Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
vor 9 Stunden
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
124
0
19
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 4 Stunden
15
0
3
vor einem Tag
106
0
22
108
0
10
vor 10 Stunden
73
0
5
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Mobilfunk-Angebote.
.webp)
vor 8 Stunden
Das hier ist ein Kundenforum und Du beschreibst die Problematik solcher Tarife ja völlig richtig. Aber warum schließt man ihn dann ab?
0
vor 8 Stunden
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Eine Kulanz kann man nicht fordern.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Gibt es nicht, du hast es einfach verpennt den Tarif zeitig zu wechseln.
1
von
vor 8 Stunden
Wird sich ja jetzt durch den Ratenkauf oder Ratendeal in Richtring des Denkens des TE verschieben.
Nachteil, man erwirbt das Eigentum nicht wie jetzt sofort, sondern erst nach Bezahlung der letzten Rate oder der festgelegten Restsumme aus dem Deal.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 8 Stunden
„dass der monatliche Tarifpreis“
Hättest Du selbst auf einen Tarif ohne Hardware ändern können/müssen.
Du hast einen erhöhten Tarifpreis gezahlt, keine Abschlagsrate wie bei einer Ratenzahlung.
Da wird nichts ersetzt und zurückgezahlt.
0
vor 8 Stunden
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Tja, das passiert, wenn man die KI arbeiten läßt. Das ist hier ein öffentliches Kundenforum.
Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Tut mir ehrlich leid @rufus973 , wenn Du aber deine monatliche Rechnung nicht liest, was kann die Telekom dafür? Du hast einen Vertrag mit Endgerät und 24 monatiger Vertragslaufzeit abgeschlossen. In den Vertragsunterlagen und der monatlichen Rechnung steht drin, dass der Vertrag nach 24 Monaten sich immer um einen Monat verlängert. Niemand hat dich daran gehindert, den Vertrag zu kündigen.
0
vor 8 Stunden
Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Nein! Da wird nichts abbezahlt.
Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Falsch! Dein Vertrag sagt genau das aus. Und dem hattest du in der Form ja zugestimmt.
Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Vesuch der Druckausübung? Kommt sdnst die Kündigung? Oder der Anwalt?
0
vor 8 Stunden
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Höflich fordern,
Irgendwie vergessen alle, was sie abscließn, ,lesen keine Rechnungen, prüfen keine Kontoauszüge
@rufus973
Ich fordere dich höflich auf, in Zukunft alles im Blick zu haben.
Deine Forderung hat hier leider keine Wirkung. Man ist selbst dafür verantwortlich .
0
vor 8 Stunden
intransparent
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
intransparent??? nö, du hast doch eine AB bekommen der du zugestimmt hast... transparenter geht doch schon fast nicht... 😉
Hardwarezuschlag?... wo steht der in der AB?
0
vor 8 Stunden
@rufus973 Warum hast Du nicht auf 'ohne Handy' gewechselt, wenn Du nicht regelmäßig alle 2 Jahre ein neues brauchst?
In dem von Dir gewählten Tarif gibt es einfach kein 'abbezahlt'....
0
vor 8 Stunden
nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Ich finde es schon komisch, dass ihr den Weg in die Community immer erst findet, wenn das Kind für Euch im Brunnen liegt.
Und mich wundert auch, dass Dir das jetzt nach Ablauf eines ganzen, weiteren Jahres ernst einfällt.
Hast Du so viel Geld, dass Du Deine Rechnungen oder Abbuchungen durch die Telekom gar nicht auffällt?
Du musstest doch einen Einmalbetrag zahlen, wenn Du ein Handy im Vertrag zugebucht hast.
Damit ist das Handy de facto bezahlt und Du hättest mit dem Handy nach Erhalt machen können, was Du wolltest, auch verschenken, verkaufen.
So etwas geht bei Ratenzahlung gar nicht, da es Eigentümer des Verkäufers bleibt, bis die letzte Rate bezahlt ist.
Der monatliche Anteil für das Handy ist Vertragsbestandteil geworden und damit der Gebühren.
Nach 24 Monaten kann man (und sollte auch) den Tarif in den gleichen Tarif wechseln und zwar mit "ohne Handy". Dann ist das Handy aus dem Vertrtag wieder raus.
Jetzt aus Kulanz die Rückforderung zu verlangen finde ich einfach dreist und erwarte, dass die Telekom diesem Ansinnen nicht nachkommt.
Die Telekom hat ihren Vertrag so erfüllt, wie Du ihn gewollt und abgeschlossen hattest.
Betrachte das verlorene Geld einfach als Lehrgeld.
