Gelöst

Hotline legt einfach auf

vor 4 Jahren

Drei Punkte: 

1. Ich hatte einen sehr verkaufsfreudigen Kundenberater am Apparat, der mir eine Vertragsverlängerung abgerungen hat. Als Goodie wurde mir ein Gutschein (im Umfang von 50 Euro einzulösen bei großen Onlineanbietern wie Amazon, Media Markt..) zugesagt. Leider habe ich alle Unterlagen plus Telefon erhalten, aber nicht diesen Gutschein.  Eine schriftliche Bestätigung wurde verweigert. Muss ich jetzt von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen und die Verbraucherzentrale informieren oder kommt der Gutschein noch? 

 

2. Bei meiner Nachfrage in der Hotline erreiche ich 3 Personen, die noch nie von so einem Gutschein gehört haben und nach meiner Forderung, mich dann bitte zu einer/m Vorgesetzten weiterzuleiten oder einen Rückruf einzustellen stumpf aufgelegt haben. 

 

3. Ich hatte mich unter Bedingungen, die ich auch detailliert mitgeschrieben habe auf einen Vertrag Festnetz/DSL + Mobilfunk eingelassen, aber die Bedingungen des Mobilfunkvertrages wurden nicht eingelöst. Der Mitarbeiter hat sich entschuldigt und erklärt, er hätte einen Fehler gemacht - insofern ist mein Vertrauen in mündliche Zusagen zerstört. 

 

3b. Ich bin irritiert wie unprofessionell und kompliziert die Kundenbetreuung arbeitet. die einzelnen MitarbeiterInnen sind daran natürlich nicht Schuld, aber das System ist ernüchternd und nicht kundenfreundlich 

 

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    die ich auch detailliert mitgeschrieben habe

     


    @Stefan & @Gelöschter Nutzer 

    Hier nur die kleine Bitte:

    Mitschriften sind keine Mitschnitte - und Gesprächsnotizen sind üblich und auch Gang und Gebe...

    Und sie sind auch nicht verboten... also da bitte Augenmerk Idee Zwinkernd

     

    Allgemein:

    Es ist bereits ein paar wenige Jahre her, das ich auch mal als CCA tätig war...

    Aber wenn ich mich nicht irre, tauchen *glaub* diese Gutscheine in den AB's generell nicht auf.

    Des Weiteren werden die erst dann automatisch versendet, wenn die Widerrufsfrist vorbei ist - Grund:

    Es soll somit vermieden werden, einen Vertragswechsel zuzustimmen, den Gutschein zu erhalten, den dann der Kunde einlöst... und dann der Kunde mit mal widerruft, aber der Gutschein ist futsch.

     

    Ich hoffe, ich liege da so noch richtig - falls nicht - gerne korrigieren Idee

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    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @prophaganda  schrieb:
    Mitschriften sind keine Mitschnitte

    Das weiß ich selbst - danke trotzdem.

    Hatte natürlich Mitschnitt gelesen, sonst hätte ich es nicht geschrieben Fröhlich

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