Gelöst

Überlandleitung und Telefonmasten entfernen

vor 3 Jahren

Hallo,

nachdem ich heute schon mehrfach mit dem Bauherrenservice und dem Kundendienst telefoniert habe und mir keiner weiterhelfen kann vielleicht ist hier ein Telekommitarbeiter der mir weiter hilft einen Auftrag zu bstarten das bei mir die Überlandleitung und die Telefonmasten entfernt werden.

mfg

G. Kölbl

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    • vor 3 Jahren


      @Stupsi63  schrieb:

      nachdem ich heute schon mehrfach mit dem Bauherrenservice und dem Kundendienst telefoniert habe und mir keiner weiterhelfen


      Was sagt denn der Bauherrenservice zu der Idee?

      Hast Du noch ein paar Infos ( was ist "bei mir", auf wessen Grundstück stehen die, was/wen versorgen die?)

      0

    • vor 3 Jahren


      @Stupsi63  schrieb:

      Hallo,

      nachdem ich heute schon mehrfach mit dem Bauherrenservice und dem Kundendienst telefoniert habe und mir keiner weiterhelfen kann vielleicht ist hier ein Telekommitarbeiter der mir weiter hilft einen Auftrag zu bstarten das bei mir die Überlandleitung und die Telefonmasten entfernt werden.

      mfg

      G. Kölbl


      Grundsätzlich gehört die Zuleitung zum Telekomnetz + auch Firmenvermögen (Trassenrecht),

      ein Rückbau kann über das Bauherrenberatungsbüro angestoßen werden,
      dafür muß die GEE / GNV gekündigt werden (das betr. aber auch einen evtl. vorhandene GF-Anschluß),
      ein Versetzen der Masten, steht wieder auf nem anderen Blatt

      (evtl. sagt PTI , die OI-Linie wird nicht mehr benötigt und kann zurück gebaut werden,
      oder da laufen noch Anschlüße drüber.)

      Also nur weil eine OI-Linie gerade nicht benutzt wird,
      bedeutet das nicht, das die weg kann.
      ist das immer noch Firmenvermögen

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Buster01 Das greift im BHS aber auch nur wenn das Gebäude direkt vom Mast versorgt wird. Ansonsten ist da wirklich rein die PTI o.I. Leitungsführung im Thema und dann greifen deine Punkte.

      @Stupsi63 Sollte dein Haus mit an dem Mast hängen bedeutet das zwei wichtige Faktoren. Entweder dein Anschluss wird komplett zurück gebaut innerhalb eines Jahres oder du lässt die Zuführung kostenpflichtig auf unterirdische Zuführung verlegen. 

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      @Stupsi63Ist das Dein Grundstück und steht dort ein Gebäude mit einem physischen Telefonanschluss der Telekom (CuDA)?

      Wenn das Grundstück unbebaut ist und Du/der Eigentümer dort keinen Anschluß betreibt, solltest Du die Telekom auffordern, evtl. PTI , Dir oder dem Eigentümer die Genehmigung nachzuweisen. Also den Grundstücknutzungsvertrag vorzulegen. Diesen kannst Du mit der Frist von einem Jahr kündigen. Die Kostenfrage sollte erst einmal beim Netzbetreiber liegen.

      Üblicherweise gibt es für die vertragliche Regelung keinen expliziten Vermerk im Grundstückskaufvertrag, sondern nur "übernimmt Rechte und Pflichten ...". Ähnlich wie z.B. laut Gemeindesytzungen Kehr- und Räumpflichten.

       

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Vielen Dank es wurde vom Kundendienst geklärt.Die Masten und die Leitungen werden entfernt.

      mfg

      G.Kölbl 

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Stupsi63

      Vielen Dank es wurde vom Kundendienst geklärt.Die Masten und die Leitungen werden entfernt.

      Vielen Dank es wurde vom Kundendienst geklärt.Die Masten und die Leitungen werden entfernt.

      Stupsi63

      Vielen Dank es wurde vom Kundendienst geklärt.Die Masten und die Leitungen werden entfernt.


      Viel Lärm um nichts, schade.

      Uneingeloggter Nutzer

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