Gelöst

Hotline legt einfach auf

vor 4 Jahren

Drei Punkte: 

1. Ich hatte einen sehr verkaufsfreudigen Kundenberater am Apparat, der mir eine Vertragsverlängerung abgerungen hat. Als Goodie wurde mir ein Gutschein (im Umfang von 50 Euro einzulösen bei großen Onlineanbietern wie Amazon, Media Markt..) zugesagt. Leider habe ich alle Unterlagen plus Telefon erhalten, aber nicht diesen Gutschein.  Eine schriftliche Bestätigung wurde verweigert. Muss ich jetzt von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und die Verbraucherzentrale informieren oder kommt der Gutschein noch? 

 

2. Bei meiner Nachfrage in der Hotline erreiche ich 3 Personen, die noch nie von so einem Gutschein gehört haben und nach meiner Forderung, mich dann bitte zu einer/m Vorgesetzten weiterzuleiten oder einen Rückruf einzustellen stumpf aufgelegt haben. 

 

3. Ich hatte mich unter Bedingungen, die ich auch detailliert mitgeschrieben habe auf einen Vertrag Festnetz/DSL + Mobilfunk eingelassen, aber die Bedingungen des Mobilfunkvertrages wurden nicht eingelöst. Der Mitarbeiter hat sich entschuldigt und erklärt, er hätte einen Fehler gemacht - insofern ist mein Vertrauen in mündliche Zusagen zerstört. 

 

3b. Ich bin irritiert wie unprofessionell und kompliziert die Kundenbetreuung arbeitet. die einzelnen MitarbeiterInnen sind daran natürlich nicht Schuld, aber das System ist ernüchternd und nicht kundenfreundlich 

 

 

 

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6

    • vor 4 Jahren

      Da ich bei den Gesprächen nicht zugehört habe, sag ich dazu mal nichts.

      Wenn du selbst ohne Genehmigung einen Telefonmitschnitt gemacht hast, so würde ich diesen löschen, denn damit machst du

      dich durch Veröffentlichung strafbar. 

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Danke für die prompte Antwort. Es ging um Gesprächsnotizen und auch nicht um Veröffentlichung, sondern die Tatsache, dass hier meinerseits kein Missverständnis vorlag. 

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer 

      Sollten Sie ohne Erlaubnis ein Gespräch aufgezeichnet haben, ist dies als Beweis nicht zulässig und kann im schlimmsten Fall sogar gegen Sie verwendet werden.

       

      Nun zu Ihrem Problem.

      Was stand denn in der Auftragsbestätigung?

      Stand da der Gutschein mit drinnen?

      Falls nein, besteht ja ab Eingang der Auftragsbestätigung ein 14 tägiges Widerrufsrecht.

      Sie müssen dabei entscheiden, ob Ihnen das Wert ist.

      Da können wir Ihnen nicht helfen bei der Entscheidung.

       

      Da sie die Daten hinterlegt haben, wird sich in nächster Zeit auch ein Teamie noch melden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      die ich auch detailliert mitgeschrieben habe

      die ich auch detailliert mitgeschrieben habe

       

      die ich auch detailliert mitgeschrieben habe

       


      @Stefan & @Gelöschter Nutzer 

      Hier nur die kleine Bitte:

      Mitschriften sind keine Mitschnitte - und Gesprächsnotizen sind üblich und auch Gang und Gebe...

      Und sie sind auch nicht verboten... also da bitte Augenmerk Idee Zwinkernd

       

      Allgemein:

      Es ist bereits ein paar wenige Jahre her, das ich auch mal als CCA tätig war...

      Aber wenn ich mich nicht irre, tauchen *glaub* diese Gutscheine in den AB's generell nicht auf.

      Des Weiteren werden die erst dann automatisch versendet, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist - Grund:

      Es soll somit vermieden werden, einen Vertragswechsel zuzustimmen, den Gutschein zu erhalten, den dann der Kunde einlöst... und dann der Kunde mit mal widerruft, aber der Gutschein ist futsch.

       

      Ich hoffe, ich liege da so noch richtig - falls nicht - gerne korrigieren Idee

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @prophaganda 

      Klingt logisch.

      So ist es ja auch beim Cashback.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      prophaganda

      Mitschriften sind keine Mitschnitte

      Mitschriften sind keine Mitschnitte
      prophaganda
      Mitschriften sind keine Mitschnitte

      Das weiß ich selbst - danke trotzdem.

      Hatte natürlich Mitschnitt gelesen, sonst hätte ich es nicht geschrieben Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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