Gelöst

Frage zu Roamingkosten

vor 6 Monaten

@Telekom hilft Team 

Hallo, ich habe eine Frage zu den Roamingkosten.

Ich habe den 5G Jahrestarif Gen1.

 

Leider werden die 4WochenVerträge anders behandelt wie die Jahrestarife. In den 4WochenVerträgen, die man ja sowieso alle 4 Wochen ändern kann, kann man sofort und unter Anrechnung von nicht  genutzten Tagen in die neue Generation wechseln, bei den Jahrespaketen, bei denen man bis zu einem Jahr warten muss, geht es nicht.  Finde ich sehr seltsam...

 

Warum auch immer, ich bin jetzt erstmal noch 10 Monate im Gen1 mit den alten Roaming Konditionen. Deshalb wollte ich die Bedingungen vergleichen und habe mir die Preisliste angesehen. 

In der aktuellen Version gibt es

Punkt 2 "Mobilfunk-Verbindungen mit Basic Roaming"

und

Punkt 3 "Mobilfunk-Verbindungen mit Weltweit Prepaid ".

 

Bei 2 gibt es

2.1 Einschränkungen...

2.2 Gespräche...

2.3 SMS...

2.4 MMS...

2.5 Datennutzung

 

Bei 3 gibt es nur

3.1 Einschränkungen...

3.2 SMS

3.3 Datennutzung

 

Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

Was kostet das denn nun?

Ich glaube mal nicht, dass es jetzt kostenlos ist.  Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

 

Da sollte wohl schnell die Preisliste korrigiert werden. 

 

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Grüße @G_Z 

     

    Siehe: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/52655.pdf?

    Da steht doch alles.

     

    Ebenso hier: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/52651.pdf?

     

     

     

     
    G_Z

    Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

    Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".
    G_Z
    Aber ein "findiger" Rechtsanwalt können argumentieren "Ist nicht festgelegt  -> Telekom hat keinen Anspruch auf Bezahlung ".

    Gut das du kein Anwalt bist.

    Denn dann hättest du dich echt blamiert.

    5

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    @→мαтαıмακı←Kein Bock mehr 

    Das aktuelle Dokument kann er zur Orientierung hernehmen. Wirklich vertraglich/gültig ist aber das alte Dokument.

    Insbesondere z.B. bei Nutzung in der Schweiz bzw. in der Grenzregion zur Schweiz empfehle ich das Studium des alten Dokuments.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    G_Z

    Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

    Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!
    G_Z
    Beim Weltweit Prepaid sind also in der aktuellen Preisliste keine Preise für Gespräche und MMS festgelegt!

    Liegt wahrscheinlich daran, dass in reinen Datentarifen keine Gespräche und MMS unterstützt sind (und die Nr. 3 gilt halt nur für reine Datentarife).

     

    Dir unterläuft ein Denkfehler. Die Prepaid-Tarife mit Sprache, die vor 21.8.24 abgeschlossen wurden sind in einem anderen AGB-Dokument drin. Das steht online aber nicht mehr zur Verfügung, zumindest nicht mehr einfach zur Verfügung. Das hat jeder Kunde bei Abschluss erhalten. Das von Dir gefundene AGB-Dokument gilt nicht für eine ältere Tarifgeneration mit Sprache. Für die Auslandsnutzung in Deinen Tarif musst Du in Deinen Unterlagen schauen.

     

    Ein Fehler ist dennoch enthalten, dort müsste "3" stehen, weil "5" beinhaltet Travel & Surf

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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