen zu Inhaltssperren verpflichtet werden. Der Gesetzgeber hat mit einer neuen Gesetzesänderung, die am 13.10.2017 in Kraft getreten ist, nun die sog. Störerhaftung für WLAN-Betreiber überwiegend abgeschafft. Unternehmer und Privatpersonen, die ihr WLAN anderen Personen frei zur Verfügung stellen, haften daher nicht mehr für rechtwidriges Verhalten der jeweiligen Interntnutzer. ..." vgl. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoer...
Mit freundlichem Gruß
Marianne E.
484
7
This could help you too
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
Accepted Solution
accepted by
6 years ago
@FelixKruemel
Warum dieer Linke nicht funktionierte, weiß ich auch nicht. Ich habe einen neuen besogt.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/stoererhaftung-besserer-schutz-fuer-wlanbetreiber-19261
Hoffentlich ist der jetzt in Ordnung.
Mit Gruß
Marianne
0