Leistungsnachweis, Rechnung oder ähnliches Dokument mit Ausweisung der Umsatzsteuer
vor 4 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor wenigen Wochen einen MagentaMobil Prepaid Jahrestarif Vertrag abgeschlossen. Gemäß dem Vertrag enthalten die für diesen Tarif angegebenen Preise den regulären Umsatzsteuer. Auf die Rechnungsbelege der Prepaid-Guthaben würde keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Da ich diesen Tarif geschäftlich verwende, benötige ich für das Finanzamt Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
Deswegen beantrage ich hiermit einen wiederkehrenden Leistungsnachweis, Rechnung oder ähnliches Dokument mit Ausweisung der Umsatzsteuer für o.g. Vertrag.
Das Kontaktformular, welche ich gefunden habe, werde ich gleich noch ausfüllen und wegschicken.
Meine Daten sind in meinem Konto hinterlegt.
Im Voraus vielen Dank.
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vor 3 Stunden
@JanP1960
schau bitte noch mal nach, da stimmt was nicht 🤔
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Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann:
Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.
Über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst du an den richtigen Punkt "Kundendaten für den Kundenservice".
Hinterlege bitte ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt.
Halte bitte zur Authentifikation IBAN und Kundennummer bereit.
Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten
Gruß
Waage1969
P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!
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vor 3 Stunden
Hallo @JanP1960,
Der erworbene Auflade-Betrag enthält keine Umsatzsteuer. Erst nach Nutzung des aufgeladenen Betrags wird bei einer Nutzung die Umsatzsteuer auf die Leistungen im Sinne des § 13 I Nr. 1 S 4 UStG abgeführt.
Ein Leistungsnachweis für Prepaid-Kunden dokumentiert ausschließlich tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen wie Telefonate, SMS oder gebuchte Optionen – also Verbräuche, nicht jedoch Aufladungen des Guthabens.
Die Erstaufladung von 99,95 € beim MagentaMobil Prepaid Jahrestarif zählt als Aufladung und nicht als genutzte Leistung. Deshalb erscheint diese Aufladung nicht im Leistungsnachweis. Erst wenn das aufgeladene Guthaben für tarifliche Leistungen wie Gesprächskosten, Daten- oder Paketpreise verwendet wird, werden diese Beträge auf dem Leistungsnachweis mit ausgewiesener Umsatzsteuer erfasst. Das gilt unabhängig davon, zu welchem Zweck das Guthaben aufgeladen wurde.
Beim Kauf oder Aufladen von Prepaid-Guthaben fällt keine gesonderte Umsatzsteuer an – diese wird erst beim tatsächlichen Verbrauch des Guthabens ausgewiesen und gemeldet.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du bereits einen Antrag für den Leistungsnachweis gestellt oder benötigst du noch unsere Unterstützung?
Viele Grüße
Maria
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vor 14 Minuten
Oder anders geschrieben:
Bei "normaler" Nutzung (d.h. innerhalb der Flatrates und des Datenpakets) gibt es den ersten Leistungsnachweis nach Ablauf des ersten Jahres, wenn die Jahresgebühr fürs zweite Jahr dem Prepaidkonto belastet wird.
Für den Beginn des ersten Jahres hat man fürs Finanzamt ggf. die Rechnung über 99,95€ als Kaufpreis für die SIM im Jahrestarif.
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