Gelöst

Frage zu Roamingkosten

vor 8 Monaten

@Telekom hilft Team 

Hallo, ich habe eine Frage zu den Roamingkosten.

Ich habe den 5G Jahrestarif Gen1.

 

Leider werden die 4WochenVerträge anders behandelt wie die Jahrestarife. In den 4WochenVerträgen, die man ja sowieso alle 4 Wochen ändern kann, kann man sofort und unter Anrechnung von nicht  genutzten Tagen in die neue Generation wechseln, bei den Jahrespaketen, bei denen man bis zu einem Jahr warten muss, geht es nicht.  Finde ich sehr seltsam...

 

Warum auch immer, ich bin jetzt erstmal noch 10 Monate im Gen1 mit den alten Roaming Konditionen. Deshalb wollte ich die Bedingungen vergleichen und habe mir die Preisliste angesehen. 

In der aktuellen Version gibt es

Punkt 2 "Mobilfunk-Verbindungen mit Basic Roaming"

und

Punkt 3 "Mobilfunk-Verbindungen mit Weltweit Prepaid ".

 

Bei 2 gibt es

2.1 Einschränkungen...

2.2 Gespräche...

2.3 SMS...

2.4 MMS...

2.5 Datennutzung

 

Bei 3 gibt es nur

3.1 Einschränkungen...

3.2 SMS

3.3 Datennutzung

 

Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

Was kostet das denn nun?

Ich glaube mal nicht, dass es jetzt kostenlos ist.  Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

 

Da sollte wohl schnell die Preisliste korrigiert werden. 

 

 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Monaten

      Grüße @G_Z 

       

      Siehe: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/52655.pdf?

      Da steht doch alles.

       

      Ebenso hier: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/52651.pdf?

       

       

       

       
      G_Z

      Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

      Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".
      G_Z
      Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

      Gut das du kein Anwalt bist.

      Denn dann hättest du dich echt blamiert.

      5

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr 

      Sorry, da bin ich wohl mit den beiden Dokumenten durcheinandergekommen. Es ist gerade anders herum.

      Was Du im vorigen Beitrag mit Screenshots gezeigt hast gilt aber nicht für den TE, der hat einen älteren Jahrestarif.

      Und was der TE bemängelt hat gilt auch nicht für seinen Tarif.

       

      Aber dennoch - das Roaming-Dokument gehört m.E. überarbeitet von der Telekom. Das ist so nicht stimmig.

       

       

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      muc80337_2

      Was Du im vorigen Beitrag mit Screenshots gezeigt hast gilt aber nicht für den TE, der hat einen älteren Jahrestarif.

      Was Du im vorigen Beitrag mit Screenshots gezeigt hast gilt aber nicht für den TE, der hat einen älteren Jahrestarif.
      muc80337_2
      Was Du im vorigen Beitrag mit Screenshots gezeigt hast gilt aber nicht für den TE, der hat einen älteren Jahrestarif.

      Naja, er hat ja den Vorgänger. Weil erst vor erst vor 2 Monaten eine Anpassung hatte.

      5G -Jahrestarif/m-p/6815289#M699446" target="_blank">https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/Zusaetzliches-Datenvolumen-4-GB-im- 5G -Jahrestarif/m-p/6815289#M699446

      Somit gilt für ihn auch diese Preisliste @muc80337_2 .

       

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr 

      Das aktuelle Dokument kann er zur Orientierung hernehmen. Wirklich vertraglich/gültig ist aber das alte Dokument.

      Insbesondere z.B. bei Nutzung in der Schweiz bzw. in der Grenzregion zur Schweiz empfehle ich das Studium des alten Dokuments.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Monaten

      G_Z

      Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

      Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!
      G_Z
      Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

      Liegt wahrscheinlich daran, dass in reinen Datentarifen keine Gespräche und MMS unterstützt sind (und die Nr. 3 gilt halt nur für reine Datentarife).

       

      Dir unterläuft ein Denkfehler. Die Prepaid-Tarife mit Sprache, die vor 21.8.24 abgeschlossen wurden sind in einem anderen AGB-Dokument drin. Das steht online aber nicht mehr zur Verfügung, zumindest nicht mehr einfach zur Verfügung. Das hat jeder Kunde bei Abschluss erhalten. Das von Dir gefundene AGB-Dokument gilt nicht für eine ältere Tarifgeneration mit Sprache. Für die Auslandsnutzung in Deinen Tarif musst Du in Deinen Unterlagen schauen.

       

      Ein Fehler ist dennoch enthalten, dort müsste "3" stehen, weil "5" beinhaltet Travel & Surf

       

      muc80337_2_1-1724582392295.png

       

       

      0

    • vor 8 Monaten

      @G_Z und @muc80337_2 

      Habe mal die Prepaid-Roamingkosten als PDF angehängt von 2020.

      Somit sollte dann auch der Jahrestarif abgedeckt sein, da es erst 2024 eine neue Änderung kam.

      Auch wenn da der Jahrestarif nicht mit gelistet ist.

      Preisliste-Ausland_Prepaid-Telekom_0220.pdf

      0

    • vor 8 Monaten

      Hallo zusammen,  ich hatte tatsächlich den Punkt 1.2 übersehen, "...alle Datentarife...".

      Allerdings ist bei mir im Kundencenter bei den Optionen "Weltweit Prepaid" eingetragen,  also genau der Name wie in der aktuellen Preisliste - darum bin ich davon ausgegangen,dass diese auch für mich gilt. 

      Meiner Meinung nach sollte die Preisliste entweder auch die Regeln für ältere Tarife enthalten oder die dafür gültige Preisliste sollte leicht zu finden sein. 

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      G_Z

      oder die dafür gültige Preisliste sollte leicht zu finden sein.

      oder die dafür gültige Preisliste sollte leicht zu finden sein. 
      G_Z
      oder die dafür gültige Preisliste sollte leicht zu finden sein. 

      Zu Deinem heimischen Ablagesystem können wir Dir nur Tips geben wenn Du etwas zum aktuellen Stand schreibst.

      Ich habe eine Leitz-Ordner in welchem ich alle Telefonverträge mit Unterlagen abgeheftet habe.

       

      Ich würde es allerdings auch begrüßen wenn die Telekom die vertraglichen Regelungen online weiter zur Verfügung stellen würde Zumindest online im Kundencenter des Kunden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Monaten

      Hallo @muc80337_2

      der Hinweis auf das "heimische Ablagesystem" war der richtige Hinweis für mich...

      Habe mal in den alten Mails gekramt und die Mail mit den "vorvertraglichen Pflichtinformationen" gefunden. Da sind die damals gültigen AGB und Preislisten enthalten.

      Ist also alles noch da, man muss nur an der richtigen Stelle suchen...

       

      Lustig ist aber ein Punt in den AGB, der auch heute noch so drinsteht:

      "12.3 Ein allgemein zugängliches, vollständiges und gültiges Preisverzeichnis finden Sie unter www.telekom.de/agb."

       

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Monaten

      Hallo @G_Z,

       

      vielen Dank für deine Nachricht. Schön, dass dir der Hinweis von @muc80337_2 geholfen hat. Euer Feedback zu den AGB ist nachvollziehbar und ich gebe den Wunsch entsprechend weiter.

       

      Viele Grüße

      Lilia

      Uneingeloggter Nutzer

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