Kündigung bei Nichtbereitstellung

vor 5 Jahren

Hallo,

ich bin in eine neue Wohnung am 01.10. gezogen und habe dort auch direkt einen Telekomanschluss bestellt. Nach 2 Wochen sollte die Bereitstellung sein. Der erste Techniker kam nicht. 1 Woche später kam ein weiterer der meinte irgendetwas stimmt nicht. Dieses Spiel hab ich jetzt bis zum heutigen Tag mitgemacht und jede Woche kam entweder der Techniker und sagte mir es geht nicht oder er kam erst nicht. 

Ich habe meine Kündigung heute eingeworfen, möchte mich aber nochmal rückversichern, ob dies auch wirklich geht. 

Somit meine Frage, kann ich bei nicht Bereitstellung nach 2 Monaten kündigen ohne Probleme?

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Homner 

382

16

    • vor 5 Jahren

      Natürlich geht das nicht, zu mindestens nicht so, wie du dir das denkst.
      Auch ist das keine Kündigung, sondern ein Rücktritt.

      Das BGB sieht eine zweimalige Fristsetzung in schriftlicher Form vor mit Leistungserbringung.
      Beide Termine müssen einen angemessenen Zeitrahmen haben. Also x+10 Tage ist in der Regel angemessen, jeweils.

      Danach kann vom Vertrag zurück getreten werden.

      0

    • vor 5 Jahren

      Ich hätte schriftlich eine letzte Frist von 14 Tagen gesetzt. Es ist nicht klar, ob die Kündigung wirksam ist - wir sind hier auch keine Juristen.

       

      Gut zu wissen:

      Wenn die Telekom nicht bereitstellen kann, dann vermutlich auch kein anderer DSL-Anbieter.

      Oder auch so:

      Wenn Du DSL willst, dann wird es vermutlich noch am ehesten über die Telekom was werden. Ich hätte vermutlich nicht gekündigt (wo unklar ist, ob die Kündigung wirksam ist) sondern Druck gemacht, dieses Thema der Bereitstellung hier adressiert.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @peter-homner 

      Hast Du eine schriftliche Auftragsbestätigung mit expliziter Nennung des Bereitstellungsdatums? Ich vermute ja - dann ist der Gedanke mit der Kündigung vermutlich auch nicht so falsch.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Die schlechte Nachricht für dich:

      Nur wenn du einen alternativen Anbieter mit eigenen Leitungen bis in deine Wohnung hast, kann dir die Kündigung des beauftragten Telekom-Anschlusses etwas bringen.

      Die gute Nachricht:

      In diesem Fall kannst du auch unabhängig vom laufenden Telekom-Auftrag einen Anschluss beim alternativen Anbieter jederzeit bestellen.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Einfach kündigen geht normalerweise nicht, du musst erst eine angemessene Frist (meist 14 Tage) zur Erbringung der Leistung setzen, nach verstreichen dieser wäre das setzen einer Nachfrist der sichere Weg.

       

      Bedenke aber, wenn du keinen alternativen Anbieter mit eigener Infrastruktur hast landest du auch bei Neubestellung wieder bei der Telekom.

       

      Besser wäre, aus meiner Sicht, wenn du dein  > Profil < befüllst und das Team nachschauen lässt woran es hapert.

      0

    • vor 5 Jahren

      Hallo @peter-homner,

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Gerne möchten wir uns die Situation näher ansehen. Damit wir starten können, hinterlegen Sie bitte in Ihrem Community-Profil (https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata) Ihre Kundennummer und geben mir anschließend eine kurze Rückmeldung.

      Viele Grüße
      Oliver I.

      10

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      peter-homner

      Doch ich soll der Telekom einen Frist von 14 Tagen setzen, wenn es bis dahin nicht klappt, dann kann ich rücktreten. Aber das ist doch eine Sauerei, wenn ich schon 8 Wochen lang gewartet habe. Nunja, vielleicht habe ich ja Glück und das funktioniert trotzdem.

      Doch ich soll der Telekom einen Frist von 14 Tagen setzen, wenn es bis dahin nicht klappt, dann kann ich rücktreten. Aber das ist doch eine Sauerei, wenn ich schon 8 Wochen lang gewartet habe. Nunja, vielleicht habe ich ja Glück und das funktioniert trotzdem.
      peter-homner
      Doch ich soll der Telekom einen Frist von 14 Tagen setzen, wenn es bis dahin nicht klappt, dann kann ich rücktreten. Aber das ist doch eine Sauerei, wenn ich schon 8 Wochen lang gewartet habe. Nunja, vielleicht habe ich ja Glück und das funktioniert trotzdem.

      Du musst keine Frist setzen, aber die Telekom muss dann auch der Kündigung nicht unbedingt zustimmen.

      Das sind aber Details bei denen dich nur ein Anwalt korrekt und umfassend beraten kann. Alles was wir hier schreiben ist letztlich weder belastbar noch hat es juristische Relevanz.

       

      Möglicherweise wird auch die um 8 Wochen überzogene Zeit als ausreichend für eine sofortige außerordentliche Kündigung angesehen, aber da gibt es eben nichts allgemeines. 

      Mit der Fristsetzung bist du in jedem Fall sauber aufgestellt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Dann nochmal danke an die schnellen Antworten.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      peter-homner

      Ich habe noch einen anderen Anbieter mit seperaten Netz.

      Ich habe noch einen anderen Anbieter mit seperaten Netz.
      peter-homner
      Ich habe noch einen anderen Anbieter mit seperaten Netz.

      Schreib doch wie der Anbieter heißt - dann kann man wenigstens aus der Hüfte abschätzen ob Du bei dem dasselbe Problem haben wirst.

       

      Wenn es ein KabelDeutschland ist, dann nicht...

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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