Gelöst
automat. Vertragsverlängerung ohne Smartphone, Wechsel, Kosten
vor 5 Jahren
Hallo,
ich habe einige Fragen zu meinem Vertrag, und den Möglichkeiten einer Verlängerung:
Aktuell läuft mein "MagentaMobil M mit Premium-Smartphone for Friends 4. Gen" noch bis September.
Meine erste Frage bezieht sich auf den monatl. Grundpreis - Ich habe nicht gekündigt, und da die Frist verstrichen ist, verlängert sich mein Vertrag nun um 12 Monate. Meiner Meinung nach sind aber die zusätzlichen Kosten, welche durch die "mit Premium-Smartphone" Option entstanden sind, eben nach den 24 Monaten abgegolten.
Frage 1: Verändert sich meine Grundgebühr nun nach September, bzw für die 12 folgenden Monate? Ich bekomme ja nicht nochmal ein Premium Smartphone.
Ich sehe die Möglichkeit, dass ich auch eine Verlängerung um 24 Monate vornehmen kann, in einen Tarif "ohne Smartphone".
Frage 2: Wenn ich diesen Weg gehen würde, kann ich nach weiteren 12 Monaten (also September 2021) erneut und ohne zusätzliche Wechselgebühren wieder in z.b. den Tarif "mit Premium Smartphone" wechseln? Oder ginge das dann erst nach 24 Monaten?
Vielen Dank für Infos zu diesen Themen!
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Der Grundpreis ändert sich nicht.
Sie können zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Vertragsverlängerung in den Tarif ohne Handy wechseln. Nach einer Wartezeit von drei Monaten können Sie jederzeit mit einer weiteren Vertragsverlängerung wieder in einen Tarif mit Handy wechseln.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
Wie verhält es sich mit Vergünstigungen? Wenn Ich nun um 24 Monate mit einem Tarif "ohne Smartphone" verlängere, und nach z.B. 12 Monaten wieder auf "mit xxx Smartphone" wechsel für weitere 24 Monate, gelten Vergünstigungen weiter? Oder verfallen diese? Und wenn zweiteres, würden Vergünstigungen wieder greifen, wenn zum Zeitpunkt des erneuten Wechsels zu "mit xxx Smartphone" erneut eine Aktion läuft?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
wenn sich am Tarif etwas ändert, das wäre mit dem Smartphone der Fall, dann fallen die Optionen/Vergünstigungen raus. Wenn dann zum Zeitpunkt einer erneuten Verlängerung eine Vergünstigung möglich sein sollte, würden wir das berücksichtigen. Wir müssen hier immer schauen, was möglich ist.
Viele Grüße
Justina M.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von