Dürfte man die SIM-Karte in eine Fritzbox 6850 LTE einlegen?
vor 3 Jahren
Hallo.
Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte? Es gab vom LG München I ein Urteil, wo einem Anbieter die Verwendung einer solchen Klausel verboten wurde.
MfG
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Marcel2605
vor 3 Jahren
@marcelschmahl565
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Marcel2605
viper.de
vor 3 Jahren
Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte
Ja. Nur beim Tarif Magenta Mobil XL mit unbegrenztem Datenvolumen schließen die AGB das aus.
Ich gehe davon aus, es handelt sich bei der Frage um einen Mobilfunkvertrag.
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marcelschmahl565
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viper.de
vor 3 Jahren
marcelschmahl565 Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte marcelschmahl565 Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte Ja. Nur beim Tarif Magenta Mobil XL mit unbegrenztem Datenvolumen schließen die AGB das aus. Ich gehe davon aus, es handelt sich bei der Frage um einen Mobilfunkvertrag.
Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte
Ja. Nur beim Tarif Magenta Mobil XL mit unbegrenztem Datenvolumen schließen die AGB das aus.
Ich gehe davon aus, es handelt sich bei der Frage um einen Mobilfunkvertrag.
Ich gehe mal davon aus, dass auch hier das Urteil des LG München I Anwendung finden wird, da das gegen EU-Recht auf Netzneutralität zuwider läuft. Solche Klauseln in AGB sind unwirksam.
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viper.de
Stefan D.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
Bin ab nächste Woche Freitag bei der Telekom und ich frage mich, ob man die SIM-Karte, die man bekommt, in eine Fritzbox stecken dürfte? Es gab vom LG München I ein Urteil, wo einem Anbieter die Verwendung einer solchen Klausel verboten wurde.
Gefällt mir, dass du bald bei uns bist.
Greetz
Stefan D.
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Stefan D.
Telekom hilft Team
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von
Stefan D.
vor 3 Jahren
du möchtest nachhaken damit @marcelschmahl565 noch einmal die gleiche Antwort erhält? @Diandra S. hatte ihm schon geantwortet, auch wenn die Antwort sehr schwammig und vermutlich nicht ganz korrekt ist
@Diandra S. hatte ihm schon geantwortet, auch wenn die Antwort sehr schwammig und vermutlich nicht ganz korrekt ist
Erster Tag nach dem Urlaub, zu wenig Kaffee = Verkettung einiger Umstände, die mein Hirn noch straucheln lassen.
Greetz
Stefan D.
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Stefan D.
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marcelschmahl565