Gelöst

Datenschutzhinweis auf Website

vor 7 Jahren

Ich habe mit einem eigenen Programm eine Website gestaltet und auf die per HomepageCenter erhaltene Domain hochgeladen. Auf meiner Website erhebe ich keinerlei Nutzerdaten, so dass eine Datenschutzerklärung eigentlich nicht notwendig ist - oder werden von der Telekom Daten vom Besucher meiner Website gesammelt, auf dich ich in einer Datenschutzerklärung hinweisen müsste?

Vielleicht mit diesem Text, den ich bei der Telekom gefundenhabe:

Für alle Homepage-Produkte gilt:

Jeder Besucher Ihrer Homepage wird in einem Logfile erfasst. Anhand dieser Logfiles wird die Statistik im Homepagecenter generiert. Um datenschutzkonform zu handeln, werden die IP-Adressen der Besucher auf unserem Server pseudonymisiert und Ihnen auch nur so angeboten. Es findet keine personenbezogene Speicherung von Daten durch die Telekom statt.

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    • vor 7 Jahren

      Du mußt bei einer privaten Homepage ohne Datenerhebung

      nicht darauf hinweisen.

      Das, was vom Provider erhoben wird, wird ja datenschutzkonform erhoben.

       

      Relevante Daten, die ich auf meinen Seiten erhebe, sind nur IP-Adressen.

      Und bei denen entferne ich die letzten Stellen beim Zeigen:  146.34.233.---

      Außerdem werden diese Daten permanent stückchenweise gelöscht.

      Die IP, mit der ein Browser unterwegs ist, ist sowieso immer dem Webserver bekannt!

       

      0

    • vor 7 Jahren

      Hallo @guenter3,

      das was Du da "gefunden" hast ist ja schon richtig und auch als Privatperson würde ich diesen Text auf der Homepage ersichtlich machen.

      Genauere Informationen dazu sind auch in der Hilfe des Homepagecenters zu finden: http://bit.ly/2In6KHb

      Aber es sieht so aus, als kommt der Text daher. Zwinkernd

      Viele Grüße
      Stephie G.

      8

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      KlaRaw

      ich selber bin eigentlich in der selben Lage. Allerdings habe ich auch ein Kontaktformular über das man mir ein Mail senden kann. Dazu hat der Datenschutzgenerator mir ebenfalls einen Text bereitgestellt. Er geht auch auf die SSL-Verschlüsselung ein. Hier meine Quelle. https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/

      ich selber bin eigentlich in der selben Lage. Allerdings habe ich auch ein Kontaktformular über das man mir ein Mail senden kann. Dazu hat der Datenschutzgenerator mir ebenfalls einen Text bereitgestellt. Er geht auch auf die SSL-Verschlüsselung ein. Hier meine Quelle.
      https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/
      KlaRaw
      ich selber bin eigentlich in der selben Lage. Allerdings habe ich auch ein Kontaktformular über das man mir ein Mail senden kann. Dazu hat der Datenschutzgenerator mir ebenfalls einen Text bereitgestellt. Er geht auch auf die SSL-Verschlüsselung ein. Hier meine Quelle.
      https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/

      Telemediengesetz (TMG)

       

      § 5 Allgemeine Informationspflichten
      (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien
      folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...
       
      § 13 Pflichten des Diensteanbieters
      (1) Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke
      der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten
      in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments
      und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen
      bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. EG Nr. L 281 S. 31)
      in allgemein verständlicher Form zu unterrichten, sofern eine solche Unterrichtung nicht bereits erfolgt ist.
       
      § 14 Bestandsdaten
      (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden,
      soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses
      zwischen dem Diensteanbieter und dem Nutzer über die Nutzung von Telemedien erforderlich sind (Bestandsdaten).
       
      § 15 Nutzungsdaten
      (1) Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies
      erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten).

       

      Es ist deutlich erkennbar, daß keine Hinweise auf Webseiten gegeben werden

      müssen, wenn gar keine (personenbezogenen) Daten von Besuchern erhoben werden

      und Dienste nicht geschäftsmäßig angeboten werden.

      Man könnte eben dies kurz mitteilen.

       

      Eine Anmerkung zu vorhandenen Links halte ich noch am ehesten für angebracht.

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Das Problem für den Laien in juristischen Fragen ist nur, bin ich wirklich sicher oder habe ich doch etwas übersehen? Was ist mit der Geburtstagsliste im geschützen Bereich? Ein typisches Problem eines Vereins.
      mfg Klaus

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      KlaRaw

      Das Problem für den Laien in juristischen Fragen ist nur, bin ich wirklich sicher oder habe ich doch etwas übersehen? Was ist mit der Geburtstagsliste im geschützen Bereich? Ein typisches Problem eines Vereins.

      Das Problem für den Laien in juristischen Fragen ist nur, bin ich wirklich sicher
      oder habe ich doch etwas übersehen?
      Was ist mit der Geburtstagsliste im geschützen Bereich?
      Ein typisches Problem eines Vereins.
      KlaRaw
      Das Problem für den Laien in juristischen Fragen ist nur, bin ich wirklich sicher
      oder habe ich doch etwas übersehen?
      Was ist mit der Geburtstagsliste im geschützen Bereich?
      Ein typisches Problem eines Vereins.

      Ich bin auch Laie, aber Fachbuchautor.

      Das schult.

       

      Eine Geburtstagsliste besteht aus personenbezogenen Daten.

      Die sollten nur nach Login sichtbar werden.

      Login kann auch eine einfache Eingabe eines allen Berechtigten

      bekannten Paßwortes sein.

      Die Eingabe des Paßwortes zeigt dann einfach die Geburtstagsliste

      und der Login ist dann sofort automatisch wieder weg.

       

      Man kann sich hier viele verschiedene Konzepte ausdenken.

       

      Der Diensteanbieter (Admin) ist verpflichtet, den Zugang zu diesen Daten

      technisch sicher zu gestalten.

      Bei einem Verein gibt es keine zwei Parteien, wie z.B. die Telekom und

      die Telekom-Kunden, sondern alle Vereins-Mitglieder sind doch

      (zunächst) gleich.

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Stephie G.

      @maglite: Ja, da hast Du wohl nicht ganz unrecht. Aber in dem Link gibt es ja auchdie entsprechenden Informationen dazu.

      @maglite: Ja, da hast Du wohl nicht ganz unrecht. Aber in dem Link gibt es ja auchdie entsprechenden Informationen dazu. Zwinkernd
      Stephie G.
      @maglite: Ja, da hast Du wohl nicht ganz unrecht. Aber in dem Link gibt es ja auchdie entsprechenden Informationen dazu. Zwinkernd

      Ich vermute, wenn der normale Besucher Sätze, wie z.B. den

      mit Logfile erfasst,  liest, kriegt der'n Horror.

       

      Deshalb:  kein Datenschutzhinweis, oder einen zutreffenden selbst verfaßten Text:

      Beispielsweise:

      Datenschutzhinweis

      Diese Webseite erhebt keine personenbezogenen Daten.

      Weder die Webseite selbst, noch der Webspace-Provider über seinen Webserver.

      Der Webspace-Provider (Telekom) sammelt statistische Daten für eine

      übliche Webseiten-Statistik in vollkommen datenschutz-konformer Weise.

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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