Zweitanschluss unrechtmäßig angemeldet
6 years ago
Hallo liebes Telekom Team,
ich habe folgendes Problem...
Meine Schwester hat einen Telekom Anschluss. Sie lebt in Trennung und Ihr noch Ehemann hat auf Ihren Namen und unter Ihrer Kundennummer einen Zweitanschluss in einem anderen Ort angemeldet. Den hat er nicht, bis auf einmal 10 € bezahlt. Meine Schwester wusste davon nichts, da die Rechnungen an seine mail Adresse gingen. Bis heute. Denn ein Inkasso Unternehmen hat nun mit ihr Kontakt aufgenommen. Wie sie sich denken können ist sie aus allen Wolken gefallen.
Sie kann und will die Kosten nicht übernehmen. Was kann man da machen , da ja der Anschluss ohne ihres Wissens eingerichtet wurde.
Sie würde die Sache gerne so schnell wie möglich klären, denn sie kann ja nichts dafür.
Bitte helfen Sie uns.
MfG
Christian
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10 months ago
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dunikohler
6 years ago
Herzlich willkommen @crislykrause
Das ist schwierig , hat die Schwester irgendwas womit sie beweisen könnte , das nicht sie den Anschluss bestellt hat sondern der Noch Ehenann ? Denn solange gilt sie bei der Telekom ja als Anschlussinhaber ! Ich rate ihr dringend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen !
Viele Grüsse
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Kugic
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dunikohler
6 years ago
Ohne Rechtsbeistand wird man hier nicht viel machen können. Den solltet ihr umgehend einschalten.
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dunikohler
juergen3004
6 years ago
Hallo @crislykrause ,
dass es schwierig werden wird wurde ja bereits hingewiesen.
Auf welchen Weg die Bestellung (online, Telefon usw.) erfolgt ist, hast du leider nicht geschrieben.
Die Anonymität ist meines Erachtens bei online Bestellungen am größten.
Bei Telekomshops oder auch telefonisch (männliche Stimme) ist es schon schwieriger, sich als "Frau" auszugeben. Bei einer schriftlichen Bestellung müsste man die Unterschrift fälschen (auch nicht so ganz einfach).
Um eine online Bestellung zu initiieren müssen einen die Zugangsdaten bekannt sein.
Sollte der Ex-Mann diese Zugangsdaten besitzen, so ist deiner Schwester auf jeden Fall ein Mitverschulden vorzuwerfen.
Als Vertragsinhaber darf man diese Daten nicht weiter geben. Zumindest hätte Sie nach der Trennung neue Kennwörter setzen müssen. Ist dem Ex die Zugangsnummer und das persönliche Kennwort bekannt, Telekom informieren und neue Zugangsdaten setzen lassen.
Um es eindeutig zu sagen: Der Vertragspartner darf die Zugangsdaten an niemanden weiter geben.
Sollte es auf Grund eines Verstoßes (Obliegenheits Verletzung) zu einem Schaden führen, steht der Vertragsnehmer immer mit in der Verantwortung. Hier genau liegt das Problem.
Es gibt da so einen allgemeigültigen Spruch: "Melden macht frei"
Hätte deine Schwester im Vorfeld dass Problem (Über meine Zugangsdaten haben dritte Personen Kenntnis) bei der Telekom und das am besten noch schriftlich gemeldet, so wäre alle schick, da man den Zugang vorübergehend hätte sperren können.
Hier ist das Kind aber anscheinend bereits im Brunnen gefallen.
Um weitere Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen, hier mein Tip:
Seht auf jeden Fall zu, dass sämtliche Zugänge (Telekom, Email, Banking, Ebay .....usw.) mit neuen Passwörter versehen werden.
Sehr besonders zu erwähnen ist das Haupt E-Mail Konto, da dieses meistens mit den anderen Anmeldeseiten verknüpft wird, um z.B. Passwörter wieder herzustellen (wenn vergessen).
