Gelöst

Hat jemand Erfahrungen mit der Gewährleistung von Telekom?

vor 6 Monaten

Ich habe vor einem halben Jahr ein IPhone 14 Pro bei Kleinanzeigen gekauft. Das iPhone hat keinerlei Mängel optisch und technisch, ebenso wurde auch nichts an dem Handy repariert. 
Seitdem Update auf iOS 18 sind Pixelfehler im Display. Durch ein erzwungen reset und zurücksetzen konnte es nicht behoben werden. Ebenso war ich im Apple Store, die konnten leider auch nicht weiterhelfen da keine Apple care +. Das Handy ist noch keine 24 Monate alt also die Gewährleistung ist noch gegeben durch Telekom. Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer. Kann man als externer die Rechnung bekommen, vermutlich nicht wegen Datenschutz. Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?

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    vor 6 Monaten

    robinschr

    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer

    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer
    robinschr
    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer

    Dann sieht es schlecht aus @robinschr 

     

    keine Chance

     

    Gewährleistung 24 Monate ab Kauf

    https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/handy-smartphone-tablet/allgemein/garantie-gewaehrleistung-apple-telekom

     

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    von

    vor 6 Monaten

    Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu. So steht es überall. Das kann doch die Telekom nicht einfach ändern wenn es rechtlich so steht oder ?

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    robinschr

    der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu

    der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu
    robinschr
    der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu

    ich muss aber doch nachweisen, das ich das Gerät auch bei der Telekom gekauft habe. Ansonsten könnte ich ja jedes Smartphone, egal wo gekauft, als Gewährleistungsfall anmelden.

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    robinschr

    Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu.

    Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu.
    robinschr
    Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu.

     Ohne Kaufnachweis - lol - wo steht das denn?

     

    Gewährleistung muss schriftlich bei Weiterverkauf abgetreten werden.

    Wenn du diese Abtretung nicht hast, dann hilft dir nicht mal ein Kaufbeleg - rein juristisch

     

    So ist die Rechtslage, da braucht die Telekom nichts mal was ändern.

    Zudem war das Gerät ja wohl bei Kauf Fehlerfrei, da scheidet Gewährleistung sowieso aus.

    Die gibt es nur wenn es bei Erstkauf schon fehlerhaft war.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben vom Händler und das ist bei dir die Privatperson, die hat DIR das Gerät verkauft.

    Wenn du Pech hast hat die Person (da Privat) die Gewährleistung ausgeschlossen beim Verkauf an dich 

    10

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    von

    vor 6 Monaten

    @CobraCane  schrieb:
    man muss auch wissen wie sie auszulegen und anzuwenden sind.

    Aha und eine völlig falsche Antwort als Lösung kennzeichnen . 

     

    Naja das ist der Verein hier 

     

     

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    PellySunny37

    Naja das ist der Verein hier

     

    Naja das ist der Verein hier 

    PellySunny37

     

    Naja das ist der Verein hier 


    Musst ja nicht mitmachen, ist alles freiwillig hier.



    Nur wenn du mitmachst musst du halt auch damit klar kommen dass dir nicht jeder das glaubt was du von dir gibst.

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕

     

     

    Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr

    Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges. 

    Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕

     

    Liebe Grüße an alle.

    Anna Lena L.

     

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Monaten

    robinschr

    Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?

    Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?
    robinschr
    Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?

    Auch dir ein freundliches Hallo @robinschr 

     

    Völlig wertfrei!

     

    Das Gerät ist in seinem zweiten Jahr!

    Heißt, du mußt nachweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat!

    Hat er nicht, nach deiner Beschreibung!

     

    Ende der Gewährleistung für diesen Fall.

     

    Grüßle

    0

  • vor 6 Monaten

    Gewährleistung bedeutet, dass gerät muss dir fehlerfrei übergeben werden. 

    Du schreibst ja selbst, dass der Fehler jetzt erst später auftrat. Zudem gehören Pixelfehler nicht immer zur Gewährleistung und sind hinzunehmen.  

    Aber Versuch es doch einfach und lass dich nicht beirren. 
    Allerdings brauchst du eine Abtretungserklärung der Gewährleistung vom Verkäufer und die Rechnung. 
    Keine Ahnung, ob du die erhalten wirst. Denn für meinen Geschmack sind da zu viele private Daten drauf.

    0

  • vor 6 Monaten

    kleinanzeigen.de gibt dir sigar Tipps, wie du das formulierst. Zwinkernd

    https://themen.kleinanzeigen.de/magazin/tipps/so-schreibst-du-die-perfekte-anzeige-auf-kleinanzeigen/

     

    Wir fassen zusammen:

    • Du kannst als privater Verkäufer eine Gewährleistung ausschließen.

    4

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    von

    vor 6 Monaten

    Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    Der Ausschluss der Gewährleistung (eigentlich die Sachmangelhaftung) bei Privatverkäufen muss halt gesetzeskonform formuliert sein. Da darf man sich keine Fehler erlauben. Das viel genutzte "Gekauft wie gesehen" ist da ein gutes Beispiel für eine Unwirksamkeit.

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    olliMD

    Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .

    Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .

    olliMD

    Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .


    Logisch Stammtisch, ist ja auch nur eine Community . Den Rest verkneife ich mir jetzt was ich dazu denke 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Monaten

    robinschr

    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer.

    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer.
    robinschr
    Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer.

     

    PellySunny37

    Ist trotzdem nicht wirksam. Wenn der Käufer es anlegt gewinnt er.

