Gelöst
Homepage-Designer: "Lage-/ Anfahrtsplan" (Plugin), Bedingungen zur Einbindung auf geschäftlicher Homepage?
vor 4 Jahren
Gibt es eventuell zusätzliche Bedingungen bei der Einbindung des Plugins "Lage-/ Anfahrtsplan" auf einer geschäftlichen Homepage?
Damit meine ich z. B.:
- zusätzlich entstehende Kosten?
- Notwendigkeit zusätzlicher Verlinkung auf Nutzungsbedingungen und Copyright-Verweise (OpenStreetMap, Microsoft Bing, TomTom; auf der Straßenkarte selbst funktioniert nur der Link zu OpenStreetMap, der von Microsoft führt auf nicht mehr existente Seite, TomTom ist gar nicht klickbar)?
- Notwendigkeit des Verweises auf eventuelle Cookies in der Datenschutzerklärung?
- Andere Dinge, an welche ich gerade nicht denke, aber für mich als Geschäftskunden hierbei wichtig wären?
Vielen Dank für Antworten und Anregungen.
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vor 4 Jahren
herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Zusätzliche Bedingungen gibt es hier nicht. Da wir keine rechtsverbindliche Beratung leisten können, möchte ich Dir diesen Artikel in unserer Homepage Hilfe an die Hand geben.
https://homepagecenter.telekom.de/index.php?id=431
Dort findest Du auch die vom Homepage Designer verwendeten Cookies und mögliche Cookies , die durch Drittanbieter bei der Nutzung von Widgets im Homepage Designer aktiv werden können. Dort ist auch der richtige Link zur Datenschutzerklärung von Microsoft hinterlegt.
Die Tatsache, dass im Widget selber ein falscher Link hinterlegt ist, werde ich intern weiterleiten. Wenn mir dazu eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich hier noch einmal melden.
Gruß
Ingo F.
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vor 4 Jahren
Hallo @MX3 ,
interessante Frage. Ohne hier konkret eine Antwort darauf geben zu können: Woraus schließt Du, dass diesbezüglich zwischen "nicht geschäftlich" und "geschäftlich" differenziert wird?
Telekom bietet dieses Widget inclusiv mit dem Baukasten an. M.E. kann sich somit die Telekom nicht ohne Weiteres bei einer möglicherweise damit in Zusammenhang stehenden Rechteverletzung etc. vom Acker machen.
Hinsichtlich Datenschutz kannst Du gerne mal auf meine Seite gehen und Dir meine Datenschutzerklärung diesbezüglich anschauen. Da sehe ich schon den Seitenbetreiber in der Pflicht.
LG, Dietmar
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Bei Bing Maps ergeben sich tatsächlich Lizenzgebühren, wenn eine - zugegebenermaßen hohe - Anzahl von Aufrufen stattfindet ("Limit von 125,000 sessions oder 500,000 transactions innerhalb von 12 Monaten"):
https://social.msdn.microsoft.com/Forums/de-DE/dc43a49d-74f1-4d40-8ff4-f84884a4420f/aus-der-msdnhotline-bing-maps-kommerziell-nutzen?forum=msdngenerelle_fragende
Antwort
von
vor 4 Jahren
die Telekom ist Lizenznehmer und daher können wir das Modul ohne Limits zur Verfügung stellen. Es werden definitiv keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn das Modul im Homepage Designer verwendet wird.
Gruß
Ingo F.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
der Umstand mit der falschen Verlinkung im Lage-/ Anfahrtsplan wurde an unsere Entwickler weitergeleitet.
Ich hoffe, dass diese bald entsprechend angepasst wird.
Gruß,
Ingo F.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
die Telekom ist Lizenznehmer und daher können wir das Modul ohne Limits zur Verfügung stellen. Es werden definitiv keine zusätzlichen Kosten anfallen, wenn das Modul im Homepage Designer verwendet wird.
Gruß
Ingo F.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von