Gelöst

MagentaMobil XL Tethering

vor 8 Jahren

Hallo,

 

der neue Tarif ist sehr interessant, jedoch stellt sich mir noch eine Frage zum Thema Tethering, auf die ich bisher keine eindeutigen Antworten gefunden habe:

 

Darf ich mit meinem Handy zu Hause einen Hotspot aufmachen bzw. via Fritzbox in meinem Netz die Datenverbindung nutzen? Habe nur 16MBit DSL und würde z.B. gerne bei Bedarf regelmäßig die Mobilfunk Verbindung nutzen, da schneller. Also beispielsweise bei größeren Downloads von Spielen oder Backups in die Cloud? Gibt es hier eine Beschränkung beim Tethering? Fair use?

 

Beste Grüße und Danke für die Antwort!

Markus

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vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      In der Leistungsbeschreibung Mobilfunk steht unter Ziffer 1.2

      "Die SIM-Karte bzw. das eSIM-Profil wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Sprachübermittlung und Datenübertragung, zur Nutzung aus- schließlich für Verbindungen über die Vermittlungs- und Übertragungssysteme der von der Telekom angebotenen Mobilfunknetze und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit Mobilfunk-Endgeräten in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, ist in Tarifen mit pauschal abgegoltenen Datenvolumen ohne Bandbreitenbeschränkung die Nutzung der SIM-Karte / des eSIM-Profils in Routern nicht zulässig."

       

      Die Nutzung der SIM in einer entsprechen Fritz!Box ist hiernach nicht zulässig. Ansonsten dürfte es aber wohl kaum zu größeren "Aufregungen" kommen, wenn es tatsächlich bei einem "Fair use" bleibt.

      3

      von

      vor 8 Jahren

      @Has Die Frage die noch bleibt ist: Was ist denn fair-use? Für mich wäre ein Fair use 1TB/Monat. Für andere wiederum bloß 500GB. Solange das nicht genau beschrieben ist hat eine Klausel in der das erwähnt wird in meinen Augen keine Wirkung. Theoretisch kann auch keiner kontollieren ob man Thetering betreibt, bzw. die SIM in einen Router steckt. Das Handy kann ja auch einfach 1Monat zu Hause im selben Funkturm rumliegen.

      von

      vor 8 Jahren

      Es kann sehr wohl festgestellt werden, in welchem Gerät die SIM steckt und auch ob Tethering genutzt wird.

       

      Den neuen Tarif gibt es gerade mal vier Tage. In dieser Zeit dürfte mit goßer Wahrscheinlichkeit noch niemand eine "Abmahnung" wegen einer vertragswidrigen Nutzung erhalten haben. Warum warten wir nicht einfach mal mit etwas Gelassenheit ab, ob/bis dies tatsächlich mal der Fall sein wird. Eine "schwammige" Regelung bietet der Telekom letztlich auch viel Spielraum, nicht tätig werden zu müssen. 

       

       

       

       

      von

      vor 8 Jahren

      @Has

      Has

      Es kann sehr wohl festgestellt werden, in welchem Gerät die SIM steckt und auch ob Tethering genutzt wird.

      Es kann sehr wohl festgestellt werden, in welchem Gerät die SIM steckt und auch ob Tethering genutzt wird.

       

      Has

      Es kann sehr wohl festgestellt werden, in welchem Gerät die SIM steckt und auch ob Tethering genutzt wird.

       


      Und wie soll das gehen?

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Markus_24,

      die richtige Antwort wurde hier bereits von @Has gegeben. Die Nutzung von Tethering ist nicht ausgeschlossen, die Nutzung in einem Router jedoch schon.
      Für den Tarif gibt keine Bandbreitenbeschränkung in Deutschland.
      Im EU-Ausland greift die hier genannte FairUse Policy: Die Nutzung von 23 GB im Monat ist enthalten. Danach sind wir berechtigt einen Aufschlag pro GB bei 1kb-genauer Abrechnung zu berechnen. Diese Berechnung bzw. Weiternutzung muss aber vom Kunden im Ausland aktiv bestätigt werden. (Unter pass.telekom.de)

      Viele Grüße Marco K.

      18

      von

      vor 8 Jahren

      Die Telekom könnte ihrerseits den Vertrag fristgerecht kündigen ...

       

      Laut AGB können diese auch geändert werden. 

      “Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungen gemäß Ziffer 8.1 und 8.2 werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht bei Änderungen, die nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E- Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.“

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo. Habe da auch mal eine Frage. Bei uns ist sehr schlechtes und langsames Internet. Habe mir diesen XL mobil Vertrag nun vor einigen Tagen auch aktivieren lassen. Heute ist das WLan unserer Telekom / Routers komplett ausgefallen. Kostet es mich nun extra Geld wenn ich per Smartphone/USB Kabel Thetering Hotspot auf dem Ultrabook nutze? 

       

      Viele Grüße 

      0

      von

      vor 8 Jahren

      @Manu- Tethering ist erlaubt und ohne Probleme nutzbar. Keine extra Gebühren dafür Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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