Neues T Phone 3 privat verkaufen - wie ist das mit Rechnung + Gewährleistung?
vor 2 Tagen
Hallo,
wenn ich ein neues T Phone 3 verkaufe (an Privat), wie sieht das mit Rechnung + Gewährleistung aus?
Kann der Käufer im Falle des Falles mit der Rechnung (mit meinem Namen) Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen?
Wenn ja:
Da ich in der Rechnung alle unnötigen Daten schwärzen/entfernen möchte - welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Reicht eine Rechnungskopie?
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vor 2 Tagen
welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Hallo,
wenn ich ein neues T Phone 3 verkaufe (an Privat), wie sieht das mit Rechnung + Gewährleistung aus?
Kann der Käufer im Falle des Falles mit der Rechnung (mit meinem Namen) Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen?
Wenn ja:
Da ich in der Rechnung alle unnötigen Daten schwärzen/entfernen möchte - welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Reicht eine Rechnungskopie?
Alle Daten
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vor 2 Tagen
Alle Daten
welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Hallo,
wenn ich ein neues T Phone 3 verkaufe (an Privat), wie sieht das mit Rechnung + Gewährleistung aus?
Kann der Käufer im Falle des Falles mit der Rechnung (mit meinem Namen) Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen?
Wenn ja:
Da ich in der Rechnung alle unnötigen Daten schwärzen/entfernen möchte - welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Reicht eine Rechnungskopie?
Alle Daten
Bist du dir dessen sicher?
Isch täte ma sagen:
Garantie nach wie vor der Hersteller, so er eine gibt! Ist ja freiwillig!
Gewährleistung der Händler/Verkäufer, in diesem Falle @aselix !
Darum gibt es wohl bei ebay immer die Zusätze, dass der Verkauf ohne jegliche Gewährleistung stattfindet.
sG
12
von
vor 2 Tagen
könnte man ja ggf. an den neuen Eigentümer abtreten, oder wird das irgendwo in den AGBs ausgeschlossen?
Keine Garantie? Aber gesetzliche Gewährleistung! Und Mängelansprüche aus der Gewährleistung könnte man ja ggf. an den neuen Eigentümer abtreten, oder wird das irgendwo in den AGBs ausgeschlossen?
Leider hat die Telekom beim Kauf des T Phone 3 neben der Rechnung keine AGBs mitgeschickt.
Kurz mal gegoogelt, das hier gefunden - auch interessant:
https://www.ra-plutte.de/olg-hamm-agb-klausel-zur-abtretung-von-maengelanspruechen/
Das wäre nicht zulässig
0
von
vor 2 Tagen
Hiermit trete ich ab!
Unterschrift
Prima 🦂
von
vor 2 Tagen
Hiermit trete ich ab!
Unterschrift
Hiermit trete ich ab!
Unterschrift
Prima 🦂
Ich würde noch reinschreiben was und wofür 😉
Aber genau das genügt
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Tagen
Wie ich sehe, @aselix wurden dir deine Fragen bereits beantwortet.
Solltest du erneut ein Anliegen haben, lass es uns wissen.
Wir sind für dich da.
Grüße Cosa
0
vor 2 Tagen
Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen?
Hallo,
wenn ich ein neues T Phone 3 verkaufe (an Privat), wie sieht das mit Rechnung + Gewährleistung aus?
Kann der Käufer im Falle des Falles mit der Rechnung (mit meinem Namen) Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen?
Wenn ja:
Da ich in der Rechnung alle unnötigen Daten schwärzen/entfernen möchte - welche Informationen müssen noch lesbar sein, damit er Gewährleistung/Herstellergarantie in Anspruch nehmen kann?
Reicht eine Rechnungskopie?
Da die Telekom hier als Hersteller auftritt gibt es, wie gehabt, keine Garantie.
Zur Übernahme der Gewährleistung wurde ja schon genug geschrieben.
0
vor 2 Tagen
Wenn ich das Handy privat verkaufe: Es geht darum, welche Ansprüche der Käufer an den Hersteller bzw. Händler stellen kann, wenn das nagelneue Handy defekt ist?
Also nutzt ihm die Rechnung, die ich beim Kauf des Handys bekommen habe (mit meinem Namen und meinen Daten) , überhaupt etwas?
Hallo @*indemKellersitztderPeller* : Der Link ist interessant, aber betrifft nicht das, was ich meine.
Wenn ich das Handy privat verkaufe: Es geht darum, welche Ansprüche der Käufer an den Hersteller bzw. Händler stellen kann, wenn das nagelneue Handy defekt ist?
Also nutzt ihm die Rechnung, die ich beim Kauf des Handys bekommen habe (mit meinem Namen und meinen Daten) , überhaupt etwas?
Es geht doch um Neuware inkl. Gewährleistung und evtl. Herstellergarantie...
@aselix Aber selbstverständlich nützt das was . Die Garantie Gewährleistung geht über an den Käufer.
Es ist für den Käufer einfacher bei der Gewährleistung einen Anspruch. Es geht auch ohne über die IMEI Nummer aber das machen nicht alle , und wollen die Rechnung bzw Lieferschein.
Ich persönlich würde nie ein Gerät kaufen wenn keine Rechnung dabei ist . Stichwort Hellerware.
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von
vor 2 Tagen
Die Garantie Gewährleistung geht über an den Käufer.
Wenn ich das Handy privat verkaufe: Es geht darum, welche Ansprüche der Käufer an den Hersteller bzw. Händler stellen kann, wenn das nagelneue Handy defekt ist?
Also nutzt ihm die Rechnung, die ich beim Kauf des Handys bekommen habe (mit meinem Namen und meinen Daten) , überhaupt etwas?
Hallo @*indemKellersitztderPeller* : Der Link ist interessant, aber betrifft nicht das, was ich meine.
Wenn ich das Handy privat verkaufe: Es geht darum, welche Ansprüche der Käufer an den Hersteller bzw. Händler stellen kann, wenn das nagelneue Handy defekt ist?
Also nutzt ihm die Rechnung, die ich beim Kauf des Handys bekommen habe (mit meinem Namen und meinen Daten) , überhaupt etwas?
Es geht doch um Neuware inkl. Gewährleistung und evtl. Herstellergarantie...
@aselix Aber selbstverständlich nützt das was . Die Garantie Gewährleistung geht über an den Käufer.
Es ist für den Käufer einfacher bei der Gewährleistung einen Anspruch. Es geht auch ohne über die IMEI Nummer aber das machen nicht alle , und wollen die Rechnung bzw Lieferschein.
Ich persönlich würde nie ein Gerät kaufen wenn keine Rechnung dabei ist . Stichwort Hellerware.
Nix Garantie, nur Gewährleistung!
Vllt!
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von