Ist dem Ex die Zugangsnummer/ehemalige T-onlinenummer und das persönliche Passwort bekannt unbedingt die Telekom informieren, da er mit diesen Daten (so weit mir bekannt) auch Zugriff auf den E-Mail Hauptnamen hat.
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muc80337_2
6 years ago
Wie verfahren ist die Situation mit den beiden denn? War das ein reiner Racheakt oder nutzt er den Anschluss selbst?
Ich würde dem Herrn unmissverständlich klarmachen, dass das nach eigener Einschätzung Identitätsdiebstahl und Betrug ist.
Und dass er sich da ganz schnell was einfallen lassen soll wie er das kompensieren will.
Andernfalls würde ich eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.
Gut wäre es wenn bereits ein Scheidungsanwalt im Spiel wäre, der sich auch mit Strafrecht auskennt.
Der Telekom gegenüber würde ich vermutlich erklären, dass niemand von ihr bevollmächtigt wurde und bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, hilfsweise die Kündigung zum Laufzeitende.
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patrickn
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muc80337_2
6 years ago
patrickn Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein. Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat. Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein. Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat. patrickn Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein. Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat. Muss die Telekom das wirklich? Ist der Vertrag "online" zustande gekommen, wurden zwangsläufig (wenn Konto nicht gehackt wurde) die Login Daten des Vertragsinhabers verwendet. Diese Daten dienen gleichzeitig zur Identifikation. Möglicherweise muss die TK nicht nachweisen, dass sie den Vertrag mit dem Vertragspartner geschlossen hat, sondern auf Grund der Umstände vielmehr der Vertragspartner der Telekom nachweisen, dass nicht er, sondern der Vertag durch Dritte geschlossen wurde (eine Art Beweisumkehr).
Ein Vertragsabschluss durch dritte, nicht durch den Vertragspartner, dürfte eindeutig nichtig sein. Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.
Anfechten. Die Telekom muss nachweisen, dass auch wirklich der Vertragspartner den Vertrag geschlossen hat.
Muss die Telekom das wirklich?
Ist der Vertrag "online" zustande gekommen, wurden zwangsläufig (wenn Konto nicht gehackt wurde) die Login Daten des Vertragsinhabers verwendet. Diese Daten dienen gleichzeitig zur Identifikation.
Möglicherweise muss die TK nicht nachweisen, dass sie den Vertrag mit dem Vertragspartner geschlossen hat, sondern auf Grund der Umstände vielmehr der Vertragspartner der Telekom nachweisen, dass nicht er, sondern der Vertag durch Dritte geschlossen wurde (eine Art Beweisumkehr).
Ja, muss sie wirklich.
Wie soll man etwas beweisen, was man nicht gemacht hat? Klar muss die Telekom beweisen, dass der Vertragspartner selbst den Vertrag abgeschlossen hat, und nicht ein Dritter.
Nur weil man die Zugangsdaten kennt, ist das kein Freifahrtschein.
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juergen3004
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muc80337_2
6 years ago
@patrickn ,
du7 bist dir da aber sehr sicher.
Ich bin dagegen vorsichtiger.
Beispiel:
Online Banking.
Geld verschwindet von meinem Konto, da via Onlinebanking z.B. eine Überweisung getätigt wurde, die ich nicht ausgeführt habe.
Hier müßte ich beweisen, dass ich die Überweisung in Persona nicht getätigt habe, da die Log In Daten für die Bank zunächst ein Identitätsnachweis ist, (So ist übrigens auch die Rechtsprechung).
Jetzt greift die Beweisumkehr und der Kunde ist am Zug.
Die Banken erstatten in solchen Fällen meistens den Kunden das Geld ohne weiteren Stress, weil sie am Konzept Online Banking festhalten und nicht in Frage stellen wollen (persönliches Interesse).
