Inkassobescheid ohne Rechnung und Mahnung!
11 years ago
Hallo,
am letzten Mittwoch (26.03.14) habe ich per Mail eine Serviceanfrage (Kundenservice.mobilfunk@telekom.de) im Bereich "Vertrag/Rechnung" gestellt. Leider habe ich außer der automatischen Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt. An besagtem letzten Mittwoch habe ich per Post einen Inkassobescheid von einer Hamburger Firma für die Rechnung für mein iPhone 5s bekommen(Vertragsverlängerung letztes Jahr im Oktober). Inklusive Inkassogebühren von fast 80€!
Problematisch an der Sache ist, dass ich bis heute weder die Rechnung (habe nur den dem iPhone beigefügten Bestellschein bekommen) noch eine einzige Mahnung (von der Telekom) für das iPhone bekommen habe. Bei Vertragsverlängerung bestätigte mir die Servicedame am Telefon auf ausdrückliche Rückfrage, dass der Betrag -wie die monatlichen Rechnungen auch- von meinem Konto abgebucht werden würde. Da ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe, ist der ausgestellte Inkassobescheid nicht angemessen. Leider habe ich wie eingangs erwähnt auf meine Serviceanfrage bis jetzt keine Antwort bekommen!
Möglicherweise konnten Rechnung & Mahnung nicht zugestellt werden, da ich in der Zeit um November letzten Jahres eine SMS bekam, dass ich mich bezüglich meiner Anschrift bitte melden soll. Im anschließenden Gespräch mit der Servicehotline hieß es, ein einfacher(aber notwendiger) Adresszusatz in der Adresse würde dem System Schwierigkeiten bereiten. Dies würde man jedoch lösen. Seitdem hat sich diesbezüglich niemand mehr gemeldet. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich die Rechnung bezahle, allerdings werde ich einen Inkassobescheid, der ohne Rechnung & vorherige Mahnung ausgestellt wurde, nicht akzeptieren!
Ich bin über diesen Vorfall sehr verärgert und bitte daher um eine zeitnahe Überprüfung -und Klärung- des Sachverhalts!
am letzten Mittwoch (26.03.14) habe ich per Mail eine Serviceanfrage (Kundenservice.mobilfunk@telekom.de) im Bereich "Vertrag/Rechnung" gestellt. Leider habe ich außer der automatischen Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten.
Es handelt sich um folgenden Sachverhalt. An besagtem letzten Mittwoch habe ich per Post einen Inkassobescheid von einer Hamburger Firma für die Rechnung für mein iPhone 5s bekommen(Vertragsverlängerung letztes Jahr im Oktober). Inklusive Inkassogebühren von fast 80€!
Problematisch an der Sache ist, dass ich bis heute weder die Rechnung (habe nur den dem iPhone beigefügten Bestellschein bekommen) noch eine einzige Mahnung (von der Telekom) für das iPhone bekommen habe. Bei Vertragsverlängerung bestätigte mir die Servicedame am Telefon auf ausdrückliche Rückfrage, dass der Betrag -wie die monatlichen Rechnungen auch- von meinem Konto abgebucht werden würde. Da ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe, ist der ausgestellte Inkassobescheid nicht angemessen. Leider habe ich wie eingangs erwähnt auf meine Serviceanfrage bis jetzt keine Antwort bekommen!
Möglicherweise konnten Rechnung & Mahnung nicht zugestellt werden, da ich in der Zeit um November letzten Jahres eine SMS bekam, dass ich mich bezüglich meiner Anschrift bitte melden soll. Im anschließenden Gespräch mit der Servicehotline hieß es, ein einfacher(aber notwendiger) Adresszusatz in der Adresse würde dem System Schwierigkeiten bereiten. Dies würde man jedoch lösen. Seitdem hat sich diesbezüglich niemand mehr gemeldet. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich die Rechnung bezahle, allerdings werde ich einen Inkassobescheid, der ohne Rechnung & vorherige Mahnung ausgestellt wurde, nicht akzeptieren!
Ich bin über diesen Vorfall sehr verärgert und bitte daher um eine zeitnahe Überprüfung -und Klärung- des Sachverhalts!
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wizer
11 years ago
Nur mal zur Rechtslage:
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mahnung. Die Telekom kann auch ohne Mahnung ein Inkassounternehmen beauftragen. Allerdings ist eine Mahnung Voraussetzung für eine Inverzugsetzung. In diesem Fall hier fehlt allerdings eine Rechnung.
Gruß, René
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wizer
11 years ago
Wichtig ist dass Du den unstrittigen Teil des Betrages umgehend überweist. Gegen den strittigen Teil des Betrages Teilwiderspruch einlegen. Widerspruchsfristen nicht verstreichen lassen.
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ycg1990_1
11 years ago
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wizer
11 years ago
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juergen.risse.9
11 years ago
Vorgerichtliche Inkassogebühren eines externen Inkassobüros lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen
Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen
Ist evtl eine Lastschrift zurückgegangen ?
Bei Zahlung ans Inkassounternehmen unbedingt den Verwendungszweck im Überweisungsträger fixieren (nur hauptforderung) denn sonst nutz das Inkasso diesen fehler aus und verrechnet gem BGB 367 mit den eigenen Gebühren und nicht mit der hauptforderung
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Party_Elch
11 years ago
Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen
Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen
Mit Abgabe an das Inkassounternehmen ist aber nicht mehr die Telekom Gläubiger und Ansprechpartner.
Das Inkasso ist nicht zufällig von Seiler & Kollegen? Die sind Rechtsanwälte und betreiben die Hauptforderungen der Telekom.
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juergen.risse.9
11 years ago
Mit Abgabe an das Inkassounternehmen ist aber nicht mehr die Telekom Gläubiger und Ansprechpartner.
Nur der Forderungseinzug ist an den Inkassoladen bzw Anwaltskanzlei abgetreten
Forderungsinhaber (Gläubiger) bleibt die Telekom
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wizer
11 years ago
Aber vielleicht meldet sich die Telekom ja doch noch.
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ycg1990_1
11 years ago
Darüber hinaus finde ich es eine Frechheit, dass nun eine Woche vergangen ist, ohne das sich seitens der Telekom jemand hierzu geäußert hat, bzw. man auf meine Mail vom 26.03.2014 reagiert hat! Es schleicht sich mir der Verdacht auf, als reagiere man absichtlich nicht!
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Kugic
11 years ago
(Die Kopie an seine Email Adresse, richtet der Kunde sich selbst übers Kundencenter ein, wenn dies nicht bei Beauftragung direkt schon passiert)
EDIT: Obiges ist nur halb richtig, ich habe es mit Festnetz verwechselt.
Bei Mobilfunk ist die Onlinerechnung nicht zwangsweise vorgeschrieben und steht zur Option bereit - dann ist nur die Frage, wie die Zustellung gewünscht war.
Aber Mahnungen würden wenn, dann aber per Post kommen und dies eig automatisiert. Scheint wirklich etwas komisch zu sein.
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