Handy gefunden
vor 10 Monaten
Hallo habe ein Handy gefunden. Und würde gerne durch die Sim nr. den Besitzer bescheid geben lassen.
Wo er sein handy abholen kann.
Da das display sehr kaputt ist- Kann man kein Anruf annehmen.
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vor 3 Jahren
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vor 10 Monaten
Grüße @Greß
Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.
Dies geht unter: Meine Einstellungen
Wie befülle ich am besten?
"Mehr Infos" (Spoiler) anklicken.
Zuerst prüfen.
Dann hier befüllen
Und zum Schluss:
Auch wichtig bei dem telefonischen Gespräch die letzten 6 Zahlen der hinterlegten IBAN und die Kundennummer griffbereit zu haben. Dies geschieht für den Datenabgleich.
Eine Rückrufnummer reicht.
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vor 10 Monaten
Hallo habe ein Handy gefunden. Und würde gerne durch die Sim nr. den Besitzer bescheid geben lassen. Wo er sein handy abholen kann. Da das display sehr kaputt ist- Kann man kein Anruf annehmen.
Hallo habe ein Handy gefunden. Und würde gerne durch die Sim nr. den Besitzer bescheid geben lassen.
Wo er sein handy abholen kann.
Da das display sehr kaputt ist- Kann man kein Anruf annehmen.
Und warum gibt man sowas nicht im Fundbüro oder Polizei ab, wie es korrekt ist?
6
Antwort
von
vor 10 Monaten
Es ist legetim, dass zunächst versucht wird den Besitzer der Fundsache zu kontaktieren, bevor diese ggf. an Fundbüro, Bürgeramt oder Polizei übergeben wird.
Inkorrektes Verhalten durch Fundunterschlagung u.ä. ist hier nicht erkennbar.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Inkorrektes Verhalten durch Fundunterschlagung u.ä. ist hier nicht erkennbar.
Inkorrektes Verhalten durch Fundunterschlagung u.ä. ist hier nicht erkennbar.
Juristisch ausgebildet? @*BlueMoon*
Ich will das Fundrecht nicht deuten und kommentieren.
https://www.fundbürodeutschland.de/Fundrecht
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Antwort
von
vor 10 Monaten
Moin, @Kleiner_starker_Kaffee
Und selber?
Mal eben einen Paragraphen aus dem BGB gegoogelt!?
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 10 Monaten
Hallo @Greß ,
wenn Sie Ihr Profil füllen, könnte es laufen wie hier:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/Handy-gefunden/td-p/6324542#solutions
Nach dem Füllen des Profils am besten hier melden.
Viele Grüße,
Coole Katze
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vor 10 Monaten
Mmh, wenn das Handy sichtbar beschädigt ist, würde ich das Teil zur Polizei bringen. Könnte ja durchaus sein, dass die Beschädigung von einer Straftat stammt.
Anderenfalls wäre wohl das Fundbüro der richtige Ansprechpartner.
1
Antwort
von
vor 10 Monaten
Hallo @Greß,
vielen Dank für deine Nachricht.
Gerne möchte ich an dieser Stelle - sofern möglich - unterstützen.
Hinterlege bitte hierzu einmal eine Rückrufnummer in deinem Profil, wie bereits hier vorgeschlagen wurde. Teile mir im Anschluss gerne mit, wann ich dich telefonisch am besten erreichen kann.
Viele Grüße
Sarah D.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Ist das dass aus eilsbrunn? ?
1
Antwort
von
vor 9 Monaten
Hallo @Greß,
hat sich der Besitzer ausfindig machen lassen?
Ich freue mich, wenn du deine Kontaktdaten in deinem Profil einträgst, falls noch Hilfe bei der Recherche benötigt wird.
Lieben Gruß
Diandra
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 9 Monaten
Erledigt…
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Antwort
von
vor 9 Monaten
Hast du denn das Handy gefunden @Smithy? Wenn du dein Handy vermisst, kann ich leider nicht danach suchen.
Zum Vergleich muss daher @Greß einmal tätig werden.
Lieben Gruß
Diandra
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von