Abschluss oder Aktivierung/Portierung für Handy mit Tarif-Angebot maßgeblich (Cashback)?

1 year ago

Ich möchte auf dieser Seite HIER

das Angebot wahrnehmen inkl. den angebotenen 240€ Cashback.

 

Meinen derzeitigen monatlich kündbaren Vertrag bei einem anderen Anbieter kündige ich erst noch.

Entweder zum 31.03.24 oder wahrscheinlicher zum 31.04.24.

 

Die Frage ist, wenn ich bis zum 31.03.24 das Angebot auf der Samsung Seite abschließe, der Tarif aber erst nach dem 31.03.24 aktiviert wird - weil zum einen der 31.03.24 ein Feiertag (Ostersonntag) ist bzw. ich sehr wahrscheinlich erst zum 31.04.24 kündige und der neue Telekom Tarif dann ebenso nach dem 31.03.24 aktiviert wird, ob ich dann trotzdem bezugsberechtigt für die 240€ Cashback bin?

Sprich zählt hier der Abschluss des neuen Tarifes auf der verlinkten Samsung Seite oder die Aktivierung des neuen Vertrages?

 

Im Samsung Chat konnte man mir nicht genau helfen, bzw. die sprechen von Aktivierung...das macht mich nachdenklich, was zählt den nun???

 

Die schrieben:

(Thu, 7 Mar 2024 19:09:33) Samsung Support : Um an der Aktion teilnehmen zu können, müssen Sie
den Beginn Ihres neuen Vertrags in diesem Aktionszeitraum auswählen.

(Thu, 7 Mar 2024 19:10:08) Samsung Support : Sobald Sie das Datum zum Zeitpunkt der Aktion ausgewählt haben, haben Sie
Anspruch auf den Bonus.

(Thu, 7 Mar 2024 19:13:23) Samsung Support : Es zählt das Datum der Aktivierung des neuen Vertrages.

 

Wichtig zu wissen für Sie, falls das eine Rolle spielt, ich möchte meine derzeitige Rufnummer behalten und zur Telekom wieder mitnehmen!

 

Können Sie mir hier bitte helfen?

Welche Vorgehensweise wäre hier die Richtige?

 

Vielen Dank!

 

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  • 1 year ago

    Grüße @legend 

    Schon muss ich mal schreiben VORSICHT:

    Samsung hat aktuell bei Portieren so seine Probleme mit dem SIM-Versand.

    Bedeutet, diese kommt wahrscheinlich später.

    Wir hatten erst hier einen Fall, wo der User nach dem Portierungstermin noch keine SIM hatte.

     

    So nun zu deiner Frage:

    Sollte gehen, wenn du alles beachtest.

    screenshot-2024.03.10-16_02_01 (1).png

    Bedenke auch, das SAMSUNG als Vermittler dein Ansprechpartner ist bei einigen Problemen.

    Ansonsten viel Spaß beim Sparen.

     

     

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    Answer

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    1 year ago

    @Justina M. 

     

    Danke für deine Antworten.

    Jedoch antwortest du nicht KONKRET auf meine Frage!

     

    Ich möchte auf der Samsung Seite (siehe oben) das Angebot buchen mit einem Tarif der Telekom.

     

    DU antwortest ständig mit "...wenn du den Vertrag bei UNS buchst..." und "Aber die Bestellung muss bis zum 31. März 2024 bei uns eingegangen sein, sonst bist du nicht berechtigt, an der Cashback Aktion teilzunehmen."

     

    Das bedeutet für mich, dass wenn Samsung meine Buchung auf Ihrer Seite nicht rechtzeitig an euch schickt bzw. ihr es nicht vor dem 31.3. bestätigt, dann habe ich kein Recht auf die 240€ Cashback mehr!?!?

     

    Kannst du oder ein anderer Telekom Mitarbeiter das hier mal richtig stellen bitte?

    Answer

    from

    1 year ago

    legend

    Das bedeutet für mich, dass wenn Samsung meine Buchung auf Ihrer Seite nicht rechtzeitig an euch schickt bzw. ihr es nicht vor dem 31.3. bestätigt, dann habe ich kein Recht auf die 240€ Cashback mehr!?!?

    Das bedeutet für mich, dass wenn Samsung meine Buchung auf Ihrer Seite nicht rechtzeitig an euch schickt bzw. ihr es nicht vor dem 31.3. bestätigt, dann habe ich kein Recht auf die 240€ Cashback mehr!?!?
    legend
    Das bedeutet für mich, dass wenn Samsung meine Buchung auf Ihrer Seite nicht rechtzeitig an euch schickt bzw. ihr es nicht vor dem 31.3. bestätigt, dann habe ich kein Recht auf die 240€ Cashback mehr!?!?

