IPhone Gewährleistung
vor 13 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit etwas 8 Wochen habe ich ein großes Problem mit meinem iPhone.
Es gibt ausser das normale Telefonklingeln keinen Ton mehr von sich.
Das heisst, kein Ton bei:
SMS, Hinweiss, E-Mail, Tweet, Kalender, Erinnerung, Ton beim Sperren, Tastaturanschlag, iPod usw.
Ich habe mich daraufhin in den T-Punkt begeben am 25.04.2012. Das iPhone wurde durch den T-Punkt an den DAT Repair Service geschickt. Dieser teilte mir am 04.05.12 schriftlich mit das mein iPhone für den lächerlichen Betrag von 189,--€ repariert werden kann.
Begründung: BOB-allgemeiner Audiofehler!
Nach Rücksprache mit dem Apple Support erfuhr ich das der "BOB allgemeine Audiofehler" eigentlich auf ein defekten Lautsprecher hinweist.
Nun ist ein defekter Lautsprecher ein Mangel nach dem Gewährleistungsrecht, ich frage mich also, "Warum wird mir von dem Reparaturservice der Telekom ein defektes Telefon zurück geschickt"?
Mit freundlichen Gruß
Qvina
seit etwas 8 Wochen habe ich ein großes Problem mit meinem iPhone.
Es gibt ausser das normale Telefonklingeln keinen Ton mehr von sich.
Das heisst, kein Ton bei:
SMS, Hinweiss, E-Mail, Tweet, Kalender, Erinnerung, Ton beim Sperren, Tastaturanschlag, iPod usw.
Ich habe mich daraufhin in den T-Punkt begeben am 25.04.2012. Das iPhone wurde durch den T-Punkt an den DAT Repair Service geschickt. Dieser teilte mir am 04.05.12 schriftlich mit das mein iPhone für den lächerlichen Betrag von 189,--€ repariert werden kann.
Begründung: BOB-allgemeiner Audiofehler!
Nach Rücksprache mit dem Apple Support erfuhr ich das der "BOB allgemeine Audiofehler" eigentlich auf ein defekten Lautsprecher hinweist.
Nun ist ein defekter Lautsprecher ein Mangel nach dem Gewährleistungsrecht, ich frage mich also, "Warum wird mir von dem Reparaturservice der Telekom ein defektes Telefon zurück geschickt"?
Mit freundlichen Gruß
Qvina
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Anonymous User
vor 13 Jahren
das Problem mit der Gewährleistung ist, der Kunde muß nach Ablauf von 6 Monaten beweisen, daß der Mangel von Anfang an bestanden hat. Ein kulanter Händler wird einem dabei sicher entgegenkommen. Deswegen würde ich mal im T-Punkt versuchen zu reklamieren. Klappt das nicht bleibt noch eine Alternative. Wenn die 1 jährige Herstellergarantie von Apple abgelaufen ist, besteht die Möglichkeit das Gerät auch von Apple reparieren zu lassen. Es wird erst einmal eine Pauschale von 160,- EUR erhoben, die Reparatur kann aber auch günstiger werden. Häufig bekommt man aber für diese Pauschale ein Austauschgerät mit 90 Tagen Garantie.
Gruss
bb123
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von
Anonymous User
Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 13 Jahren
Anders als die meisten anderen Hersteller bietet Apple eine einjährige Garantie auf das iPhone. Fällt das Gerät danach aus, kann es für eine Pauschale repariert werden. Das ist der Vorgang, den Sie offenbar erfahren haben. Im Gegenzug für die längere Garantiezeit ist Apple in seinem Verhalten ziemlich strikt. Es wird also kaum an der fehlenden Kulanz eines Händlers liegen, wenn dieser nicht den Aufwand für die Reparatur übernehmen kann.
Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, einen anderen, nicht von Apple autorisierten Reparaturservice in Anspruch zu nehmen. Dies empfehlen wir aber ausdrücklich nicht.
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von
Telekom hilft1
Qvina
vor 13 Jahren
leider muss ich Ihnen ausdrücklich widersprechen!!!!!!
Es ist im Gesetz verankert das wir eine 2 jährige Garantie / Gewährleistung haben.
Anmerkung:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.
Daran kann auch der Weltkonzern Apple nicht rütteln!!!! Das ist deutsches Gesetz!!!
Das steht aber hier nicht zur Debatte sondern Verkäufer des Gerätes ist nunmal die Telekom.
Und das BGB §443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sa- che oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
Da ein Lautsprecher nunmehr unter die Beschaffenheit(Haltbarkeitsgarantie) eines Gerätes steht und auch durch korrektes Behandeln nicht einfach nach 18 Monaten kaputtgehen kann.
Dadurch dürfte mir auch die Beweislast relativ leicht fallen.
Bevor Sie sich also hier mit irgendwelchen Reparaturtips und den anfallenden Kosten hier äußern, sollten Sie sich erstmal mit den Gesetzen vertraut machen.
Sollte ich nun innerhalb der nächsten 7 Tagen, hier keine Rückäußerungen bezüglich der Reparatur meines Handys bekommen, werde ich nicht nur die Presse darüber informieren, sondern auch einen Rechtsanwalt beauftragen.
Gleichwohl können Sie jetzt schon Ihrem Vorgesetzten mitteilen das ich das "Aussitzen" werde, auch gegen die Telekom.
Mit freundlichen Grüßen
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von
Qvina
vielfraß_1
vor 13 Jahren
Es ist im Gesetz verankert das wir eine 2 jährige Garantie / Gewährleistung haben.
