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EU-Roaming als Au Pair

9 months ago

Meine Tochter nutzt den MagentaMobil Prepaid Jahrestarif- 5G und geht demnächst als Au Pair für ein Jahr nach Frankreich. Ist es möglich, das EU-Roaming für das gesamte Jahr in Frankreich zu nutzen oder greift auch hier nach 4 Monaten die Fair Use Policy?

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    • 9 months ago

      Die Fair Use Policy greift ab sofort, bei Nutzung länger als 4 Monate wird es schwierig.

      Hier bietet sich die Anschaffung einer französischen SIM an

      0

    • 9 months ago

      Hi @SG25,

       

      die Fair Use Policy gilt grundsätzlich, also auch für Prepaidtarife.

       

      Viele Grüße

      Michael

      1

      Answer

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      9 months ago

      @Michael Pa. 

      aber dann doch nur für vorübergehende  Zeiträume im Ausland? Wie lange darf man sich durchgehend außerhalb Deutschlands aufhalten, bis das nicht mehr den geht, weil zu lange im Ausland? Um das dürfte es dem Thread Ersteller gegangen sein. 

      Unlogged in user

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    • 9 months ago

      ... Und genau das wurde doch beantwortet? 🤔

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      9 months ago

      Sonderregelungen für längerfristige Auslandsaufenthalte gemäß der EU-Roaming-Verordnung

      Die „Stable Link-Regelung“

      Diese Regelung gilt für Tarife, die Roaming enthalten. Laut der EU-Roaming-Verordnung haben alle Netzbetreiber das Recht, vor Abschluss eines solchen Tarifs von ihren Kunden einen Nachweis für eine stabile Bindung („Stable Link“) zum Land des jeweiligen Netzbetreibers einzufordern. Im Falle der Telekom Deutschland GmbH ist das Deutschland. Als Kunde bestätigen Sie damit, dass Sie sich dauerhaft und überwiegend in Deutschland aufhalten. Als Nachweis für einen Stable Link gilt z. B.:

      • ein Arbeitsvertrag
      • ein Studienausweis

      Zu den Details der Regelung schauen Sie bitte in der Preisliste nach.

       

      Die 4-Monats-Regelung

      Wenn ein Kunde in einem Zeitraum von 4 Monaten mehr Tage im EU-Ausland als im Inland verbringt und mehr Minuten, SMS oder Daten verbraucht als im Inland, darf ein Roaming-Aufschlag erhoben werden.
      Das Erheben des Aufschlags muss zwei Wochen vorher angekündigt werden. Wenn sich dann das Verhalten nicht ändert, darf ein Aufschlag erhoben werden:

      • Datennutzung: 4,06 €/GB, bei 1 KB genauer Abrechnung (brutto)
      • Abgehende Telefonate: 0,038 €/Min (brutto)
      • Ankommende Telefonate: 0,128 €/Min (brutto)
      • SMS-Versand: 0,01 €/SMS (brutto)

      Details siehe Preisliste

      3

      Answer

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      9 months ago

      @Sherlocka Das was @Mister Burny schreibt. Das sind die Informationen, die man auf unserer Roaming Info Seite findet ( https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/roaming/informationen-zu-roaming ) und ich muss sagen, besser kann ich es auch nicht erklären. Fröhlich

       

      Viele Grüße

      Michael

      Answer

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      9 months ago

      Ah, danke Euch beiden.

      Answer

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      9 months ago

      Danke. Das war genau die Info die ich gesucht und in der Roaming Info Seite bisher überlesen hatte, da der Reiter "Sonderregelungen und Fair Use Policy" erst ausgeklappt werden muss 😉

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