    Richtig.

    Es kommt darauf an, wann es bei der Telekom eingeht @legend .

    Somit ist dir das Risiko bekannt, nicht zu lange zu warten und zu hoffen das bei Samsung alles richtig läuft.

    Answer

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    1 year ago

    Guten Morgen @legend

     

    Entschuldige, falls es missverständlich ausgedrückt war. Es ist egal, ob du über uns oder Samsung buchst, die Bestellung muss im Aktionszeitraum bei uns eingehen. Sollte es nicht der Fall sein, bist du nicht berechtigt, an der Cashback Aktion teilzunehmen. Wie auch @→Mataimaki← schon korrekt geschrieben hat. Was spricht denn dagegen, wenn du die Bestellung bei Samsung so rechtzeitig vornimmst, dass du nicht in Zeitnot kommst? Die Portierung kann ja trotzdem zum April 2024 dort im Auftrag hinterlegt werden. 😉

     

    Beste Grüße

    Justina M.

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  • 1 year ago

    @Justina M. 

     

    Also zunächst mal buche ich nicht über Telekom, da ihr dieses Bundle so ja nicht anbietet!

     

    Das mit dem Eingehen bei der Telekom ist ja schlichtweg ein schlechter Scherz!

    Es muss bei einem Angebot, doch ersichtlich sein, dass ich durch meine Bestellung an Tag XY an der Cashback Aktion teilnehmen werde oder nicht.

    Man kann doch nicht sagen:

    "Ja, wenn die eben 4 Tage brauchen um das zu übermitteln, dann dauert es eben 4 Tage..." oder

    "Wenn wir bei Samsung langsamer arbeiten, dann brauchen wir halt 2 Wochen dafür..."

     

    Wie soll man da sicher sein, damit man an dem Cashback teilnehmen darf - egal wann man bestellt???

     

    Das wird man als Verbraucher ja nur hinters Licht geführt im Endeffekt.

    Man braucht doch einen Beweis als Verbraucher. Der sollte mit der Bestellung auf der Samsung Seite gegeben sein eigentlich!

     

     

     

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    Answer

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    1 year ago

    Hallo @legend

     

    wenn der Vertrag nicht eher aktiviert wird, aber dieses Datum das entscheidende ist, ist es auch richtig, dass das Datum auf der Bestätigung steht, oder? 

     

    In dem Fall kannst du dann nicht von dem Angebot profitieren, da das Aktivierungsdatum nicht mehr im passenden Zeitraum ist. 

     

    Lieben Gruß

    Diandra S.

    Answer

    from

    1 year ago

    Das ist aber nicht entscheidend! Sondern der Abschluss des Vertrages!!!

    Wisst ihr eigentlich untereinander was ihr hier postet bzw. wisst ihr über eure Angebote Bescheid?

     

    Siehe auf Seite 1:

     

    Guten Abend @legend

     

    Vielen Dank für deine Nachricht. Damit du Cashback berechtigt bist, ist es wichtig, dass du den Vertrag innerhalb des Aktionszeitraums abschließt, auch wenn die Portierung evtl. später erfolgt. Wichtig ist das Datum der Beauftragung.

     

    Beste Grüße

    Justina M.

     

     

    Da ich bis zum 31.03.24 einen Tarif abgeschlossen habe (nämlich am 18.3.24), bin ich also Cashbackberechtigt!

    Dazu hätte ich gerne die Auftragsbestätigung!

    Wann und von wem bekomme ich die nun mit dem richtigen Datum?

    Answer

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    1 year ago

    Hallo @legend,

     

    bitte entschuldige die Verwirrung. Meine Kollegin hatte da was missverstanden.

     

    Es ist so wie wir es schon zuvor beschrieben haben. Dein Auftrag ist innerhalb der Aktion eingegangen und ja schon bestätigt, dass die Portierung am 2.4.2024 erfolgt. Leider konnte ich dich telefonisch nicht erreichen, daher hier nochmal die Information.

     

    Du benötigst die Auftragsbestätigung nicht, um dein Cashback zu bekommen, wie in dem Link oben von mir geschickt, einfach die erste Rechnung bis 10/2024 einreichen und dann erfolgt die Auszahlung.

     

    Ich hoffe dir damit die Unsicherheit genommen zu haben.

     

    Viele Grüße

     

    Maria R.

     

     

     

     

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