3
von
vor 7 Stunden
Betrachte das verlorene Geld einfach als Lehrgeld.
nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Ich finde es schon komisch, dass ihr den Weg in die Community immer erst findet, wenn das Kind für Euch im Brunnen liegt.
Und mich wundert auch, dass Dir das jetzt nach Ablauf eines ganzen, weiteren Jahres ernst einfällt.
Hast Du so viel Geld, dass Du Deine Rechnungen oder Abbuchungen durch die Telekom gar nicht auffällt?
Du musstest doch einen Einmalbetrag zahlen, wenn Du ein Handy im Vertrag zugebucht hast.
Damit ist das Handy de facto bezahlt und Du hättest mit dem Handy nach Erhalt machen können, was Du wolltest, auch verschenken, verkaufen.
So etwas geht bei Ratenzahlung gar nicht, da es Eigentümer des Verkäufers bleibt, bis die letzte Rate bezahlt ist.
Der monatliche Anteil für das Handy ist Vertragsbestandteil geworden und damit der Gebühren.
Nach 24 Monaten kann man (und sollte auch) den Tarif in den gleichen Tarif wechseln und zwar mit "ohne Handy". Dann ist das Handy aus dem Vertrtag wieder raus.
Jetzt aus Kulanz die Rückforderung zu verlangen finde ich einfach dreist und erwarte, dass die Telekom diesem Ansinnen nicht nachkommt.
Die Telekom hat ihren Vertrag so erfüllt, wie Du ihn gewollt und abgeschlossen hattest.
Betrachte das verlorene Geld einfach als Lehrgeld.
Das Handy ist ja sein Eigentum, kann man ja nun veräußern und damit "den Schaden" ein bisschen ausgleichen. 😉
von
vor 7 Stunden
"den Schaden"
Betrachte das verlorene Geld einfach als Lehrgeld.
Das Handy ist ja sein Eigentum, kann man ja nun veräußern und damit "den Schaden" ein bisschen ausgleichen. 😉
Eher "den Schmerz", lindern
Es ist ja kein Schaden
von
vor 7 Stunden
Das Handy ist ja sein Eigentum, kann man ja nun veräußern und damit "den Schaden" ein bisschen ausgleichen.
Betrachte das verlorene Geld einfach als Lehrgeld.
Das Handy ist ja sein Eigentum, kann man ja nun veräußern und damit "den Schaden" ein bisschen ausgleichen. 😉
Das Handy war seit 3 Jahren, am ersten Tag bereits sein Eigentum.
Ich kenne Telekom-Kunden, die haben sich alle 2 Jahre ein aktuelles Smartphone bei Verlängerung geholt, bei bestimmten Verträgen sogar jährlich.
Dann benutzten die ihr Vorgänger-Handy weiter und haben sofort das neue Handy für viel Geld verkauft.
Diesen Kunden ist der momentane Geldsegen wichtiger gewesen, als die ständigen Mehrkosten im Vertrag.
Ich finde, dass es gut ist, dass die Telekom jetzt auf Kreditierung umgestiegen ist, so dass das aufhören muss.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 7 Stunden
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
@rufus973
Ich kann deinen Unmut grundsätzlich nachvollziehen. Niemand freut sich darüber, wenn er erst nach längerer Zeit feststellt, dass er einen Tarifbestandteil weiterbezahlt hat, den er persönlich bereits als „abgeschlossen“ betrachtet. Dennoch sollte man die Situation sachlich und vor allem auf Grundlage der tatsächlichen vertraglichen Gegebenheiten betrachten.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass dein Vertrag nicht beendet wurde. Die Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten ist zwar abgelaufen, der Vertrag selbst lief jedoch unverändert weiter. Du hast die vereinbarte Leistung weiterhin erhalten und der vereinbarte monatliche Preis wurde ebenso weiterhin berechnet. Weder wurde ein falscher Tarifpreis angesetzt noch handelt es sich automatisch um eine Fehlabrechnung, nur weil die Mindestlaufzeit erreicht wurde.
Ein häufiger Irrtum besteht darin anzunehmen, dass sich nach 24 Monaten der Rechnungsbetrag automatisch reduzieren müsse. Eine solche Reduzierung erfolgt jedoch nur dann, wenn dies ausdrücklich vertraglich vorgesehen ist oder eine entsprechende Tarifumstellung vorgenommen wird. Das Ende der Mindestlaufzeit führt nicht automatisch zu einer Änderung des vereinbarten Entgelts.
Hinzu kommt, dass du selbst schreibst, dass dir bewusst war, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit fortsetzen, sofern keine Kündigung oder Tarifänderung erfolgt. Genau das ist hier offensichtlich geschehen. Der Vertrag lief zu den bisherigen Konditionen weiter und wurde auch entsprechend abgerechnet.