    Ist trotzdem nicht wirksam. Wenn der Käufer es anlegt gewinnt er.
    PellySunny37
    Ist trotzdem nicht wirksam. Wenn der Käufer es anlegt gewinnt er.

    Offenbar ist der Verkäufer nicht mehr bekannt bzw. erreichbar.

    War dann wohl „ein Griff ins Klo“.

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  • vor 6 Monaten

    Hier wird oft von Gewährleistung gesprochen, da sehe ich keine Anspruchsgrundlage dafür.  @pamperlapescu hat es treffender Weise schon geschrieben.

    Und Garantie kann unter Privatpersonen ausgeschlossen werden "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung", ansonsten gilt hier m.E. 1 Jahr.

     

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Monaten

    Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕

     

     

    Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr

    Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges. 

    Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕

     

    Liebe Grüße an alle.

    Anna Lena L.

     

     

     

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  • vor 6 Monaten

    Es gibt rechtlich schon Unterschiede wer der Verkäufer ist.

    Beispiel dazu:

    es macht einen Unterschied, ob ich ein Kfz direkt beim Händler kaufe, oder beim Händler wenn dieser nur als Vermittler fungiert, das Fzg also in Kommission für einen anderen Kunden verkauft.

    Im ersten Fall gilt die gesetzliche. Händlergarantie,

    beim Kommissionsverkauf gibt es keine Garantie (gekauft wie besichtigt), also so wie beim privaten Verkäufer.

     

    Bei Privatverkäufen kann die Garantie m.K.n. ausgeschlossen werden, wenn dies so vereinbart wurde, so wie’s bei EBAY üblicherweise gemacht wird.

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    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    purchasermsk

    Eine Gewährleistung ist gesetzlich zwischen Kunde und Verkäufer/Hersteller vorgeschrieben (zum Schutz des Endverbrauchers). Generell 24 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Heisst: Wenn ein Schaden entsteht, innerhalb 6 Monaten, muss der Verkäufer belegen, das der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten, muss ich als Kunde belegen, das der Schaden bereits bei Verkauf vorgelegen hat.

     

    Eine Gewährleistung ist gesetzlich zwischen Kunde und Verkäufer/Hersteller vorgeschrieben (zum Schutz des Endverbrauchers). Generell 24 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Heisst: Wenn ein Schaden entsteht, innerhalb 6 Monaten, muss der Verkäufer belegen, das der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten, muss ich als Kunde belegen, das der Schaden bereits bei Verkauf vorgelegen hat.

    purchasermsk

     

    Eine Gewährleistung ist gesetzlich zwischen Kunde und Verkäufer/Hersteller vorgeschrieben (zum Schutz des Endverbrauchers). Generell 24 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Heisst: Wenn ein Schaden entsteht, innerhalb 6 Monaten, muss der Verkäufer belegen, das der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten, muss ich als Kunde belegen, das der Schaden bereits bei Verkauf vorgelegen hat.


    Bring dich bitte mal auf den aktuellen Stand @purchasermsk 

    Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    @purchasermsk 

     

    Viel (geschwollener) Text mit vielen fehlerhaften Angaben und am eigentlichen Problem total vorbei.

     

    Es geht hier um einen Privatverkauf eines Handys an den TE, für das kein Beleg mehr seitens eines nun unbekannten Verkäufers vorliegt. Die Telekom ist da raus. Ob eine Garantie seitens Apple noch greift, keine Ahnung, was es da gibt.

    Antwort

    von

    vor 6 Monaten

    CobraCane

    Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.

    Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.
    CobraCane
    Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.

    Korrekt, mittlerweile sogar 12 Monate. Danke für die Richtigstellung.

     

    fdi

    Die Telekom ist da raus.

    Die Telekom ist da raus.
    fdi
    Die Telekom ist da raus.

    Sagte ich bereits, da der Fehler erst jetzt aufgetreten ist und es schwer wird anderes zu beweisen.

     

    fdi

    Wo spielt das hier eine Rolle für den TE, woher der Verkäufer aus Kleinanzeigen das Handy hatte?

    Wo spielt das hier eine Rolle für den TE, woher der Verkäufer aus Kleinanzeigen das Handy hatte?
    fdi
    Wo spielt das hier eine Rolle für den TE, woher der Verkäufer aus Kleinanzeigen das Handy hatte?

    Weil er, könnte er beweisen, das der Fehler beim Erstverkauf bestanden hatte, diesen zur Verantwortung ziehen könnte. In diesem Falle, eher unwahrscheinlich. Aber, verkaufe ich ein Handy, Alter unter 24 Monaten, besteht immer noch eine Erst-Verkäufer/Hersteller Gewährleistung. Egal durch wie viele Hände das Handy bereits gegangen ist.

     

    Apple hatte z.B. einen Displaybeschichtungsfehler an bestimmten Serien von MacBooks bestätigt. Generierte eine Reparaturaktion, mit erweiterter Gewährleistung von 5 Jahren. Jeder Eigentümer eines betroffenen Gerätes konnte nun die "Garantiereparatur" beantragen, egal ob bei eBay oder direkt von Apple oder Resellern bezogen.

     

    Hier, wenn z.B. Apple bestätigen würde, das ein Update zu Pixelfehlern führt (unwahrscheinlich), wäre ein Tausch immer noch möglich.

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 6 Monaten

    @Ludwig II 

    Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwürfeln. 😉

    0

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