Zwang zur Zahlung von Mahngebühren

4 years ago

Bezüglich meiner Verlängerung/Rücknahme der Kündigung gab es eine Einigung mit dem Kundenservice. Es passierte jedoch nichts. Nach einer Weile ein neuer Versuch und es stellte sich ein offener Betrag von 10 EUR aus einer älteren Rechnung als Hindernis heraus. Erstaunlich, dass das nicht schon beim Gespräch zur Verlängerung/Rücknahme der Kündigung mitgeteilt wurde.

 

Im Verlauf des zweiten Gesprächs wurde wieder eine Einigung erzielt, die Zahlung der genannten 10 EUR aber zur Bedingung gemacht. Geschehen ist seitdem: wieder nichts. Außer dass die geforderten 10 EUR beglichen wurden.

 

Heute sprach ich erneut mit dem Kundenservice und abgesehen von einer aktuellen Rechnung und einem kleineren Fehlbetrag durch einen Tippfehler bei einer Überweisung - beides mittlerweile behoben - besteht man nun auf die Zahlung der Mahngebühren, die rechtlich nicht zulässig sind bzw. nicht gezahlt werden müssen (und nach einer gewissen Zeit auch wieder gelöscht werden). Der Kundenservice selbst bestätigt mir, dass ich die Mahngebühren grundsätzlich nicht bezahlen müsste, bei einer anstehenden Verlängerung aber schon. Wie bitte? Was soll das?

 

Wenn es keine rechtliche Verpflichtung gibt, Gebühren aus der 1. Mahnung zu bezahlen, warum muss ich sie dann bezahlen, um einen neuen Vertrag zu bekommen? Stehen die AGB über dem BGB? Und gibt es da absolut null Entgegenkommen? Ich empfinde das als grobe Ungerechtigkeit, wenn nicht gar als Nötigung. Als langjähriger Kunde habe ich bei der Telekom echt viel mitgemacht und so manches Auge zugedrückt. Aber jetzt reicht es mir wirklich. 

 

Zudem empfinde ich es als intransparent und wenig kundenfreundlich, wenn per "Salami-Taktik" und auch immer nur auf Rückfrage des Kunden EIN Grund genannt wird, weshalb der Vertrag nicht verlängert werden kann. Warum wird da nicht klipp und klar gesagt was das Problem ist? Bei keinem Kundengespräch gab es hierzu eine klare Aussage. Warum muss ich jedes mal noch mal extra nachfragen?

 

Und vor allem: warum insistiert man auf die Zahlung ungerechtfertigter Forderungen und knebelt die Kunden zur Zahlung dieser? Das war bisher nicht so. Tut mir leid, auf dieser Grundlage denke ich bin ich beim falschen Anbieter. Nach 22 (!) Jahren.

1577

26

    • 4 years ago

      Ob man das wirklich nicht muss. 
      keine Ahnung. 

      allerdings besteht für die Telekom auch keine Pflicht deinen Vertrag um 2 Jahre zu verlängern. 

      24

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      4 years ago

      Es gibt keine rechtliche Verpflichtung zur Zahlung einer Mahngebühr, ausgenommen es entsteht durch die ausbleibende Zahlung ein erheblicher Nachteil für den Gläubiger. Selbst der Kundenservice gibt das ja unumwunden zu. Und ja, es besteht kein Zwang dazu, dass die Telekom verlängern muss. Zum Glück haben wir da ja noch etwas Auswahl. Ist nur enttäuschend. 

       

      Nicht zuletzt: es ist eine Frage des Prinzips.

      Answer

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      4 years ago

      Zum Thema Mahngebühren. 
      doch die gehören gezahlt. 
      Streitthema ist nur immer die Höhe 

      https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein

       

      Es gibt nicht ein Gerichtsurteil da sagte, das muss nicht gezahlt werden. Sondern das es zu viel war. 

       

      Answer

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      4 years ago

      Danke für den Tip. Ich zitiere mal: 

      Rechtlich gehören Mahngebühren zu den sogenannten Verzugskosten. Bevor ein Gläubiger sie geltend machen kann, muss der Schuldner mit der Zahlung „in Verzug“ sein.  (...) 

      Der Rechnungssteller muss dann in der Rechnung darauf hinweisen, dass eine Zahlung, die nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt, einen Verzugsschaden auslösen kann“, sagt Rechtsanwalt Herbert P. Schons, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

      In vielen Rechnungen fehlt diese Belehrung gänzlich. Dann tritt ohne geson­derte Mahnung kein automa­ti­scher Verzug ein. Das heißt: Bevor der Rechnungs­steller sich nicht noch einmal meldet und zur Zahlung auffordert, kann er auch keine Mahngebühren verlangen. 

       

      Auch auf den Telekom-Rechnungen fehlt dieser Hinweis.

       

      Mit anderen Worten die Gebühren aus der ersten Mahnung sind nicht zulässig. Und wenn doch, zu hoch. 2,20 EUR übersteigen die Kosten für Porto und Papier.

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    • 4 years ago

      Guten Abend @johannes_rudolf und ein herzliches Willkommen in unserer Community!

      Vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe mir Ihr Buchungskonto angeschaut und dort ist auch noch eine Rechnung aus dem März ersichtlich. Daher wird die Vertragsverlängerung nicht vorgenommen. Um Näheres zu besprechen, sollten wir einmal dazu telefonieren. Wann passt es Ihnen am besten für ein kurzes Telefonat?

      Viele Grüße
      Justina M.

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