Stream-on vor dem aus!

vor 4 Jahren

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    • vor 4 Jahren

      Schon der 3. Beitrag (1., 2.) und nein, StreamOn ist nicht vor dem Aus.

      Es geht bei dem Urteil um StreamOn der ersten Generation.

       

      15

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Das war doch jetzt erst mal "nur" eine Empfehlung des EuGh, oder liege ich falsch.

      Meines Wissens gehts das jetzt zurück zum OLG Köln, die dann endgültig entscheiden.

      Und hey, wir sind in Deutschland - das kann dauern. 😄

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Stefan

      Ich gehe weiterhin davon aus, dass Stream-on binnen Jahresfrist abgekündigt und durch was aus immer ersetzt wird.

      Ich gehe weiterhin davon aus, dass Stream-on binnen Jahresfrist abgekündigt  und durch was aus immer ersetzt  wird.
      Stefan
      Ich gehe weiterhin davon aus, dass Stream-on binnen Jahresfrist abgekündigt  und durch was aus immer ersetzt  wird.

      Nur gut da da meine Verträge auslaufen.

      Stefan

      Es gibt doch schon solche Unlimited Tarife auch bei der Telekom.

      Es gibt doch schon solche Unlimited Tarife auch bei der Telekom.
      Stefan
      Es gibt doch schon solche Unlimited Tarife auch bei der Telekom.

      Ja gibt es, aber nicht so wie ich es benötige.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Ganz so weit möchte man in Bonn bei der Deutschen Telekom noch nicht gehen. Ein Sprecher zeigte sich in einer ersten Stellungnahme recht gelassen. Der EuGH habe in seinem neuen Urteil die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. „Diese ist im aktuellen StreamOn-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an StreamOn nichts“, teilte der Sprecher schriftlich auf Anfrage von inside digital mit. Gleichzeitig ist man bei der Telekom aber auch alarmiert, dass es sehr wohl noch zu weitreichenderen Folgen für Nutzer von StreamOn kommen könnte. Sollte das EuGH-Urteil auch Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthalten, müsse der Gesetzgeber entscheiden, was nun passiere, heißt es in der Stellungnahme der Telekom nämlich weiter.

      Ganz so weit möchte man in Bonn bei der Deutschen Telekom noch nicht gehen. Ein Sprecher zeigte sich in einer ersten Stellungnahme recht gelassen. Der EuGH habe in seinem neuen Urteil die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. „Diese ist im aktuellen StreamOn-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an StreamOn nichts“, teilte der Sprecher schriftlich auf Anfrage von inside digital mit.

       

      Gleichzeitig ist man bei der Telekom aber auch alarmiert, dass es sehr wohl noch zu weitreichenderen Folgen für Nutzer von StreamOn kommen könnte. Sollte das EuGH-Urteil auch Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthalten, müsse der Gesetzgeber entscheiden, was nun passiere, heißt es in der Stellungnahme der Telekom nämlich weiter.

      Ganz so weit möchte man in Bonn bei der Deutschen Telekom noch nicht gehen. Ein Sprecher zeigte sich in einer ersten Stellungnahme recht gelassen. Der EuGH habe in seinem neuen Urteil die Bandbreitenanpassung für Videostreams für unzulässig erklärt. „Diese ist im aktuellen StreamOn-Angebot der Telekom schon nicht mehr enthalten; insoweit ändert sich an StreamOn nichts“, teilte der Sprecher schriftlich auf Anfrage von inside digital mit.

       

      Gleichzeitig ist man bei der Telekom aber auch alarmiert, dass es sehr wohl noch zu weitreichenderen Folgen für Nutzer von StreamOn kommen könnte. Sollte das EuGH-Urteil auch Aussagen zu Zero-Rating im Allgemeinen enthalten, müsse der Gesetzgeber entscheiden, was nun passiere, heißt es in der Stellungnahme der Telekom nämlich weiter.


      Auch bei der Bundesnetzagentur hat man die Entscheidungen des EuGH mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Man werde sie nun in ihren Einzelheiten auswerten, teilte eine Sprecherin gegenüber inside digital mit. Unmittelbare Folgen drohen aber noch nicht. „Erst die Entscheidungen der nationalen Gerichte sind verbindlich für die betroffenen Unternehmen.“ Schon jetzt sei aber klar, dass die EuGH-Entscheidungen über die bereits von der Bundesnetzagentur verhängten Anordnungen hinausgehen. „Es ist deswegen zu erwarten, dass die auf Anordnung der Bundesnetzagentur bereits 2019 angepassten Angebote in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können“, führte die Sprecherin der Regulierungsbehörde weiter aus. Dass sich deutsche Gerichte recht schnell wieder mit den sogenannten „Nulltarif-Optionen“ beschäftigen werden müssen, gilt als sicher. Denn Verbraucherschützer dürften den Entscheid des EuGH recht zügig wieder aufgreifen. Und zwar nicht nur mit Blick auf einzelne Tarifbestandteile von Telekom StreamOn und Vodafone Pass. Sondern vielmehr mit allgemeinem Fokus auf die jetzt höchstrichterlich festgestellte, nicht vorhandene Netzneutralität. Und das dürfte bei Telekom und Vodafone für mehr Unruhe sorgen als man aktuell öffentlich zugeben möchte.

