Inkassobescheid ohne Rechnung und Mahnung!

vor 11 Jahren

Hallo,

am letzten Mittwoch (26.03.14) habe ich per Mail eine Serviceanfrage (Kundenservice.mobilfunk@telekom.de) im Bereich "Vertrag/Rechnung" gestellt. Leider habe ich außer der automatischen Eingangsbestätigung keine Antwort erhalten.

Es handelt sich um folgenden Sachverhalt. An besagtem letzten Mittwoch habe ich per Post einen Inkassobescheid von einer Hamburger Firma für die Rechnung für mein iPhone 5s bekommen(Vertragsverlängerung letztes Jahr im Oktober). Inklusive Inkassogebühren von fast 80€!
Problematisch an der Sache ist, dass ich bis heute weder die Rechnung (habe nur den dem iPhone beigefügten Bestellschein bekommen) noch eine einzige Mahnung (von der Telekom) für das iPhone bekommen habe. Bei Vertragsverlängerung bestätigte mir die Servicedame am Telefon auf ausdrückliche Rückfrage, dass der Betrag -wie die monatlichen Rechnungen auch- von meinem Konto abgebucht werden würde. Da ich weder Rechnung noch Mahnung bekommen habe, ist der ausgestellte Inkassobescheid nicht angemessen. Leider habe ich wie eingangs erwähnt auf meine Serviceanfrage bis jetzt keine Antwort bekommen!

Möglicherweise konnten Rechnung & Mahnung nicht zugestellt werden, da ich in der Zeit um November letzten Jahres eine SMS bekam, dass ich mich bezüglich meiner Anschrift bitte melden soll. Im anschließenden Gespräch mit der Servicehotline hieß es, ein einfacher(aber notwendiger) Adresszusatz in der Adresse würde dem System Schwierigkeiten bereiten. Dies würde man jedoch lösen. Seitdem hat sich diesbezüglich niemand mehr gemeldet. Es ist für mich selbstverständlich, dass ich die Rechnung bezahle, allerdings werde ich einen Inkassobescheid, der ohne Rechnung & vorherige Mahnung ausgestellt wurde, nicht akzeptieren!

Ich bin über diesen Vorfall sehr verärgert und bitte daher um eine zeitnahe Überprüfung -und Klärung- des Sachverhalts!

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Jahren

    Hallo!

    Nur mal zur Rechtslage:
    Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mahnung. Die Telekom kann auch ohne Mahnung ein Inkassounternehmen beauftragen. Allerdings ist eine Mahnung Voraussetzung für eine Inverzugsetzung. In diesem Fall hier fehlt allerdings eine Rechnung.

    Gruß, René

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Jahren

    Noch etwas:
    Wichtig ist dass Du den unstrittigen Teil des Betrages umgehend überweist. Gegen den strittigen Teil des Betrages Teilwiderspruch einlegen. Widerspruchsfristen nicht verstreichen lassen.

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  • Starter*in

    vor 11 Jahren

    Vielen Dank für die erste Antwort. (Wenn auch noch nicht wie erhofft von der Telekom) Ich habe mir diesbezüglich bereits juristischen Rat geholt. Den Betrag würde ich lieber heute als Morgen überweisen, da mir die Rechnung -wie im Eingangspost erwähnt- aber nicht zugestellt wurde, ist dies nicht ohne weiteres möglich. Sprich ich habe keine klare Bankverbindung mit Referenznummer für den Verwendungszweck.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Jahren

    Steht doch im Inkassoschreiben. M.E. ist Dein alleiniger Ansprechpartner das Inkassounternehmen, nicht mehr die Telekom. Im Inkassoschreiben steht der ursprüngliche Betrag. Die Referenznummer für das Inkassoschreiben (und auch die der Telekom) steht auf dem Selben. Das Inkassounternehmen wird ggf. die Forderung an die Telekom zurückgeben wenn sie merken das Du nicht alles zahlen möchtest.

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  • 1 Sterne Mitglied

    vor 11 Jahren

    Es handelt sich nur um ein Schreiben eines Inkassobüros und nicht um eine Anwaltskanzlei ?

    Vorgerichtliche Inkassogebühren eines externen Inkassobüros lassen sich bei cleverer Vorgehensweise leicht einsparen

    Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen

    Ist evtl eine Lastschrift zurückgegangen ?

    Bei Zahlung ans Inkassounternehmen unbedingt den Verwendungszweck im Überweisungsträger fixieren (nur hauptforderung) denn sonst nutz das Inkasso diesen fehler aus und verrechnet gem BGB 367 mit den eigenen Gebühren und nicht mit der hauptforderung

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 11 Jahren


    Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen

    Mit Abgabe an das Inkassounternehmen ist aber nicht mehr die Telekom Gläubiger und Ansprechpartner.

    Das Inkasso ist nicht zufällig von Seiler & Kollegen? Die sind Rechtsanwälte und betreiben die Hauptforderungen der Telekom.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 11 Jahren



    Ich würde empfehlen die unstrittige Hauptforderung unangekündigt und zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt an den Gläubiger (nicht ans Inkassobüro) zu überweisen

    Mit Abgabe an das Inkassounternehmen ist aber nicht mehr die Telekom Gläubiger und Ansprechpartner.

    Nur der Forderungseinzug ist an den Inkassoladen bzw Anwaltskanzlei abgetreten

    Forderungsinhaber (Gläubiger) bleibt die Telekom

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 11 Jahren

    Nicht unbedingt. Es gibt Inkassobüros die eine Schuld direkt abkaufen und somit selber zum Gläubiger werden.

    Aber vielleicht meldet sich die Telekom ja doch noch.

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  • Starter*in

    vor 11 Jahren

    Vielen Dank für die rege Beteiligung und die Ratschläge. Der Bescheid kam von der "EOS SAF Forderungsmanagement GmbH". Für mich ist die Telekom weiterhin mein Ansprechpartner, aus folgendem Grund. Da mir bis zum heutigen Tage keine Rechnung zugegangen ist, fehlt die Grundlage das ganze an ein Inkassounternehmen weiter zu geben! Ich kann etwas nur bezahlen, wenn ich dafür eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen habe und mir diese auch zugestellt wurde. Letzteres ist sie nicht!

    Darüber hinaus finde ich es eine Frechheit, dass nun eine Woche vergangen ist, ohne das sich seitens der Telekom jemand hierzu geäußert hat, bzw. man auf meine Mail vom 26.03.2014 reagiert hat! Es schleicht sich mir der Verdacht auf, als reagiere man absichtlich nicht!

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  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 11 Jahren

    Da Rechnungen primär online zugestellt werden, kann ich fast nicht glauben, dass im Kundencenter keine Rechnung hinterlegt ist? Ist dem wirklich so, dass Online die Rechnung nicht zu finden ist?

    (Die Kopie an seine Email Adresse, richtet der Kunde sich selbst übers Kundencenter ein, wenn dies nicht bei Beauftragung direkt schon passiert)


    EDIT: Obiges ist nur halb richtig, ich habe es mit Festnetz verwechselt.
    Bei Mobilfunk ist die Onlinerechnung nicht zwangsweise vorgeschrieben und steht zur Option bereit - dann ist nur die Frage, wie die Zustellung gewünscht war.

    Aber Mahnungen würden wenn, dann aber per Post kommen und dies eig automatisiert. Scheint wirklich etwas komisch zu sein.

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