Zweitanschluss unrechtmäßig angemeldet

vor 6 Jahren

Hallo liebes Telekom Team,
ich habe folgendes Problem...
Meine Schwester hat einen Telekom Anschluss. Sie lebt in Trennung und Ihr noch Ehemann hat auf Ihren Namen und unter Ihrer Kundennummer einen Zweitanschluss in einem anderen Ort angemeldet. Den hat er nicht, bis auf einmal 10 € bezahlt. Meine Schwester wusste davon nichts, da die Rechnungen an seine mail Adresse gingen. Bis heute. Denn ein Inkasso Unternehmen hat nun mit ihr Kontakt aufgenommen. Wie sie sich denken können ist sie aus allen Wolken gefallen.
Sie kann und will die Kosten nicht übernehmen. Was kann man da machen , da ja der Anschluss ohne ihres Wissens eingerichtet wurde.
Sie würde die Sache gerne so schnell wie möglich klären, denn sie kann ja nichts dafür.
Bitte helfen Sie uns.

MfG
Christian

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  • vor 6 Jahren

    Herzlich willkommen @crislykrause 

     

    Das ist schwierig , hat  die Schwester irgendwas womit sie beweisen könnte , das nicht sie den Anschluss bestellt hat sondern der Noch Ehenann ? Denn solange gilt sie bei der Telekom ja  als Anschlussinhaber ! Ich rate ihr dringend rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen ! 

     

    Viele Grüsse 

    1

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    von

    vor 6 Jahren

    Ohne Rechtsbeistand wird man hier nicht viel machen können. Den solltet ihr umgehend einschalten. 

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @crislykrause ,

    dass es schwierig werden wird wurde ja bereits hingewiesen.

     

    Auf welchen Weg die Bestellung (online, Telefon usw.) erfolgt ist, hast du leider nicht geschrieben.

    Die Anonymität ist meines Erachtens bei online Bestellungen am größten.

     

    Bei Telekomshops oder auch telefonisch (männliche Stimme) ist es schon schwieriger, sich als "Frau" auszugeben. Bei einer schriftlichen Bestellung müsste man die Unterschrift fälschen (auch nicht so ganz einfach).

     

    Um eine online Bestellung zu initiieren müssen einen die Zugangsdaten bekannt sein.

    Sollte der Ex-Mann diese Zugangsdaten besitzen, so ist deiner Schwester auf jeden Fall ein Mitverschulden vorzuwerfen.

    Als Vertragsinhaber darf man diese Daten nicht weiter geben. Zumindest hätte Sie nach der Trennung neue Kennwörter setzen müssen. Ist dem Ex die Zugangsnummer und das persönliche Kennwort bekannt, Telekom informieren und neue Zugangsdaten setzen lassen.

     

    Um es eindeutig zu sagen: Der Vertragspartner darf die Zugangsdaten an niemanden weiter geben.

    Sollte es auf Grund eines Verstoßes (Obliegenheits Verletzung) zu einem Schaden führen, steht der Vertragsnehmer immer mit in der Verantwortung. Hier genau liegt das Problem.

     

    Es gibt da so einen allgemeigültigen Spruch: "Melden macht frei"

    Hätte deine Schwester im Vorfeld dass Problem (Über meine Zugangsdaten haben dritte Personen Kenntnis) bei der Telekom und das am besten noch schriftlich gemeldet, so wäre alle schick, da man den Zugang vorübergehend hätte sperren können.

     

    Hier ist das Kind aber anscheinend bereits im Brunnen gefallen.

     

    Um weitere Probleme erst gar nicht entstehen zu lassen, hier mein Tip:

     

    Seht auf jeden Fall zu, dass sämtliche Zugänge (Telekom, Email, Banking, Ebay .....usw.) mit neuen Passwörter versehen werden.

    Sehr besonders zu erwähnen ist das Haupt E-Mail Konto, da dieses meistens mit den anderen Anmeldeseiten verknüpft wird, um z.B. Passwörter wieder herzustellen (wenn vergessen).

     

    Ist dem Ex die Zugangsnummer/ehemalige T-onlinenummer und das persönliche Passwort bekannt unbedingt die Telekom informieren, da er mit diesen Daten (so weit mir bekannt) auch Zugriff auf den E-Mail Hauptnamen hat.

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Wie verfahren ist die Situation mit den beiden denn? War das ein reiner Racheakt oder nutzt er den Anschluss selbst?

     

    Ich würde dem Herrn unmissverständlich klarmachen, dass das nach eigener Einschätzung Identitätsdiebstahl und Betrug ist.

    Und dass er sich da ganz schnell was einfallen lassen soll wie er das kompensieren will.

