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Magenta Eins nachträglich "buchen"
8 years ago
Hallo,
ich habe Anfang April einen Mobilfunktvertrag über eine Vertriebsagentur gebucht und daraufhin den Magenta Eins Rabatt erhalten, jedoch ging das Paket an die Agentur zurück und der Vertrag daraufhin storniert.
Nun konnte ich endlich erneut einen Vertrag über die Telekom buchen, jedoch wird mir der Magenta Eins Rabatt nicht gestattet, da dieser wohl erst zum 26.05.17 gekündigt wird.
Da ich ja aber einen neuen Vertrag habe und dort ebenfalls in den Genuß des MagentaEins Rabattes kommen möchte, stellen sich mir 2 Fragen.
Wird der MagentaEins Rabatt rückwirkend eingestellt auf den neuen Tarif oder eckt dieser zum 26.05.17 an?
Wie verbinde ich meinen neuen Mobilfunkvertrag mit meinem jetzigen sodass ich den MagentaEins Vorteil dann erhalte?
Vielen Dank im Voraus!
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Carolin L.
Telekom hilft Team
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Armin98
8 years ago
Sie haben hier auf jeden Fall schon die richtige Antwort mit auf den Weg bekommen können.
Eine rückwirkende Verrechnung des MagentaEINS-Vorteil wird nicht vorgenommen.
Allerdings habe ich gesehen, dass der Vorteil bereits auf Ihrem neuen Mobilfunkvertrag hinterlegt wurde.
Das Datum, welches Sie für Ende Mai bekommen haben bezieht sich in diesem Fall auf die Änderung Ihres Festnetz-Vertrages.
Dementsprechend wäre es ratsam sich das Ganze am 27.Mai 2017 noch einmal auf beiden Seiten (Festnetz und Mobil) anzusehen und zu überprüfen, ob die Änderungen auch hinsichtlich des Vorteils einwandfrei übernommen werden konnten.
Was halten Sie davon?
Freundliche Grüße
Carolin K.
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Armin98
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Carolin L.
8 years ago
Vielen Dank für die Antworten!
Gut, dass es an der Umstellung liegt wusste ich jetzt nicht, da ich eine Mail erhalten habe, dass der Magenta Eins Rabatt nicht gebucht werden konnte, wusste ich auch nicht, dass dies bereits hinterlegt ist.
Ich wende mich am 27.05. dann telefonisch an die Hotline, damit alles passt.
Liebe Grüße
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Dean B.
Telekom hilft Team
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Carolin L.
8 years ago
okay, danke für die Rückmeldung.
Falls doch noch etwas ist, gerne melden.
Beste Grüße
Dean B.
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Carolin L.