Gelöst
Hat jemand Erfahrungen mit der Gewährleistung von Telekom?
vor 6 Monaten
Ich habe vor einem halben Jahr ein IPhone 14 Pro bei Kleinanzeigen gekauft. Das iPhone hat keinerlei Mängel optisch und technisch, ebenso wurde auch nichts an dem Handy repariert.
Seitdem Update auf iOS 18 sind Pixelfehler im Display. Durch ein erzwungen reset und zurücksetzen konnte es nicht behoben werden. Ebenso war ich im Apple Store, die konnten leider auch nicht weiterhelfen da keine Apple care +. Das Handy ist noch keine 24 Monate alt also die Gewährleistung ist noch gegeben durch Telekom. Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer. Kann man als externer die Rechnung bekommen, vermutlich nicht wegen Datenschutz. Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?
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Akzeptierte Lösung
Marcel2605
akzeptiert von
Marcel2605
vor 6 Monaten
Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer
Dann sieht es schlecht aus @robinschr
keine Chance
Gewährleistung 24 Monate ab Kauf
https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/handy-smartphone-tablet/allgemein/garantie-gewaehrleistung-apple-telekom
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robinschr
Antwort
von
Marcel2605
vor 6 Monaten
Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu. So steht es überall. Das kann doch die Telekom nicht einfach ändern wenn es rechtlich so steht oder ?
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ho.mueller
Antwort
von
Marcel2605
vor 6 Monaten
der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu
ich muss aber doch nachweisen, das ich das Gerät auch bei der Telekom gekauft habe. Ansonsten könnte ich ja jedes Smartphone, egal wo gekauft, als Gewährleistungsfall anmelden.
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Stefan
Antwort
von
Marcel2605
vor 6 Monaten
Aber wieso, Gewährleistung ist doch rechtlich vorgeschrieben und der Kaufbeleg ist nicht nötig dazu.
Ohne Kaufnachweis - lol - wo steht das denn?
Gewährleistung muss schriftlich bei Weiterverkauf abgetreten werden.
Wenn du diese Abtretung nicht hast, dann hilft dir nicht mal ein Kaufbeleg - rein juristisch
So ist die Rechtslage, da braucht die Telekom nichts mal was ändern.
Zudem war das Gerät ja wohl bei Kauf Fehlerfrei, da scheidet Gewährleistung sowieso aus.
Die gibt es nur wenn es bei Erstkauf schon fehlerhaft war.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Marcel2605
Akzeptierte Lösung
CobraCane
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor 6 Monaten
Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben vom Händler und das ist bei dir die Privatperson, die hat DIR das Gerät verkauft.
Wenn du Pech hast hat die Person (da Privat) die Gewährleistung ausgeschlossen beim Verkauf an dich
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PellySunny37
Antwort
von
CobraCane
vor 6 Monaten
Aha und eine völlig falsche Antwort als Lösung kennzeichnen .
Naja das ist der Verein hier
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CobraCane
Antwort
von
CobraCane
vor 6 Monaten
Naja das ist der Verein hier
Naja das ist der Verein hier
Musst ja nicht mitmachen, ist alles freiwillig hier.
Nur wenn du mitmachst musst du halt auch damit klar kommen dass dir nicht jeder das glaubt was du von dir gibst.
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Anna Lena J.
Telekom hilft Team
Antwort
von
CobraCane
vor 6 Monaten
Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕
Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr.
Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges.
Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕
Liebe Grüße an alle.
Anna Lena L.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
CobraCane
pamperlapescu
vor 6 Monaten
Habe ich trotzdem Chancen auf die Gewährleistung ?
Auch dir ein freundliches Hallo @robinschr
Völlig wertfrei!
Das Gerät ist in seinem zweiten Jahr!
Heißt, du mußt nachweisen, dass der Fehler schon bei Auslieferung bestanden hat!
Hat er nicht, nach deiner Beschreibung!
Ende der Gewährleistung für diesen Fall.
Grüßle
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Kugic
vor 6 Monaten
Gewährleistung bedeutet, dass gerät muss dir fehlerfrei übergeben werden.
Du schreibst ja selbst, dass der Fehler jetzt erst später auftrat. Zudem gehören Pixelfehler nicht immer zur Gewährleistung und sind hinzunehmen.
Aber Versuch es doch einfach und lass dich nicht beirren.
Allerdings brauchst du eine Abtretungserklärung der Gewährleistung vom Verkäufer und die Rechnung.
Keine Ahnung, ob du die erhalten wirst. Denn für meinen Geschmack sind da zu viele private Daten drauf.
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Mister Burny
vor 6 Monaten
kleinanzeigen.de gibt dir sigar Tipps, wie du das formulierst.
https://themen.kleinanzeigen.de/magazin/tipps/so-schreibst-du-die-perfekte-anzeige-auf-kleinanzeigen/
Wir fassen zusammen:
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olliMD
Antwort
von
Mister Burny
vor 6 Monaten
Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .
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fdi
Antwort
von
Mister Burny
vor 6 Monaten
Der Ausschluss der Gewährleistung (eigentlich die Sachmangelhaftung) bei Privatverkäufen muss halt gesetzeskonform formuliert sein. Da darf man sich keine Fehler erlauben. Das viel genutzte "Gekauft wie gesehen" ist da ein gutes Beispiel für eine Unwirksamkeit.
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PellySunny37
Antwort
von
Mister Burny
vor 6 Monaten
Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .
Dafür, dass Du die Gesetze auswendig kennst, argumentierst Du aber wie am Stammtisch, populistisch, unvollständig, zweideutig und damit im Endeffekt falsch @PellySunny37 .