    Andernfalls würde ich eine Strafanzeige in Erwägung ziehen.

    Gut wäre es wenn bereits ein Scheidungsanwalt im Spiel wäre, der sich auch mit Strafrecht auskennt.

     

    Der Telekom gegenüber würde ich vermutlich erklären, dass niemand von ihr bevollmächtigt wurde und bestreiten, dass ein wirksamer Vertrag zustandegekommen ist, hilfsweise die Kündigung zum Laufzeitende.

    13

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Ich bin da sogar noch vorsichtiger.

     

    Wenn sich die Betroffene hier noch nicht einmal selbst zu Wort meldet...

    Wer kennt nicht das beliebte Kinderspiel "Stille Post" - wie sich eine Nachricht verändern kann wenn man sie nicht direkt vom Nachrichtensender/Betroffenen erhält.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo zusammen und @crislykrause,

    herzlich willkommen in unserer Community.

    Vielen Dank für die Meldung des Beitrags. Ich klinke mich gerne hier mit ein. Wobei schon richtig vermutet wurde, wenn ein Missbrauch der Daten vorliegt, dann muss die Einleitung der Lösungsfindung anderweitig eingeleitet werden.
    Der Vertrag wurde ggf. online abgeschlossen, eine Auftragsbestätigung versandt,... Die Widerrufsfrist ist abgelaufen. Somit ist die Berechnung der Kosten korrekt, auch die Abgabe an unser Inkassopartner. Zumal bei den Abgaben eine Klärung nur noch über das Inkassobüro erfolgen kann.

    Um aber ggf. genauere Auskunft geben zu können und zu sehen, wie ich hier unterstützen kann, benötige ich die Daten Ihrer Schwester, um mit ihr in Kontakt treten zu können. Bitte im Profil http://bit.ly/Kundeninfos hinterlegen und Bescheid geben.

    Danke.

    Gruß Jacqueline G.

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren


    @patrickn  schrieb:
    Vertrag anfechten, wenn's sein muss auch mit Anwalt.

    Das würde ich ziemlich sicher MIT Anwalt machen.

     

    Das Problem ist die zeitliche Reihenfolge der Ereignisse - wenn bereits das Inkasso eingeschaltet ist.

     

    Wo ich mir nicht sicher bin - ist es überhaupt möglich unter einer einzigen Kundennummer zwei unterschiedliche Rechnungsadressen zu haben - oder wird der TE @crislykrause und damit auch uns ein Bären aufgebunden... weil das dann spätestens bei der ersten Rechnung hätte auffallen müssen mit dem zweiten Anschluss...

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @patrickn
    Da hier nicht genau geschrieben wurde, wie es zustande kam, kann man nur vermuten. Daher schaue ich mir das auch auch genauer an. Wenn es aber, wie hier auch schon geschrieben, online getätigt wurde, kann von der Telekom nicht in erster Linie von einem "Missbrauch" ausgegangen werden. Denn im Kundencenter muss man sich einloggen und die Daten hat nicht jeder, sondern der Vertragsinhaber. Wenn das auch nicht rechtskonform sein soll, dann müsste man das ganze Internetgeschäft niederlegen.

    Aber wie gesagt, ich schaue, wie ich helfen kann.

    Gruß Jacqueline G.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @muc80337_2
    Im Grunde funktioniert das schon. Denn jeder Standort kann ein eigenes Buchungskonto haben, unter einer bestehenden Kundennummer. Wird aber in den meisten Fällen nur bei Geschäftsanschlüssen so gehandhabt.

    Gruß Jacqueline G.

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    @muc80337_2 

    ich hab mal in meinen Account mich dort eingeloggt:

    https://www.telekom.de/kundencenter/persoenliche-daten

    Dort sind bei mir zwei Kundennummern erfasst für drei Verträge (zwei mobile auf laufen auf die gleiche Kundennummer, deshalb diese 3 - 2 - Situation), da ich beide Mobilfunkverträge mit dem Festnetzvertrag verknüpft habe.

     

    Unter dem Punkt "Vertragspartner" gibt es für jede Kundennummer (also zwei Mal, da zwei Kundennummern) jeweils ein mal einen Namen und Adresse, also insgesamt zwei Möglichkeiten (je Kundennummer eine).

    ABER:

    Unter dem Punkt "Rechnungsempfänger" kann für jeden Vertrag (also drei Mal, da drei Verträge trotz nur 2 Kundennummern) eine andere Anschrift angegeben werden. Und unter dem Punkt "Rechnungseinstellungen" (u. a. mit dem Unterpunkt "Rechnung online") kann ebenfalls für jeden der drei Verträge eine andere Mailadresse zum Rechnungsversand hinterlegt werden. Ergänzung: Und unter dem Punkt "Bankverbindung" kann man auch  für jeden Vertrag (also für jeden der drei einzeln) kann man eine andere Bankverbindung festlegen.