Ob die Banken grundsätzlich auch rechtlichtlich dazu verpflichtet sind, möchte ich bezweifeln
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muc80337_2
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muc80337_2
6 years ago
Ich bin da sogar noch vorsichtiger.
Wenn sich die Betroffene hier noch nicht einmal selbst zu Wort meldet...
Wer kennt nicht das beliebte Kinderspiel "Stille Post" - wie sich eine Nachricht verändern kann wenn man sie nicht direkt vom Nachrichtensender/Betroffenen erhält.
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muc80337_2
Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
herzlich willkommen in unserer Community.
Vielen Dank für die Meldung des Beitrags. Ich klinke mich gerne hier mit ein. Wobei schon richtig vermutet wurde, wenn ein Missbrauch der Daten vorliegt, dann muss die Einleitung der Lösungsfindung anderweitig eingeleitet werden.
Der Vertrag wurde ggf. online abgeschlossen, eine Auftragsbestätigung versandt,... Die Widerrufsfrist ist abgelaufen. Somit ist die Berechnung der Kosten korrekt, auch die Abgabe an unser Inkassopartner. Zumal bei den Abgaben eine Klärung nur noch über das Inkassobüro erfolgen kann.
Um aber ggf. genauere Auskunft geben zu können und zu sehen, wie ich hier unterstützen kann, benötige ich die Daten Ihrer Schwester, um mit ihr in Kontakt treten zu können. Bitte im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und Bescheid geben.
Danke.
Gruß Jacqueline G.
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patrickn
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Jacqueline G.
6 years ago
Ansonsten könnte ja jeder auf den Nachbarn ein Vertrag bestellen, die AB per Post abfangen und dann hat jemand, der nie einen Vertrag abgeschlossen hat, einen Vertrag an der Backe.
Leute, das ist nicht gesetzeskonform! Für den Vertragsabschluss bedarf es zwei Willenserklärungen, und die liegt zwischen Telekom und dem vermeintlichen Ex vor - nicht aber zwischen Telekom und dem eigentlichen Vertragspartner!
Vertrag anfechten, wenn's sein muss auch mit Anwalt. Wäre ja noch schöner, wenn jeder x beliebige Verträge für einen ohne Wissen und Zustimmung abschließen könnte und das dann auch noch wirksam sein soll. Ne, so funktioniert das nicht.
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muc80337_2
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Jacqueline G.
6 years ago
Das würde ich ziemlich sicher MIT Anwalt machen.
Das Problem ist die zeitliche Reihenfolge der Ereignisse - wenn bereits das Inkasso eingeschaltet ist.
Wo ich mir nicht sicher bin - ist es überhaupt möglich unter einer einzigen Kundennummer zwei unterschiedliche Rechnungsadressen zu haben - oder wird der TE @crislykrause und damit auch uns ein Bären aufgebunden... weil das dann spätestens bei der ersten Rechnung hätte auffallen müssen mit dem zweiten Anschluss...
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Jacqueline G.
Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
@patrickn
Da hier nicht genau geschrieben wurde, wie es zustande kam, kann man nur vermuten. Daher schaue ich mir das auch auch genauer an. Wenn es aber, wie hier auch schon geschrieben, online getätigt wurde, kann von der Telekom nicht in erster Linie von einem "Missbrauch" ausgegangen werden. Denn im Kundencenter muss man sich einloggen und die Daten hat nicht jeder, sondern der Vertragsinhaber. Wenn das auch nicht rechtskonform sein soll, dann müsste man das ganze Internetgeschäft niederlegen.
Aber wie gesagt, ich schaue, wie ich helfen kann.
Gruß Jacqueline G.
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Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
Im Grunde funktioniert das schon. Denn jeder Standort kann ein eigenes Buchungskonto haben, unter einer bestehenden Kundennummer. Wird aber in den meisten Fällen nur bei Geschäftsanschlüssen so gehandhabt.
Gruß Jacqueline G.
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CobraCane
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Jacqueline G.