      Auch bei der Bundesnetzagentur hat man die Entscheidungen des EuGH mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Man werde sie nun in ihren Einzelheiten auswerten, teilte eine Sprecherin gegenüber inside digital mit. Unmittelbare Folgen drohen aber noch nicht. „Erst die Entscheidungen der nationalen Gerichte sind verbindlich für die betroffenen Unternehmen.“

      Schon jetzt sei aber klar, dass die EuGH-Entscheidungen über die bereits von der Bundesnetzagentur verhängten Anordnungen hinausgehen. „Es ist deswegen zu erwarten, dass die auf Anordnung der Bundesnetzagentur bereits 2019 angepassten Angebote in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können“, führte die Sprecherin der Regulierungsbehörde weiter aus.

      Dass sich deutsche Gerichte recht schnell wieder mit den sogenannten „Nulltarif-Optionen“ beschäftigen werden müssen, gilt als sicher. Denn Verbraucherschützer dürften den Entscheid des EuGH recht zügig wieder aufgreifen. Und zwar nicht nur mit Blick auf einzelne Tarifbestandteile von Telekom StreamOn und Vodafone Pass. Sondern vielmehr mit allgemeinem Fokus auf die jetzt höchstrichterlich festgestellte, nicht vorhandene Netzneutralität. Und das dürfte bei Telekom und Vodafone für mehr Unruhe sorgen als man aktuell öffentlich zugeben möchte.

      Auch bei der Bundesnetzagentur hat man die Entscheidungen des EuGH mit großem Interesse zur Kenntnis genommen. Man werde sie nun in ihren Einzelheiten auswerten, teilte eine Sprecherin gegenüber inside digital mit. Unmittelbare Folgen drohen aber noch nicht. „Erst die Entscheidungen der nationalen Gerichte sind verbindlich für die betroffenen Unternehmen.“

      Schon jetzt sei aber klar, dass die EuGH-Entscheidungen über die bereits von der Bundesnetzagentur verhängten Anordnungen hinausgehen. „Es ist deswegen zu erwarten, dass die auf Anordnung der Bundesnetzagentur bereits 2019 angepassten Angebote in ihrer jetzigen Form nicht aufrechterhalten werden können“, führte die Sprecherin der Regulierungsbehörde weiter aus.

      Dass sich deutsche Gerichte recht schnell wieder mit den sogenannten „Nulltarif-Optionen“ beschäftigen werden müssen, gilt als sicher. Denn Verbraucherschützer dürften den Entscheid des EuGH recht zügig wieder aufgreifen. Und zwar nicht nur mit Blick auf einzelne Tarifbestandteile von Telekom StreamOn und Vodafone Pass. Sondern vielmehr mit allgemeinem Fokus auf die jetzt höchstrichterlich festgestellte, nicht vorhandene Netzneutralität. Und das dürfte bei Telekom und Vodafone für mehr Unruhe sorgen als man aktuell öffentlich zugeben möchte.


      Quelle der Zitate: https://www.inside-digital.de/news/telekom-streamon-und-vodafone-pass-vor-dem-aus-die-reaktionen

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Ich war schon bei Einführung dagegen und deswegen auch nie ein derartigen Tarif mit Option gebucht. Da muss ich kein Jurist sein, um zu sehen, das die Netzneutralität nicht gewahrt. Weil, habe ich zwei (Streaming) Angebote - Eins mit Zero-Rating und Eins ohne - ja für welches werde ich mich dann wohl entscheiden 🤔.

       

      Nachtrag. Was damit nicht unbedingt heißt, das ich ein Herz für Kleine und/oder Newcomer hätte. In echt bezahle ich Google für YT Premium, das die mich mit der Werbung in Ruhe lassen. Naja, und wenn ich das gebucht, ist YT Music inklusive. Hat in dem Sinne auch kein anderer Musikstreamer eine Chance, Netzneutralität hin-oder-her. Nicht sehr konsequent, ich weiß.

      10

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @hawa,

      ehrlich gesagt, weiß ich nicht, warum es auf der Website manchmal nicht so klappen will. Wir können gerne mal telefonisch alles Fragen abklären, wenn du möchtest. Grundsätzlich ist es so, dass du den Rechnungsbetrag der Festnetzseite nimmst (sofern du nichts ändern möchtest) und addierst dann den MagentaMobil EINS unlimited Tarif (80€ ohne Handy, 90€ mit Handy, 100€ mit TopHandy, 110€ mit PremiumHandy)und ziehst dann den MagentaEINS unlimited Vorteil (34,95€) ab. Dann hast du die Gesamtkosten. Ob und welche Angebote es dann nächstes Jahr im März gibt, wird man dann sehen. Fröhlich

      Viele Grüße
      Michael

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Michael Pa. 

       

      Hallo Michael,

      danke für die Info. Jetzt hab auch die Beträge nachvollziehen können Zwinkernd

      Das ganze würde mich dann 10,- € mehr Kosten, was ich OK fände. Da ich gerne Städtereisen mache und durch das Unlimited Datengeschenk auf den Geschmack gekommen bin, halte ich das im Hinterkopf bei einer Verlängerung.

       

      Viele Grüße

      Hawabonga

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @hawa70 Gern geschehen. Komm gern noch mal im März auf mich zu, dann schauen wir, ob wir noch die ein oder andere spannende Aktion parat haben. Fröhlich

      Bis dahin und viele Grüße
      Michael

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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