für das Samsung z Fold2 gibt es keine Gewährleistung, es werden nachträglich Brüche festgestellt und dann verschwindet es.

vor 4 Jahren

Hallo,

Mein 5 Wochen altes Samsung Z Fold 2 hatte schon nach 5 Wochen drei kleine schwarze Punkte auf dem Hauptbildschirm und dieser flackerte manchmal nachdem  öffnen.

Alle üblichen Wege das Teil an die Telekom zu senden sind gesperrt und man wir direkt an die Garantie von Samsung verwiesen.

Ein Telekom Shop Angestellter schaute sich das Gerät genau an, packte es ein und adressierte es an Samsung.

3 Tage später erhielt ich von Samsung die Nachricht, dass das Smartphone jetzt von den Technikern überprüft wird.

10 Tage  später erhielt ich von Samsung die Nachricht, dass sie 3 Brüche festgestellt hatten, und ich 614€ dafür bezahlen soll.

Ich habe abgelehnt und es zurückgefordert, das war am 23.07.21, seitdem ist es verschwunden, und Samsung behauptet ich hätte es schon bekommen und solle mich an UPS wenden. 

Ich hätte nie gedacht, dass Samsung so mit den Kunden umgeht.

 

Wer ist jetzt verantwortlich und an wen muss ich mich jetzt wenden?

 

 

Wenn ich so die Erfahrungsberichte vergleiche, glaube ich dass Samsung nur deshalb die Händler anweist, die Kunden müssten sich mit der Reparatur immer direkt an Samsung wenden, weil Samsung so mit einem großen Händler nicht umgehen könnte.

Ich bekomme keine Nachweise oder Antworten auf meine Fragen.

 

Ich glaube, die faltbaren Displays sind noch nicht ausgereift, und Samsung versucht, vor allem bei Fremdkunden, daraus noch Kapital zu schlagen.

Es gibt Fälle mit Bildern, wo Telekom und Vodafone Kunden wegen Rissen im Display eine Rechnung von Samsung gestellt wurde und mit identischen Rissen,  wurde Kunden die direkt bei Samsung bestellt hatten, der Fehler als Garantiefall anerkannt.

Würden die Provider die Gerätr selbst einschicken, würde es bestimmt schnell auffallen, und könnte sich nicht so oft wiederholen.

 

So bin ich der Dumme, habe Monatelang kein Smartphone und dafür jede Menge Ärger.

Was kann man da noch machen?

 

 

 

1305

38

    • vor 4 Jahren

      @Liebfried 

      Dein Ansprechpartner dürfte wohl nur noch Samsung sein, denn du kannst ja nachweisen, dass dein Smartphone bei Samsung angekommen ist (Schriftverkehr).

      Nun liegt es an Samsung nachzuweisen, dass du das Gerät, wenn auch immer noch defekt, wieder zurückbekommen hast.

      Samsung müsste ja über UPS nachweisen können, an wenn die Rücksendung ausgehändigt wurde.

      37

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Gewährleistung ist beschränkt auf 

      Fehler die bereits im Neugerät vorhanden waren, egal ob verdeckt oder offen,

      Diese Beschränkung gibt es bei Garantie nicht, natürlich kann bei Garantie eine Beschränkung oder Ausschluss von Komponenten erfolgen. Da ist aber hier ja. keine solche Komponente involviert. 

       

      Das habe ich gemeint. 

       

      Ganz offensichtlich sagt Samsung dass der Fehler nicht poduktionsbedingt ist. Ob zu recht oder nicht weiß ich nicht 

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren


      @wizer  schrieb:

      Wenn Samsung im Auftrag der Telekom hätte regulieren wollen dürfte Samsung m.E. vom Kunden kein Geld fordern.


      Macht das nicht der übliche  Telekompartner genau so? Ist ja nicht so, das die Telekom mit Samsung Fold Geräte selbst repariert.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Stefan

      Gewährleistung ist beschränkt auf Fehler die bereits im Neugerät vorhanden waren, egal ob verdeckt oder offen, Diese Beschränkung gibt es bei Garantie nicht, natürlich kann bei Garantie eine Beschränkung oder Ausschluss von Komponenten erfolgen. Da ist aber hier ja. keine solche Komponente involviert. Das habe ich gemeint. Ganz offensichtlich sagt Samsung dass der Fehler nicht poduktionsbedingt ist. Ob zu recht oder nicht weiß ich nicht

      Gewährleistung ist beschränkt auf 

      Fehler die bereits im Neugerät vorhanden waren, egal ob verdeckt oder offen,

      Diese Beschränkung gibt es bei Garantie nicht, natürlich kann bei Garantie eine Beschränkung oder Ausschluss von Komponenten erfolgen. Da ist aber hier ja. keine solche Komponente involviert. 

       

      Das habe ich gemeint. 

       

      Ganz offensichtlich sagt Samsung dass der Fehler nicht poduktionsbedingt ist. Ob zu recht oder nicht weiß ich nicht 

      Stefan

      Gewährleistung ist beschränkt auf 

      Fehler die bereits im Neugerät vorhanden waren, egal ob verdeckt oder offen,

      Diese Beschränkung gibt es bei Garantie nicht, natürlich kann bei Garantie eine Beschränkung oder Ausschluss von Komponenten erfolgen. Da ist aber hier ja. keine solche Komponente involviert. 

       

      Das habe ich gemeint. 

       

      Ganz offensichtlich sagt Samsung dass der Fehler nicht poduktionsbedingt ist. Ob zu recht oder nicht weiß ich nicht 


      Die Garantie von  Samsung ist so beschränkt, dass sie sofort entfällt bei jeglicher äußerlichen Beschädigungen. Bei der Gewährleistung muss der Händler nachweiden, dass der Fehler von dieser Beschädigung kommt, und nicht schon veranlagt war. 

      Wenn von alleine Risse in der Falte des Displays entstehen, hat man bei der Garantie Pech. Darüber gibt es viele Erfahrungen mit Bildern. Ich hatte bei meinem keine Risse oder Brüche gesehen, aber vielleicht sieht man diese auch nur mit der Lupe, wie andere Unglücksraben schreiben.

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