6 years ago
Aber ist es denn nicht so dass der Vertragsinhaber eine Mahnung bekommt?
Dann hätte man ja da schon reagieren können denn das geht ja wohl kaum dass eine Mahnung an eine Rechungsadresse geht.
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Sherlocka
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Jacqueline G.
6 years ago
@muc80337_2
ich hab mal in meinen Account mich dort eingeloggt:
https://www.telekom.de/kundencenter/persoenliche-daten
Dort sind bei mir zwei Kundennummern erfasst für drei Verträge (zwei mobile auf laufen auf die gleiche Kundennummer, deshalb diese 3 - 2 - Situation), da ich beide Mobilfunkverträge mit dem Festnetzvertrag verknüpft habe.
Unter dem Punkt "Vertragspartner" gibt es für jede Kundennummer (also zwei Mal, da zwei Kundennummern) jeweils ein mal einen Namen und Adresse, also insgesamt zwei Möglichkeiten (je Kundennummer eine).
ABER:
Unter dem Punkt "Rechnungsempfänger" kann für jeden Vertrag (also drei Mal, da drei Verträge trotz nur 2 Kundennummern) eine andere Anschrift angegeben werden. Und unter dem Punkt "Rechnungseinstellungen" (u. a. mit dem Unterpunkt "Rechnung online") kann ebenfalls für jeden der drei Verträge eine andere Mailadresse zum Rechnungsversand hinterlegt werden. Ergänzung: Und unter dem Punkt "Bankverbindung" kann man auch für jeden Vertrag (also für jeden der drei einzeln) kann man eine andere Bankverbindung festlegen.
Kannst du mal bei dir selbst schauen. Es sind Abweichungen möglich, für jeden Vertrag extra, auch bei gleicher Kundennummer, kann einzeln eine andere Rechnungsanschrift und eine andere Mailadresse für den Versand der Rechnungen festgelegt sein. Ergänzung: Und auch eine andere Bankverbindung.
Aber momentan ist das eher ein Stochern im Nebel. Da den Teamies noch keine Benutzerdaten der Betroffenen geliefert wurden, also sie gar nicht nachsehen kann, ob es wirklich einen zweiten Festnetzvertrag auf den Namen der Betroffenen gibt und was sonst noch so Sache ist laut den Datenbanken. Denn eigentlich kann jedes Inkassobüro auf einen zukommen und so etwas behaupten, was man aber gemäß der Faktenlage beim ursprünglichen Gläubiger einer Forderung überprüfen können müsste.
Ist es so gelaufen, wie bisher geschildert, dann ist das ein Betrugsversuch oder Identitätserschleichung oder sonstiges, und das gehört mit Anwaltshilfe angezeigt, damit sich das dann nicht noch als üble Nachrede und so weiter gegen die Betroffene wieder wendet. Der Anwalt wird sich dann auch noch um die Abwehr der Forderungen kümmern dürfen bzw. was man da noch irgendwie machen kann, dass das ganze gestoppt oder abgemildert wird. Und ich gehe davon aus, dass man mit einer Anzeige dann bessere Karten in so einem Fall hat. Aber das weiß ein einschlägiger Anwalt sicher besser als wir alle.
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Jacqueline G.
Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
Ja, bis eine Abgabe an das Inkassobüro erfolgt, sind Mahnungen von uns versendet worden.
Wenn in den Falls hier ein neues Buchungskonto für den zweiten Anschluss angelegt wurde, kann auch eine andere Bankverbindung eingetragen werden. In dem Fall bekommt die Geschädigte nichts mit. Aber das hier unterschiedliche Teilnehmer ggf. eingetragen sind, ist auch nicht ungewöhnlich. Denn nicht immer ist der Vertragsinhaber auch gleichzeitig der Zahler.
Gruß Jacqueline G.
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Sherlocka
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Jacqueline G.
