Gelöst

Austauschgerät kommt nicht an

vor 14 Tagen

Hallo Team, ich warte seit 4 Wochen auf das Tauschgerät für unsere defekte Xplora X6 Play. Das Altgerät ist längst eingesendet und der Status steht unverändert auf 'Warten auf Tauschgerät'. Die Auftragsnummer lautet: [T_Irgendwas]. Einen Kulanzgutschein habe ich bereits erhalten, aber mein Kind braucht dringend die Uhr. Bitte stoßen Sie den Versand der Uhr manuell an. Vielen Dank!

Bearbeitet von VoPo914

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vor 13 Tagen

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Gelöschter Nutzer

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 14 Tagen

      @Maier_markus90 

      -

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden - Verstoß gegen Datenschutzregel.

      -

      Dies ist möglich bis 11.43 h - exakt 60 Minuten nach Einstellen des Beitrags.

      -

      Auch zwei Beiträge wg. des gleichen Themas verursachen Mehrarbeit - bitte beim 1. Beitrag bleiben, danke.

      -

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/tauschgerät-kommt-nicht/6ab4df8c1e5b0bf3a421e6c0 

      7

      von

      vor 14 Tagen

      Mar_kus

      Hilft dem TE jetzt wie weiter ?

      Ferdi A.

      Doch!

      Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen.

      "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten

        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."

      Gruß

       Ferdi

      Doch! Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen. "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten
        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."
      Gruß  Ferdi
      Ferdi A.

      Doch!

      Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen.

      "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten

        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."

      Gruß

       Ferdi

      Hilft dem TE jetzt wie weiter ?

      Mar_kus

      Hilft dem TE jetzt wie weiter ?

      Es war eine direkter Kommentar zu der Antwort von @Verkannter Helfer . So wird der Aufbauj dieses Forum doch verstanden, oder?

      Es wurde der Datenschutz benannt. Und das ist nicht richtig.

      Du kannst ja dem TE in einer eigenen ANTWORT bestimmt weiterhelfen.

      0

      von

      vor 14 Tagen

      Ferdi A.

      Doch!

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      @Maier_markus90 

      -

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden - Verstoß gegen Datenschutzregel.

      -

      Dies ist möglich bis 11.43 h - exakt 60 Minuten nach Einstellen des Beitrags.

      -

      Auch zwei Beiträge wg. des gleichen Themas verursachen Mehrarbeit - bitte beim 1. Beitrag bleiben, danke.

      -

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/tauschgerät-kommt-nicht/6ab4df8c1e5b0bf3a421e6c0 

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      Doch!

      Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen.

      "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten

        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."

      Gruß

       Ferdi

      Ferdi A.

      Doch!

      Nein.

      Ferdi A.

      Keine Anwendbarkeit der DSGVO

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      @Maier_markus90 

      -

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden - Verstoß gegen Datenschutzregel.

      -

      Dies ist möglich bis 11.43 h - exakt 60 Minuten nach Einstellen des Beitrags.

      -

      Auch zwei Beiträge wg. des gleichen Themas verursachen Mehrarbeit - bitte beim 1. Beitrag bleiben, danke.

      -

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/tauschgerät-kommt-nicht/6ab4df8c1e5b0bf3a421e6c0 

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      Doch!

      Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen.

      "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten

        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."

      Gruß

       Ferdi

      Ferdi A.

      Keine Anwendbarkeit der DSGVO

      Hat auch niemand behauptet.

      Ferdi A.

      Mögliche Risiken und Grenzen

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      @Maier_markus90 

      -

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden - Verstoß gegen Datenschutzregel.

      -

      Dies ist möglich bis 11.43 h - exakt 60 Minuten nach Einstellen des Beitrags.

      -

      Auch zwei Beiträge wg. des gleichen Themas verursachen Mehrarbeit - bitte beim 1. Beitrag bleiben, danke.

      -

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/tauschgerät-kommt-nicht/6ab4df8c1e5b0bf3a421e6c0 

      Verkannter Helfer

      Die Auftragsnr. darf nicht veröffentlicht werden

      Doch!

      Dass das grundsätzlich keine gute Idee ist, darauf wird ja beim Eröffnen eines Beitrags hingewiesen.

      "Wichtige Aspekte bei der Veröffentlichung eigener Daten

        • Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Da es sich um Ihre eigenen Daten handelt, bestimmen Sie selbst, was Sie preisgeben.
        • Keine Anwendbarkeit der DSGVO: Sie selbst sind für Ihre privaten Daten kein „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO und müssen sich daher an keine gesetzlichen DSGVO-Erlaubnistatbestände halten, wenn Sie Ihre eigenen Daten teilen.
      Mögliche Risiken und Grenzen
        • Unwiderruflichkeit: Einmal im Internet veröffentlichte Daten (z. B. durch Suchmaschinen-Caches oder Screenshots durch Dritte) lassen sich oft nur sehr schwer wieder vollständig löschen.
        • Missbrauchsgefahr: Dritte könnten Ihre öffentlich zugänglichen Daten (wie Telefonnummern, Adressen oder Geburtsdaten) kopieren und für Identitätsdiebstahl oder Spam nutzen."

      Gruß

       Ferdi

      Ferdi A.

      Mögliche Risiken und Grenzen

      Leider vergißt Du den 3. großen Risikobereich @Ferdi A. 

      0

      von

      vor 14 Tagen

      Wenn man sich hier schon über diese Dinge streitet,sollte man die Basis einer Begründung auch klar benennen.

      Und, wer kann denn hier die rechtliche Grundlage für die Änderung von Beiträgen in jeglicher Form benennen? Über die Nutzungsbedingungen geschieht es nicht.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

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