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Abschluss oder Aktivierung/Portierung für Handy mit Tarif-Angebot maßgeblich (Cashback)?
vor 10 Monaten
Ich möchte auf dieser Seite HIER
das Angebot wahrnehmen inkl. den angebotenen 240€ Cashback.
Meinen derzeitigen monatlich kündbaren Vertrag bei einem anderen Anbieter kündige ich erst noch.
Entweder zum 31.03.24 oder wahrscheinlicher zum 31.04.24.
Die Frage ist, wenn ich bis zum 31.03.24 das Angebot auf der Samsung Seite abschließe, der Tarif aber erst nach dem 31.03.24 aktiviert wird - weil zum einen der 31.03.24 ein Feiertag (Ostersonntag) ist bzw. ich sehr wahrscheinlich erst zum 31.04.24 kündige und der neue Telekom Tarif dann ebenso nach dem 31.03.24 aktiviert wird, ob ich dann trotzdem bezugsberechtigt für die 240€ Cashback bin?
Sprich zählt hier der Abschluss des neuen Tarifes auf der verlinkten Samsung Seite oder die Aktivierung des neuen Vertrages?
Im Samsung Chat konnte man mir nicht genau helfen, bzw. die sprechen von Aktivierung...das macht mich nachdenklich, was zählt den nun???
Die schrieben:
(Thu, 7 Mar 2024 19:09:33) Samsung Support : Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie
den Beginn Ihres neuen Vertrags in diesem Aktionszeitraum auswählen.
(Thu, 7 Mar 2024 19:10:08) Samsung Support : Sobald Sie das Datum zum Zeitpunkt der Aktion ausgewählt haben, haben Sie
Anspruch auf den Bonus.
(Thu, 7 Mar 2024 19:13:23) Samsung Support : Es zählt das Datum der Aktivierung des neuen Vertrages.
Wichtig zu wissen für Sie, falls das eine Rolle spielt, ich möchte meine derzeitige Rufnummer behalten und zur Telekom wieder mitnehmen!
Können Sie mir hier bitte helfen?
Welche Vorgehensweise wäre hier die Richtige?
Vielen Dank!
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legend
vor 10 Monaten
@Justina M.
Also zunächst mal buche ich nicht über Telekom, da ihr dieses Bundle so ja nicht anbietet!
Das mit dem Eingehen bei der Telekom ist ja schlichtweg ein schlechter Scherz!
Es muss bei einem Angebot, doch ersichtlich sein, dass ich durch meine Bestellung an Tag XY an der Cashback Aktion teilnehmen werde oder nicht.
Man kann doch nicht sagen:
"Ja, wenn die eben 4 Tage brauchen um das zu übermitteln, dann dauert es eben 4 Tage..." oder
"Wenn wir bei Samsung langsamer arbeiten, dann brauchen wir halt 2 Wochen dafür..."
Wie soll man da sicher sein, damit man an dem Cashback teilnehmen darf - egal wann man bestellt???
Das wird man als Verbraucher ja nur hinters Licht geführt im Endeffekt.
Man braucht doch einen Beweis als Verbraucher. Der sollte mit der Bestellung auf der Samsung Seite gegeben sein eigentlich!
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Maria R.
Telekom hilft Team
Antwort
von
legend
vor 10 Monaten
Hallo @legend,
bitte entschuldige die Verwirrung. Meine Kollegin hatte da was missverstanden.
Es ist so wie wir es schon zuvor beschrieben haben. Dein Auftrag ist innerhalb der Aktion eingegangen und ja schon bestätigt, dass die Portierung am 2.4.2024 erfolgt. Leider konnte ich dich telefonisch nicht erreichen, daher hier nochmal die Information.
Du benötigst die Auftragsbestätigung nicht, um dein Cashback zu bekommen, wie in dem Link oben von mir geschickt, einfach die erste Rechnung bis 10/2024 einreichen und dann erfolgt die Auszahlung.
Ich hoffe dir damit die Unsicherheit genommen zu haben.
Viele Grüße
Maria R.
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