Zuzahlung Endgerät Neukunde

vor 5 Jahren

Hallo zusammen.

Ich habe mal eine Frage und zwar geht es darum dass ich mir ab nächsten Monat einen Neuvertrag machen möchte bzw ihn jetz schon für den nächsten Monat machen möchte ( da erst dann mein Altvertrag ausläuft). Jetz möchte ich mir ein Smartphone dazu bestellen was erst noch auf den Markt kommt. Meine Frage lautet dem entsprechend ob ich die einmalige Zuzahlung dennoch jetzt schon zahlen muss oder erst bei Erhalt des Smartphones.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Jenny Petrowsky

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    • vor 5 Jahren

      Mit Erhalt des Smartphones.

       

      Wenn es denn bereit bestellt werden kann, wie z.B. die neuen Samsung. Wenn das Gerät noch gar nicht vorvermarktet wird, kannst du auch keinen Vertrag mit Smartpphone abschliessen bzw. müsstest nachträglich auf "mit Smartphone" wechseln. Achtung: geht erst nach 3 Monaten.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ja es geht tatsächlich um das neue Samsung. 

      Also würde erst mit Erhalt des Smartphones die Zuzahlung fällig werden.

      Es tut mir leid wenn ich so "doofe" Fragen stelle, bin da nicht so informiert was das angeht😔.

      Hab das bis jetzt immer im Laden gemacht.

      Mit freundlichen Grüßen

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Bei einem Neuvertrag wird in der Regel die Zuzahlung auch als Einzelrechnung versendet.

      Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liebe oder sich da etwas geändert hat.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @Jenny-Petrowsky.

      Bitte hinterlege einmal deine Kontaktangaben und lasse mir im Anschluss eine kurze Rückmeldung zukommen.
      Ich setze mich dann sehr gerne mit dir in Verbindung.
      Zur Frage: Ca. 10 Tage nach Erhalt der Rechnung buchen wir den Preis für das Endgerät ab.

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo und guten Abend, @Jenny-Petrowsky.

      Leider habe ich eben noch keine Kontaktangaben entdecken können.
      Hat sich das Anliegen in der Zwischenzeit schon geklärt oder besteht weiterhin Handlungsbedarf? Fröhlich

      Freundliche Grüße
      Carolin K.





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      Uneingeloggter Nutzer

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