    Kannst du mal bei dir selbst schauen. Es sind Abweichungen möglich, für jeden Vertrag extra, auch bei gleicher Kundennummer, kann einzeln eine andere Rechnungsanschrift und eine andere Mailadresse für den Versand der Rechnungen festgelegt sein. Ergänzung: Und auch eine andere Bankverbindung.

     

    Aber momentan ist das eher ein Stochern im Nebel. Da den Teamies noch keine Benutzerdaten der Betroffenen geliefert wurden, also sie gar nicht nachsehen kann, ob es wirklich einen zweiten Festnetzvertrag auf den Namen der Betroffenen gibt und was sonst noch so Sache ist laut den Datenbanken. Denn eigentlich kann jedes Inkassobüro auf einen zukommen und so etwas behaupten, was man aber gemäß der Faktenlage beim ursprünglichen Gläubiger einer Forderung überprüfen können müsste.

     

    Ist es so gelaufen, wie bisher geschildert, dann ist das ein Betrugsversuch oder Identitätserschleichung oder sonstiges, und das gehört mit Anwaltshilfe angezeigt, damit sich das dann nicht noch als üble Nachrede und so weiter gegen die Betroffene wieder wendet. Der Anwalt wird sich dann auch noch um die Abwehr der Forderungen kümmern dürfen bzw. was man da noch irgendwie machen kann, dass das ganze gestoppt oder abgemildert wird. Und ich gehe davon aus, dass man mit einer Anzeige dann bessere Karten in so einem Fall hat. Aber das weiß ein einschlägiger Anwalt sicher besser als wir alle.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    @CobraCane
    Ja, bis eine Abgabe an das Inkassobüro erfolgt, sind Mahnungen von uns versendet worden.

    Wenn in den Falls hier ein neues Buchungskonto für den zweiten Anschluss angelegt wurde, kann auch eine andere Bankverbindung eingetragen werden. In dem Fall bekommt die Geschädigte nichts mit. Aber das hier unterschiedliche Teilnehmer ggf. eingetragen sind, ist auch nicht ungewöhnlich. Denn nicht immer ist der Vertragsinhaber auch gleichzeitig der Zahler.

    Gruß Jacqueline G.

    19

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    crislykrause

    Wie soll man sich dagegen wehren ?

    Wie soll man sich dagegen wehren ?

    crislykrause

    Wie soll man sich dagegen wehren ?


    Um diese Frage zu beantworten, gibt es Anwälte.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Jahren

    Hallo @crislykrause,

    wir können dazu immer noch nichts Definitives sagen, da wir keine Info zu der betroffenen Kundennummer haben. Gern recherchieren wir für Sie, ob in der Historie ein Missbrauch nachvollziehbar ist. Bitte hinterlegen Sie dafür hier http://bit.ly/Kundeninfos die Kundennummer und geben uns im Anschluss hier Bescheid.

    Viele Grüße Inga Kristina J.

    3

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    von

    vor 6 Jahren

    Habe jetzt die fehlen Daten hinterlegt. Ich hoffe sie können helfen.

    MfG

    Christian

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @crislykrause
    Ich habe gerade versucht anzurufen, aber leider keinen erreicht. Auch über die Festnetznummer nicht. Wann passt es mit einem Rückruf? Hier ist es am besten, wenn man es vis-à-vis bespricht und nicht hier über zig Kommentare. Sonst wird der Beitrag noch unendlich lang.

    Gruß Jacqueline G.

    1

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    vor 6 Jahren

    Bin jetzt erreichbar.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 6 Jahren

    @crislykrause
    Danke, für Zeit und das sehr freundliche Telefonat. Fröhlich

    Wie besprochen, habe ich eine E-Mail versendet mit den gewünschten Informationen.

    Der zweite Anschluss wurde bereits zum Ende letzten Jahres gekündigt und das Buchungskonto ist längst inaktiv. Da die Kosten hierzu bereits abgegeben worden sind, ist hier nur noch über das Inkassobüro eine Klärung zu erzielen. Wir haben keinen Einfluss mehr darauf. Bitte, in dem Schreiben, das genannten Partnerbüro informieren. Mit dem Aktenzeichen ist der Vorgang nachvollziehbar für die Kollegen.

    Unterdessen muss für den aktiven Anschluss noch die E-Mail-Adresse und die Bankdaten geändert werden. Ihre Schwester selbst ist als alleinige Anschlussinhaberin eingetragen.

    Bei weiteren Fragen, gerne wieder auf mich zukommen.

    Gruß Jacqueline G.

    0

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