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Datenschutz und web-fonts

7 years ago

ich habe eine homepage inklusive und weiß nicht, ob ich gegen den datenschutz verstoße, weil ich evtl. google web-fonts benutzt habe. Wie kann ich das heraus finden? und besteht die Möglichkeit, dass es nicht gegen den Datenschutz verstößt, da die web-fonts evtl. bei der  Telekom gehostet werden? Kenne mich leider überhaupt damit nicht aus, habe nur im Netz so einiges gelesen. Können sie mir hier eine hilfreiche Antwort geben?

Vielen Dank schon mal

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      7 years ago

      Hallo!

       

      Das stellt keinen Verstoß gegen die EU-DSGVO dar. Du musst/solltest aber in der Datenschutzerklärung auf die Webfonts hinweisen, solange die Webfonts nicht bei der Telekom gehostet werden und/oder Daten zu fremden Servern (z.B. zu Google in den USA) gesendet werden und/oder Nutzungsdaten in Verbindung mit den Webfonts aufgezeichnet werden. Sollten die Webfonts bereits in Deiner Datenschutzerklärung aufgenommen sein ist für Dich alles in Ordnung.

       

      Gruß, René

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      7 years ago

      @Gelöschter Nutzer

      Seit wann gibt es bei der Telekom htaccess? Als meine Homepage noch bei der Telekom gehostet war gab es keine htaccess. Es hiess immer die htaccess sei zu gefährlich.

      Answer

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      7 years ago

      Hallo @wizer,

      auf der neuen Plattform ist das möglich: https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=690

      MfG. Bernd

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      7 years ago

      Da hat sich die Telekom doch noch besonnen. Wenigstens etwas.

      Unlogged in user

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      7 years ago

      Hallo @alpenländer,

      es ist so, wie von @wizer beschrieben. Ob Du einen WEB- oder Systemfont benutzt, siehst Du im Manager oder Creator im Schreibmenü.Screenshot_185.png

       

       

       

      MfG. Bernd

      1

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      7 years ago

      Vielen Dank Bernd für den klaren Hinweis!

      Schöne Grüße

      Unlogged in user

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      7 years ago

      Mach Dir nicht soviele Gedanken. Abmahnungen die DSGVO betreffend sind umstritten. Und als Hobby-Seitenbetrelber musst Du nichts befürchten, da Abmahnungen (ich meine damit jetzt nicht das UrhG) nur im Wettbewerbsrecht möglich sind sofern ein Wettbewerb besteht und gegen das UWG verstoßen wurde (es ist sehr umstritten ob die DSGVO überhaupt das UWG tangiert).

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