Gelöst
Keine Rechnungen älter als 18 Monate anforderbar?
vor 5 Jahren
Hallo,
bei der Prüfung meiner Unterlagen hab ich festgestellt, dass mir die Rechnungen im Jahr 2017 fehlen. Kann ich die irgendwo anfordern?
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Darüber hinaus, können weitere Kopien kostenpflichtig beim Kundenservice angefordert werden.
https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/rechnung-erhalten/kopie-der-telefonrechnung?samChecked=true
Ich meine 2,70 wird dabei pro Rechnung fällig.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
@imotou
Über dieses Formular - oder die dort genannte Hotline anrufen, sonst muss man das Formular
12 x absenden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/rechnungsdoppel-anfordern
Hinweis: Rechnungskopien sind gebührenpflichtig.
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vor 5 Jahren
Wozu braucht man als Privatkunde alte Rechnungen?
Spätestens nach der Überweisung werden die bei mir entsorgt.
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Antwort
von
vor 5 Jahren
@Käseblümchen
Dass eine Rechnung nicht als Beweis für die Zahlung gilt, weiß ich natürlich.
Es geht um die Nachprüfbarkeit einer "strittigen" Forderung - wenn der Gläubiger behauptet,
eine Leistung erbracht zu haben, deren Fertigstellung vom "Schuldner" bestritten wird.
Ich denke noch mit Grausen an unser sog. schlüsselfertiges EFH, bei dem nur der Schlüssel fertig war.
Es waren rd. 30 Gewerke - ein Gutachter stellte rd. 25 Mängel nach 6 Monaten fest.
Handwerker bzw. Bauträger behaupteten: "Gewerk fertig" - mein Anwalt das Gegenteil.
Die Gegenseite hätte sich gefreut, wenn ich alle Rechnungen vernichtet hätte.
Der ganze Hokuspokus dauerte über 3 Jahre, der Bauträger ging in Insolvenz - mehrere Gläubiger desselben
traten an mich heran und verlangten, die noch an den Bauträger an zu leistenden Zahlungen
stattdessen an sie direkt zu zahlen.
Diesen Albtraum wünsche ich niemandem...
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Gelöschter Nutzer
Ein Haus ist keine Kommunikationsverbindung. Deshalb schreibt das TKG hier auch andere Einspruchfristen gegen eine strittige Rechnung vor.
Antwort
von
vor 5 Jahren
@Hubert Eder
Ist mir ebenfalls bekannt - in der Regel mache ich meine Hausaufgaben sehr gründlich:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Vertragsfragen/Rechnungen/rechnungen-node.html
Das Ganze sollte ja auch nur anhand von praktischen Beispielen untermauern, dass ich niemals eine Rechnung
sofort nach Bezahlung vernichten würde - ich beziehe mich dabei auf die Antwort von @Gelöschter Nutzer
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
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