Es ist im Gesetz verankert das wir eine 2 jährige Garantie / Gewährleistung haben.
Ich glaube, da wirfst du gerade garantie und Gewährleistung durcheinander. Das sind nämlich völlig unterschiedliche Dinge. Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt. Garantie ist ein Vertrag zwischen Hersteller/Verkäufers und Kunde.
Lies mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie#Abgrenzung_der_Qualit.C3.A4tsgarantie_gegen.C3.BCber_der_Gew.C3.A4hrleistung
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von
vielfraß_1
Anonymous User
vor 13 Jahren
Anders als die meisten anderen Hersteller bietet Apple eine einjährige Garantie auf das iPhone.
Anders als die meisten anderen Hersteller bietet Apple eine einjährige Garantie auf das iPhone.
Davon unbenommen gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers (hier offenbar Telekom) gegenüber dem Verbaucher über die hier gesprochen wurde.
Garantie ist etwas ganz Anderes, aber die Händler weisen gerne auf die Garantie hin...
Im Gegenzug für die längere Garantiezeit ist Apple in seinem Verhalten ziemlich strikt. Es wird also kaum an der fehlenden Kulanz eines Händlers liegen, wenn dieser nicht den Aufwand für die Reparatur übernehmen kann.
Im Gegenzug für die längere Garantiezeit ist Apple in seinem Verhalten ziemlich strikt. Es wird also kaum an der fehlenden Kulanz eines Händlers liegen, wenn dieser nicht den Aufwand für die Reparatur übernehmen kann.
Völlig falsch verstanden und interpretiert! Mit Kulanz eines Händlers war gemeint, daß dieser mit Eintritt der Beweislastumkehr kulanterweise darauf verzichtet vom Kunden zu verlangen den Beweis zu führen, daß die Sache von Anfang an mit Mängeln behaftet war.
Es gibt Unternehmen die tatsächlich innerhalb der kompletten 2 Jahre ein Gerät ohne Nachfrage tauschen/reparieren.
Dessenungeachtet wird es schwierig sein, bei einem Gegensatnd der 1,5 Jahre in Gebrauch war, zu beweisen, daß der z.B. Lautsprecher schon immer defekt gewesen sei.
Allerdings ist die Reparatur bei Apple nicht wirklich teuer und im Regelfalle erhält man ein Austauschgerät.
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Anonymous User
Loony Jack
vor 13 Jahren
Und Du glaubst wirklich, dass die beiden Riesenunternehmen Telekom und Apple nicht alles schon rechtlich geprüft haben?
Ich glaube die Kosten vom Rechtsanwalt kannst Du Dir sparen. Und eine Drohung im Forum ist auch keine rechtsgültige Fristsetzung!!
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Loony Jack
Anonymous User
vor 13 Jahren
Und das BGB §443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sa- che oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat. Da ein Lautsprecher nunmehr unter die Beschaffenheit(Haltbarkeitsgarantie) eines Gerätes steht und auch durch korrektes Behandeln nicht einfach nach 18 Monaten kaputtgehen kann.
Und das BGB §443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sa- che oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
Da ein Lautsprecher nunmehr unter die Beschaffenheit(Haltbarkeitsgarantie) eines Gerätes steht und auch durch korrektes Behandeln nicht einfach nach 18 Monaten kaputtgehen kann.
Die vom Hersteller freiwillig eingeräumte Garantie, um die in diesem Paragraphen des BGB geht, beträgt ganz genau 1 Jahr. Mit Gewährleistung hat das nun wiederum nichts zu tun. Du würfelst schon wieder Gewährleistung und Garantie durcheinander!
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Anonymous User
Qvina
vor 13 Jahren
hatte mich hier nicht mehr gemeldet da diese endlosen Diskussionen über den Unterschied zwischen Garantien und Gewährleistung nicht so mein Ding sind.
Allerdings möchte ich denjenigen die genau in derselben Lage sind wie ich, und gegen die "Weltfirma" Telekom etwas unternehmen möchten, und sich eben nicht mit irgendwelchen Ausreden oder aber inkompetenten Mitarbeitern abspeisen lassen wollen.
Hierbei sollte allerdings abgewogen werden habe ich den Fehler beim Gerät selber zu verantworten, oder hat das Gerät oder aber ein Teil des Gerätes (wie bei mir)ein Fehler das durch normalen Gebrauch nicht auftreten dürfte.
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
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Qvina
Anonymous User
vor 13 Jahren
hatte mich hier nicht mehr gemeldet da diese endlosen Diskussionen über den Unterschied zwischen Garantien und Gewährleistung nicht so mein Ding sind.
hatte mich hier nicht mehr gemeldet da diese endlosen Diskussionen über den Unterschied zwischen Garantien und Gewährleistung nicht so mein Ding sind.
Ganz offensichtlich...
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
http://www.apple.com/de/legal/statutory-warranty/
Apple gibt ganz genau 1 Jahr Garantie auf das Gerät und nicht 18 Monate. Ansprechpartner ist hier der Verkäufer und der hat Dir -leider- mitgeteilt, daß der Schaden nicht in die Gewährleistung fällt. Sollte der Verkäufer nicht einlenken und Du entscheidest Dich für eine kostenpflichtige Reparatur, dann schick das Gerät besser zu Apple, da ist die Reparatur günstiger und im Regelfalle bekommst Du ein Austauschgerät mit 90 Tagen Garantie.
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Anonymous User
Loony Jack
vor 13 Jahren
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Loony Jack
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Qvina