Daher gibt es keine Grundlage für die Aussage, es seien „zu viel gezahlte Hardware-Zuschläge“ entstanden. Tatsächlich wurde vielmehr der vertraglich vereinbarte Tarifpreis berechnet. Ob dieser Tarifpreis wirtschaftlich sinnvoll war oder ob eine frühere Tarifumstellung günstiger gewesen wäre, ist eine andere Frage. Daraus entsteht jedoch noch kein Anspruch auf Rückerstattung.
Besonders bemerkenswert finde ich dabei die Formulierung einer „Forderung einer Kulanzgutschrift“. Das ist letztlich ein Widerspruch in sich. Kulanz bedeutet gerade, dass ein Unternehmen freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung eine Leistung erbringt. Sobald etwas eingefordert oder gar verlangt werden kann, handelt es sich nicht mehr um Kulanz, sondern um einen Anspruch. Entweder besteht ein rechtlicher Anspruch auf Erstattung oder man bittet um Kulanz. Beides gleichzeitig zu formulieren, passt begrifflich nicht zusammen.
Selbstverständlich steht es jedem Kunden frei, höflich um eine kulante Lösung zu bitten. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Was jedoch nicht möglich ist, ist die Forderung einer Kulanzleistung. Ein Unternehmen kann Kulanz gewähren, es muss dies aber nicht tun. Genau darin liegt der Charakter einer Kulanzentscheidung.
Auch der Hinweis auf die Anzahl der vorhandenen Verträge oder die Dauer der Kundenbeziehung begründet keinen Erstattungsanspruch. Solche Aspekte können allenfalls bei einer freiwilligen Kulanzprüfung berücksichtigt werden. Sie ändern jedoch nichts daran, dass der Vertrag offenbar über den gesamten Zeitraum ordnungsgemäß bestanden hat und die vereinbarten Entgelte bezahlt wurden.
Zusammenfassend liegt weder eine fehlerhafte Abrechnung vor noch besteht ein Anspruch auf eine rückwirkende Erstattung der vergangenen zwölf Monate. Du kannst selbstverständlich um eine freiwillige Kulanzlösung bitten und darauf hoffen, dass das Unternehmen dir im Interesse der Kundenbindung entgegenkommt. Daraus lässt sich jedoch weder ein Anspruch noch eine Forderung ableiten. Ob Kulanz gewährt wird, entscheidet allein das Unternehmen und zwar freiwillig, nicht aufgrund einer Verpflichtung.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Beschwerde und Forderung einer Kulanzgutschrift wegen weiterbezahltem Hardware-Zuschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte und Beschwerde bezüglich meines Mobilfunkvertrags an Sie.
Die vertragliche Mindestlaufzeit meines Tarifs inklusive des Smartphones endete bereits vor rund einem Jahr, nach Ablauf der üblichen 24 Monate. Zu diesem Zeitpunkt war das von mir genutzte Endgerät vollständig abbezahlt. Leider musste ich feststellen, dass der monatliche Tarifpreis inklusive des Hardware-Zuschlags (Subventionierungsanteils) nach Ablauf der 24 Monate unverändert weiterberechnet wurde. Ich habe somit ein volles Jahr lang für ein Gerät bezahlt, dessen Kosten bereits komplett getilgt waren.
Mir ist bewusst, dass sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch verlängern, sofern keine Kündigung oder Tarifumstellung erfolgt. Dennoch ist es aus Kundensicht extrem unfair und intransparent, wenn für eine bereits abbezahlte Hardware weiterhin ein monatlicher Aufschlag (in Höhe von 40.- Euro!) erhoben wird, ohne dass eine Gegenleistung erbracht wird.
Meinen Tarif habe ich am 29 September 2026 bereits ändern lassen.
Ich fordere Sie daher höflich, aber nachdrücklich auf:
Mir den zu viel gezahlten Hardware-Zuschlag der letzten 12 Monate aus Gründen der Kundenbindung und Kulanz in Form einer Gutschrift auf mein Kundenkonto zu erstatten oder auf mein Bankkonto zu überweisen.Ich bin seit langer Zeit zufriedener Kunde Ihres Hauses (TV, Internet und Mobilfunk mit einem Hauptvertarg und 5 Partnerkarten) und hoffe sehr, dass wir hierfür eine faire, unbürokratische und einvernehmliche Lösung finden können.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde sowie eine Antwort auf meinen Vorschlag schriftlich innerhalb der nächsten 14 Tage.
Hier in der Community erfolgt die erste Kontaktaufnahme telefonisch, dazu müsstest du allerdings dein Profil befüllen.
1
von
vor 7 Stunden
Danke für die Hinweise, ich habe mein Profil um meine Mobilnummer ergänzt
0
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von