Gelöst

Keine Rechnungen älter als 18 Monate anforderbar?

vor 5 Jahren

Hallo,

 

bei der Prüfung meiner Unterlagen hab ich festgestellt, dass mir die Rechnungen im Jahr 2017 fehlen. Kann ich die irgendwo anfordern?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Online im Kundencenter sind nur 18 Monate hinterlegt.

      Darüber hinaus, können weitere Kopien kostenpflichtig beim Kundenservice angefordert werden.
      https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnung-erhalten/kopie-der-telefonrechnung?samChecked=true

      Ich meine 2,70 wird dabei pro Rechnung fällig.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      @imotou 

       

      Über dieses Formular - oder die dort genannte Hotline anrufen, sonst muss man das Formular

      12 x absenden:

       

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/rechnungsdoppel-anfordern

       

      Hinweis: Rechnungskopien sind gebührenpflichtig.

      0

    • vor 5 Jahren


      @imotou  schrieb:

      bei der Prüfung meiner Unterlagen hab ich festgestellt, dass mir die Rechnungen im Jahr 2017 fehlen.



      Wozu braucht man als Privatkunde alte Rechnungen?

      Spätestens nach der Überweisung werden die bei mir entsorgt. Zwinkernd

      5

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Käseblümchen 

       

      Dass eine Rechnung nicht als Beweis für die Zahlung gilt, weiß ich natürlich.

       

      Es geht um die Nachprüfbarkeit einer "strittigen" Forderung - wenn der Gläubiger behauptet,

      eine Leistung erbracht zu haben, deren Fertigstellung vom "Schuldner" bestritten wird.

       

      Ich denke noch mit Grausen an unser sog. schlüsselfertiges EFH, bei dem nur der Schlüssel fertig war.

       

      Es waren rd. 30 Gewerke  - ein Gutachter stellte rd. 25 Mängel nach 6 Monaten fest.

       

      Handwerker bzw. Bauträger behaupteten: "Gewerk fertig" - mein Anwalt das Gegenteil.

       

      Die Gegenseite hätte sich gefreut, wenn ich alle Rechnungen vernichtet hätte.

       

      Der ganze Hokuspokus dauerte über 3  Jahre, der Bauträger ging in Insolvenz - mehrere Gläubiger desselben

      traten an mich heran und verlangten, die noch an den Bauträger an zu leistenden Zahlungen

      stattdessen an sie direkt zu zahlen.

       

      Diesen Albtraum wünsche ich niemandem...

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Gelöschter Nutzer 

      Ein Haus ist keine Kommunikationsverbindung. Deshalb schreibt das TKG hier auch andere Einspruchfristen gegen eine strittige Rechnung vor. 

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Hubert Eder 

       

      Ist mir ebenfalls bekannt - in der Regel mache ich meine Hausaufgaben sehr gründlich:

       

      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html

       

      Das Ganze sollte ja auch nur anhand von praktischen Beispielen untermauern, dass ich niemals eine Rechnung

      sofort nach Bezahlung vernichten würde - ich beziehe mich dabei auf die Antwort von @Gelöschter Nutzer 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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