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Kündigung zu spät?
8 years ago
Hallo zusammen,
ich möchte meinen Mobilfunkvertrag heute kündigen. Leider hätte ich das wohl bis gestern machen müssen. Denn laut Telekom läuft seit heute ein neuer Vertragszeitraum von einem Jahr . Das hatte ich anders verstanden.
Mir ist der Vertrag nämlich wesentlich zu teuer mittlerweile... .
Gibt es hier Erfahrungen mit Kulanz? Entgegenkommen? Freundlichkeit?
Danke schonmal
Christian
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8 years ago
Hallo @cheypher,
wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Nachfolgend kannst du einen Versuch unternehmen, aber ich glaube kaum, daß man dir helfen kann:
Hier im > Profil < kannst du deine Kontaktdaten eingeben. Nun wird sich jemand vom @Telekom-hilft-Team um dein Anliegen kümmern.
Diese Daten sind nicht öffentlich und können nur von Mitarbeitern der Telekom und von dir eingesehen werden.
Bitte etwas Geduld, wir können den Arbeitsalltag der Telekom Mitarbeiter nicht beeinflussen.
Wenn du das erledigt hast, bitte eine kurze Rückmeldung, dass die Kontaktdaten eingetragen sind.
Gruß Gurke
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8 years ago
Ja, Erfahrungen gibt es -- keine der drei Optionen wird passieren
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8 years ago
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8 years ago
damit Du die Kündigung nicht mehr vergisst, schicke die Kündigung heute raus!!
dann wir die Kündigung wenigstens nächstes Jahr wirksam.
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8 years ago
ich möchte meinen Mobilfunkvertrag heute kündigen. Leider hätte ich das wohl bis gestern machen müssen. Denn laut Telekom läuft seit heute ein neuer Vertragszeitraum von einem Jahr . Das hatte ich anders verstanden.
ich möchte meinen Mobilfunkvertrag heute kündigen. Leider hätte ich das wohl bis gestern machen müssen. Denn laut Telekom läuft seit heute ein neuer Vertragszeitraum von einem Jahr
. Das hatte ich anders verstanden.
Völlig falsch hast Du das offenbar verstanden bzw. AGB nicht gelesen und Rechnungen auch nicht richtig angeschaut in den letzten Monaten.
Nicht bis gestern hättest Du kündigen müssen, sondern bis gestern plus 3 Monate rückwärts schon.
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8 years ago
willkommen in unserer Runde.
Tatsächlich ist es wichtig, dass eine Kündigung drei Monate vor Laufzeitende eingehen muss. Ist dieser Tag verstrichen, so gibt es eine neue Laufzeit, die weitere 12 Monate beinhaltet.
Ist dieser Vorgang abgeschlossen, so ist es nicht möglich nachzusteuern.
Viele Grüße Britta B.
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