Gelöst
Hat jemand Erfahrungen mit der Gewährleistung von Telekom?
vor 7 Monaten
Ich habe vor einem halben Jahr ein IPhone 14 Pro bei Kleinanzeigen gekauft. Das iPhone hat keinerlei Mängel optisch und technisch, ebenso wurde auch nichts an dem Handy repariert.
Seitdem Update auf iOS 18 sind Pixelfehler im Display. Durch ein erzwungen reset und zurücksetzen konnte es nicht behoben werden. Ebenso war ich im Apple Store, die konnten leider auch nicht weiterhelfen da keine Apple care +. Das Handy ist noch keine 24 Monate alt also die Gewährleistung ist noch gegeben durch Telekom. Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer. Kann man als externer die Rechnung bekommen, vermutlich nicht wegen Datenschutz. Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer
Dann sieht es schlecht aus @robinschr
keine Chance
Gewährleistung 24 Monate ab Kauf
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/handy-smartphone-tablet/allgemein/garantie-gewaehrleistung-apple-telekom
3
Antwort
von
vor 7 Monaten
Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu. So steht es überall. Das kann doch die Telekom nicht einfach ändern wenn es rechtlich so steht oder ?
Antwort
von
vor 7 Monaten
der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu
ich muss aber doch nachweisen, das ich das Gerät auch bei der Telekom gekauft habe. Ansonsten könnte ich ja jedes Smartphone, egal wo gekauft, als Gewährleistungsfall anmelden.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu.
Ohne Kaufnachweis - lol - wo steht das denn?
Gewährleistung muss schriftlich bei Weiterverkauf abgetreten werden.
Wenn du diese Abtretung nicht hast, dann hilft dir nicht mal ein Kaufbeleg - rein juristisch
So ist die Rechtslage, da braucht die Telekom nichts mal was ändern.
Zudem war das Gerät ja wohl bei Kauf Fehlerfrei, da scheidet Gewährleistung sowieso aus.
Die gibt es nur wenn es bei Erstkauf schon fehlerhaft war.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben vom Händler und das ist bei dir die Privatperson, die hat DIR das Gerät verkauft.
Wenn du Pech hast hat die Person (da Privat) die Gewährleistung ausgeschlossen beim Verkauf an dich
10
Antwort
von
vor 7 Monaten
Aha und eine völlig falsche Antwort als Lösung kennzeichnen .
Naja das ist der Verein hier
Antwort
von
vor 7 Monaten
Naja das ist der Verein hier
Naja das ist der Verein hier
Musst ja nicht mitmachen, ist alles freiwillig hier.
Nur wenn du mitmachst musst du halt auch damit klar kommen dass dir nicht jeder das glaubt was du von dir gibst.
Antwort
von
vor 7 Monaten
Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕
Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr.
Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges.
Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕
Liebe Grüße an alle.
Anna Lena L.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Monaten
Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕
Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr.
Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges.
Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕
Liebe Grüße an alle.
Anna Lena L.
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