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Gelöst
Ich möchte gerne Infos über Immediato B.V. erhalten
vor 7 Jahren
Erklären Sie mir bitte was Immediato B.V. ist.
Mit freundlichen Gruß
Kai Busch
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Akzeptierte Lösung
Sherlocka
Community Guide
akzeptiert von
Klaus K.
vor 7 Jahren
Wenn man googled, findet man relativ schnell, dass es ein Unternehmen sein muss, dass mit Drittanbieter-Abos arbeitet, welche man beispielsweise über Mobilfunk abschließen und abrechnen lassen kann.
Falls du so eine Abo-Abbuchung hast, ohne dass dir bewusst war, dass du ein Abo abgeschlossen hast, dann widerspreche und/oder kündige dem Drittanbieter. Vor dem Abschluss solcher Abos im Internet kannst du dich über eine Drittanbietersperre schützen. Wenn aber bereits ein Abo läuft, dann kann die dies nicht rückgängig machen, also nur vor neuen Abos schützen.
Diese Seite hier ist bezüglich dieser Problematik recht interessant:
http://meine-kuendigung.de/drittanbieter-sperren/
Und über diese Seite der Telekom findest du allgemeine Infos zu Drittanbieterabos, aber auch eine Erläuterung (inkl. Link), was du machen kannst, wenn du mit einer Aboabbuchung nicht einverstanden bist:
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnungsinhalt/drittanbieter/drittanbieter-in-rechnung-gestellt
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BigWoelfi2
Antwort
von
Sherlocka
vor 7 Jahren
@Sherlocka
Insbesondere der letzte Punkt unter dem letzten Link von Dir ist völlig falsch dargestellt.
Es gibt mindestens seit Mitte letzten Jahres bereits Gerichtsurteile, dass man den Widerspruch auch bei seinem Provider geletend machen kann, denn der erlaubt es "anderen Anbietern", die nicht selten sehr dubiose Geschäftspraktiken haben, über eine Telefonnummer des Seitenbesuchers einfach so Abo-Gebühren geltend zu machen, was rechtlich ebenfalls nicht korrekt ist, da es oftmals bereits genügt, die Seite aufzurufen.
Einen Hinweis, dass der Besucher jetzt ein Abo hat, erhält dieser in den wenigsten Fällen und erfährt davon zunächst eerstmalig durch die Abbuchung.
Tenor in den Urteilen:
Wenn der Provider so etwas zulässt, muss er sich auch darum selbst kümmern, wenn der Kunde behauptet, von dem Abo oder auch Einmal-Kosten nichts zu wissen / gewusst zu haben.
Es ist genau so unlauter, das einfach, in Form von Drohung mit Mahnung dem Kunden aufzuerlegen, ist eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Kunden, noch dazu, wo diese Anbieter meistens sogar ihren Sitz im Ausland haben und der Aufwand für den Kunden mit hohen Kosten verbunden sein dürfte, sollte er dort klagen wollen/müssen, um zu seinem Recht zu kommen.
Wie der Provider verfahren kann, sollte sich herausstellen, dass der Kunde doch davon wusste, ist sicher eine andere Frage.
Nachtrag:
Hier mal ein Link, wo man so etwas nachlesen kann. Und mir ist nichts bekannt, dass dieses hier angeführte Urteil wieder gekippt worden sein könnte.
http://www.mobilfunk-talk.de/news/236222-mobilfunker-fuer-drittanbieter-verantwortlich/
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