Gelöst

Handyversicherung

vor 9 Jahren

Liebe Community,

 

ich habe bei meiner letzen Vertragsverlängerung die Handyversicherung (Tarif "L") mit abgeschlossen. Man schließt diese ja ab, in der Hoffnung sie nie zu brauchen. Das hat leider nicht geklappt.

Mein Handy ist mir ins Waschbecken gefallen und ich habe den Schaden gemeldet. Die Versicherung hat wesentlich länger als angekündigt für die Bearbeitung des Schadenfalls gebraucht und unterstellt mir nun "grobe Fahrlässigkeit", weswegen ich zusätzlich zum Eigenbehalt noch einen weiteren recht hohen Betrag zahlen solle, um ein Austauschgerät zu erhalten. Alles in allem wäre der Betrag meiner Meinung nach nicht angemessen hoch, dafür, dass ich jährlich einen sehr hohen Versicherungsbeitrag zahle. Wozu schließt man diese denn ab? Auf der Homepag wirbt die Telekom in ihrem Video zur Handyversicherung außerdem genau mit diesem Fall des ins Waschbecken gefallenen Handys wobei ein Austausch problemlos und innerhalb von 24h erfolgt. Daher bin ich nun verwirrt, warum mir "grobe Fahrlässigkeit" unterstellt wird. Das Ganze ist definitiv nicht Service-orientiert und als langjähriger Telekom-Kunde wundert man sich hier doch.

Hat jemand Erfahrungen mit dieser Versicherung oder vielleicht sogar einen ähnlichen Fall erlebt wie ich und kann mir weiterhelfen?

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 9 Jahren

    Hallo @Juli_ana

     

    Grundsätzlich sollte man die Versicherungsbedingungen seines Vertrages schon kennen.

    Bei vielen Versicherungen wird bei den Bedingungen unter den Punkt "gob fahrlässig" folgendes aufgeführt:

     

    Auszug einer Vertragsbedingung:

    -----------------------------------------------------------------


    Grob fahrlässig:

    Sie verhalten sich fahrlässig, wenn Sie ohne die nötige Sorgfalt oder Vorsicht handeln. Wenn Sie das Handy in wassernahen Bereichen wie z.B. Bad oder Küche mit sich führen oder es in den Pool oder ans Meer mitnehmen, erhöht sich die Gefahr einen Schadens. Gleiches gilt bei sportlichen Aktivitäten oder körperlichen Arbeiten, bei denen Sie das Handy mitnehmen. Die Wahrscheinlichkeit von grober Fahrlässigkeit ist hier massiv gegeben. Insofern sollten Sie besser darauf verzichten, Ihr Handy in solchen sogenannten Risikozonen mit sich zu führen.

    Wenn einer dieser genannten Tatbestände zutrifft, ist die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet oder kürzt je nach Schwere anteilig Ihre Leistung. Bei fahrlässigem Verhalten gibt es immer einen gewissen Spielraum, den jede Versicherung im Einzelfall anders bewertet.

    ---------------------------------------------------------

     

    Natürlich muss diese Bedingung für ihren Vertrag nicht zutreffen, scheint zunächst aber leider so.

    Also bitte Vertrag und Bedingungen durchlesen.

     

    P.S.

    Ich persönlich verzichte auf solch kostspielige Versicherungen da die Bedingungen meines Erachtens lebensfremd sind und Versicherungen immer versuchen werden, wenn möglich, sich um den Schadensausgleich zu drücken.

     

    Für  drei bis vier Jahresbeiträge, die ich privat zurück legen kann, finanzier ich mir mögliche Schäden lieber selber.

     

    Eine Versicherung, die man nicht brauch.

    Ist nur meine persönliche Meinung !

     

     

     

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