Gelöst
Zweitanschluss für Nachbarhaus freigeben
vor 8 Jahren
Hallo,
ich bin vor Kurzem in ein Haus eingezogen. Der Sohn des Verkäufers wohnt auf dem Nachbargrundstück. Da das Grundstück erst vor 3 Jahren geteilt wurde, hat er keinen Telefonanschluss. Sein Anschlusskabel liegt aber bis zu meiner Telekomdose - nur eben nicht angeschlossen. Kann ich für ihn einen Zweitanschluss beantragen, um die doch erheblich teureren Anschlussgebühren zu sparen? Die Grundstücke haben nicht mehr die gleiche Hausnummer.
Danke im Vorraus.
Marco
1077
5
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
1928
0
3
Gelöst
vor 11 Monaten
437
0
5
vor 6 Jahren
1118
0
11
vor 8 Jahren
Hallo @Marco299,
am besten ist es, wenn Du die Bauherren Abteilung kontaktierst. 0800 330 1000
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Wenn eine Mitversorgung eingetragen ist, würde ich sagen einfach mal sagen das der Sohn bestellen soll, dann schaut die Telekom wie sich das realisieren lässt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Von den AGB her vermutlich nicht erlaubt aber technisch möglich wäre es für die Übergangszeit bis ein anderer APL /Anschluss gesetzt ist (und das kann viele Monate dauern):
Er besorgt sich eine Fritzbox 7490 und einen Account bei einem VoIP-Anbieter.
Die Fritzbox (mit den VoIP-Anbieter-Zugangsdaten konfiguriert) verbindet er mit Deinem Router und nutzt solcherart für Internet und Telefonie seines VoIP Anbieters Deinen Zugang mit. (Das geht entweder über WLAN oder über LAN1 der Fritzbox per Ethernetkabel zu einem LAN-Anschluss an Deinem Router).
Das setzt allerdings auch ein gewisses Vertrauensverhältnis voraus, dass er weder über Internet irgendwelchen illegalen Mist macht noch dass er frecherweise Deine Rufnummer in seiner Fritzbox einträgt und darüber dann Gespräche führt. Und auch nicht in Deinem LAN irgendwelche Hackerkünste probiert.
Einen Speedport kann der Nachbar solcherart leider nicht nutzen, da braucht er am besten eine Fritzbox 7490. (Es gibt noch ein paar wenige andere Modelle, die das erlauben)
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
herzlich Willkommen in unserer Community.
In der Tat muss hier geklärt werden, ob eine Mitversorgung eingetragen ist. Wenn das der Fall ist, kann man schauen, wie die Realisation gemacht wird. Sollte das aber nicht der Fall sein, was weitaus wahrscheinlicher ist, muss man einen neuen APL setzen. Das ist zwar kostenintensiv, aber das Geld ist sinnvoll investiert.
Besten Gruß
Tobias Dr.
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Sollte das aber nicht der Fall sein, was weitaus wahrscheinlicher ist, muss man einen neuen APL setzen. Das ist zwar kostenintensiv, aber das Geld ist sinnvoll investiert.
... auch zeitintensiv. Ab Beauftragung mindestens sechs Monate, wenn ich mich nicht irre.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von