6 years ago
(BGB) § 126 Schriftform
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(BGB) § 126a Elektronische Form
Beispiel, wie es sich aus dem Gesetz ergeben kann, dass die elektronische Form ausgeschlossen wäre:
(BGB) § 623 Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Wobei es aber immer noch sogenannte empfangsbedürftige Willenserklärungen gibt, bei denen der Sender zur Not nachweisen können muss, dass der Empfänger das auch wirklich rechtzeitig empfangen haben könnte, da es am richtigen Ort noch rechtzeitig eingegangen wäre ... . Und so weiter.
Und zudem noch die verschärften Informationspflichten von Unternehmer gegenüber Endverbrauchern, deren Einhaltung die Unternehmer ggf nachweisen können müssen, ... .
Nicht so einfach.
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crislykrause
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Jacqueline G.
6 years ago
Danke für die zahlreichen Informationen. Nein der Ex hat seine eigene E-Mail Adresse zum Rechnungsempfangen angegeben. So das keiner jemals eine Info hatte. Der Anschluss lief lediglich auch unter der Kundennummer meiner Schwester. Die Zugangsdaten hat er nicht. Das muss er alles telefonisch gemacht haben.
Wie soll man sich dagegen wehren ?
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olliMD
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Jacqueline G.
6 years ago
Wie soll man sich dagegen wehren ?
Wie soll man sich dagegen wehren ?
Um diese Frage zu beantworten, gibt es Anwälte.
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Jacqueline G.
Inga Kristina J.
Telekom hilft Team
6 years ago
wir können dazu immer noch nichts Definitives sagen, da wir keine Info zu der betroffenen Kundennummer haben. Gern recherchieren wir für Sie, ob in der Historie ein Missbrauch nachvollziehbar ist. Bitte hinterlegen Sie dafür hier http://bit.ly/Kundeninfos die Kundennummer und geben uns im Anschluss hier Bescheid.
Viele Grüße Inga Kristina J.
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crislykrause
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Inga Kristina J.
6 years ago
OK Danke. Das kann man mal versuchen.
Mfg
Christian
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Mächschen
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Inga Kristina J.
6 years ago
@crislykrause
@Inga Kristina J. hat Ihre Hilfe angeboten, magst du die betroffene Kundennummer im Profil hinterlegen und hier kurz schreiben?
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crislykrause
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Inga Kristina J.
6 years ago
Habe jetzt die fehlen Daten hinterlegt. Ich hoffe sie können helfen.
MfG
Christian
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Inga Kristina J.
Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
Ich habe gerade versucht anzurufen, aber leider keinen erreicht. Auch über die Festnetznummer nicht. Wann passt es mit einem Rückruf? Hier ist es am besten, wenn man es vis-à-vis bespricht und nicht hier über zig Kommentare. Sonst wird der Beitrag noch unendlich lang.
Gruß Jacqueline G.
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crislykrause
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Jacqueline G.
6 years ago
Bin jetzt erreichbar.
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Jacqueline G.
Jacqueline G.
Telekom hilft Team
6 years ago
@crislykrause
Danke, für Zeit und das sehr freundliche Telefonat.
Wie besprochen, habe ich eine E-Mail versendet mit den gewünschten Informationen.
Der zweite Anschluss wurde bereits zum Ende letzten Jahres gekündigt und das Buchungskonto ist längst inaktiv. Da die Kosten hierzu bereits abgegeben worden sind, ist hier nur noch über das Inkassobüro eine Klärung zu erzielen. Wir haben keinen Einfluss mehr darauf. Bitte, in dem Schreiben, das genannten Partnerbüro informieren. Mit dem Aktenzeichen ist der Vorgang nachvollziehbar für die Kollegen.
Unterdessen muss für den aktiven Anschluss noch die E-Mail-Adresse und die Bankdaten geändert werden. Ihre Schwester selbst ist als alleinige Anschlussinhaberin eingetragen.
Bei weiteren Fragen, gerne wieder auf mich zukommen.
Gruß Jacqueline G.
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crislykrause