Logisch Stammtisch, ist ja auch nur eine Community . Den Rest verkneife ich mir jetzt was ich dazu denke
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Mister Burny
Ludwig II
vor 6 Monaten
Allerdings kann ich den Kaufbeleg nicht finden und habe auch kein Kontakt mehr zu dem damaligen Verkäufer.
Ist trotzdem nicht wirksam. Wenn der Käufer es anlegt gewinnt er.
Offenbar ist der Verkäufer nicht mehr bekannt bzw. erreichbar.
War dann wohl „ein Griff ins Klo“.
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Lois17
vor 6 Monaten
Hier wird oft von Gewährleistung gesprochen, da sehe ich keine Anspruchsgrundlage dafür. @pamperlapescu hat es treffender Weise schon geschrieben.
Und Garantie kann unter Privatpersonen ausgeschlossen werden "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung", ansonsten gilt hier m.E. 1 Jahr.
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Akzeptierte Lösung
Anna Lena J.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Anna Lena J.
vor 6 Monaten
Soooo... jetzt ist mal gut hier!!! Alle mal wieder durchatmen und in den Stuhlkreis zurück! 🙈💕
Also - ohne einen Kaufbeleg wirst du nicht weiterkommen @robinschr.
Und leider nein, als externer bzw. als nicht der Kunde, der das Gerät mal gekauft hat, bekommst du kein Duplikat des Kaufbeleges.
Das ist nun mal so. Schade das du so einen blöden Pixelfehler erleiden musst. 😕
Liebe Grüße an alle.
Anna Lena L.
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Ludwig II
vor 6 Monaten
Es gibt rechtlich schon Unterschiede wer der Verkäufer ist.
Beispiel dazu:
es macht einen Unterschied, ob ich ein Kfz direkt beim Händler kaufe, oder beim Händler wenn dieser nur als Vermittler fungiert, das Fzg also in Kommission für einen anderen Kunden verkauft.
Im ersten Fall gilt die gesetzliche. Händlergarantie,
beim Kommissionsverkauf gibt es keine Garantie (gekauft wie besichtigt), also so wie beim privaten Verkäufer.
Bei Privatverkäufen kann die Garantie m.K.n. ausgeschlossen werden, wenn dies so vereinbart wurde, so wie’s bei EBAY üblicherweise gemacht wird.
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CobraCane
Antwort
von
Ludwig II
vor 6 Monaten
Eine Gewährleistung ist gesetzlich zwischen Kunde und Verkäufer/Hersteller vorgeschrieben (zum Schutz des Endverbrauchers). Generell 24 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Heisst: Wenn ein Schaden entsteht, innerhalb 6 Monaten, muss der Verkäufer belegen, das der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten, muss ich als Kunde belegen, das der Schaden bereits bei Verkauf vorgelegen hat.
Eine Gewährleistung ist gesetzlich zwischen Kunde und Verkäufer/Hersteller vorgeschrieben (zum Schutz des Endverbrauchers). Generell 24 Monate, mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Heisst: Wenn ein Schaden entsteht, innerhalb 6 Monaten, muss der Verkäufer belegen, das der Schaden beim Verkauf nicht vorgelegen hat. Nach den 6 Monaten, muss ich als Kunde belegen, das der Schaden bereits bei Verkauf vorgelegen hat.
Bring dich bitte mal auf den aktuellen Stand @purchasermsk
Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.
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fdi
Antwort
von
Ludwig II
vor 6 Monaten
@purchasermsk
Viel (geschwollener) Text mit vielen fehlerhaften Angaben und am eigentlichen Problem total vorbei.
Es geht hier um einen Privatverkauf eines Handys an den TE, für das kein Beleg mehr seitens eines nun unbekannten Verkäufers vorliegt. Die Telekom ist da raus. Ob eine Garantie seitens Apple noch greift, keine Ahnung, was es da gibt.
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purchasermsk
Antwort
von
Ludwig II
vor 6 Monaten
Das Thema mit den 6 Monaten ist veraltet.
Korrekt, mittlerweile sogar 12 Monate. Danke für die Richtigstellung.
Die Telekom ist da raus.
Sagte ich bereits, da der Fehler erst jetzt aufgetreten ist und es schwer wird anderes zu beweisen.
Wo spielt das hier eine Rolle für den TE, woher der Verkäufer aus Kleinanzeigen das Handy hatte?
Weil er, könnte er beweisen, das der Fehler beim Erstverkauf bestanden hatte, diesen zur Verantwortung ziehen könnte. In diesem Falle, eher unwahrscheinlich. Aber, verkaufe ich ein Handy, Alter unter 24 Monaten, besteht immer noch eine Erst-Verkäufer/Hersteller Gewährleistung. Egal durch wie viele Hände das Handy bereits gegangen ist.
Apple hatte z.B. einen Displaybeschichtungsfehler an bestimmten Serien von MacBooks bestätigt. Generierte eine Reparaturaktion, mit erweiterter Gewährleistung von 5 Jahren. Jeder Eigentümer eines betroffenen Gerätes konnte nun die "Garantiereparatur" beantragen, egal ob bei eBay oder direkt von Apple oder Resellern bezogen.
Hier, wenn z.B. Apple bestätigen würde, das ein Update zu Pixelfehlern führt (unwahrscheinlich), wäre ein Tausch immer noch möglich.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Ludwig II
CobraCane
vor 6 Monaten
@Ludwig II
Bitte nicht Garantie und Gewährleistung durcheinanderwürfeln. 😉
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
robinschr