Gelöst

Streaming innerhalb der EU

vor 6 Jahren

Hallo zusammen...

Kurze Frage :

Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das  Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?

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  • vor 6 Jahren

    urteile können angefochten werden, es gibt noch keine aktuelle Information - das Volumen wird angerechnet 

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  • vor 6 Jahren

    4

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    st.meller

    Ok.. Die Telekom lässt es also auf die Strafe ankommen. Danke für die Info..

    Ok.. Die Telekom lässt es also auf die Strafe ankommen. 

    Danke für die Info..

    st.meller

    Ok.. Die Telekom lässt es also auf die Strafe ankommen. 

    Danke für die Info..


    Noch ist ja nichts entschieden.

    auf der anderen Seite wird sie den Dienst evtl einstellen, ob dir dass dann besser gefällt.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Das ist irgendwie eine ganz verquaste Geschichte.

    • es ist möglich, Tarife aufzulegen, bei denen die SIMs nur in Deutschland genutzt werden können
    • Teilflatrates (also ins eigene Netz) dürfen offenbar auch speziell behandelt werden, dass die nur in D gelten, aber nicht in EU

    Da haben sie wieder Mist gebaut bei der Formulierung. Ich hatte in ähnlicher Sache Kontakt mit der Bundesnetzagentur.

    OMG dachte ich unwillkürlich, als ich die Antwort der Bundesnetzagentur gelesen habe.

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Naja... ich habe 10 GB.

    Zuhause mit WLAN bekomme ich die nie aufgebraucht. Soll jetzt nicht gierig klingen aber die Telekom verdient auch nicht schlecht damit... oder ? 

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    Hallo @st.meller,

    st.meller

    Hallo zusammen... Kurze Frage : Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?

    Hallo zusammen...

    Kurze Frage :

    Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das  Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?

    st.meller

    Hallo zusammen...

    Kurze Frage :

    Es gab jetzt doch im November ein Gerichtsurteil welches der Telekom untersagt innerhalb der EU das genutze Streaming Angebot auf das  Datenvolumen anzurechnen. Bis jetzt gibt's da noch keine andere Entscheidung, oder ? Wundere mich nur weil ich gerade in Spanien bin und über Sky Go eine Serie geschaut habe die leider zu Lasten meines Datenvolumens ging. Weiss da jemand genaueres ?


    Es besteht noch kein Urteil, das Verfahren läuft noch.

    Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient. Quelle: netzpolitik.org

    Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

    Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient.

    Quelle: netzpolitik.org

    Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 20.11.2018 den Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das Gericht hat sich nach summarischer Prüfung ausführlich zur Sache eingelassen und die Rechtmäßigkeit der Anordnungen festgestellt. Eine abschließende Aussage bleibt gleichwohl dem Hauptsacheverfahren vorbehalten.

    Maßgeblich für die Vollstreckung der Anordnung ist insoweit nicht die Ausschöpfung des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, sondern das einstweilige Rechtsschutzverfahren. In diesem Verfahren steht es der Telekom Deutschland GmbH frei, Rechtsmittel gegen den oben genannten Beschluss einzulegen. Wie von Ihnen angeführt, hat die Bundesnetzagentur in der relevanten Anordnung ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 € je Verstoß angedroht, welches der Durchsetzung der Vollstreckung dient.

    Quelle: netzpolitik.org

    Ebenso steht noch in den AGB´s, das StreamOn nur für Deutschland ist.

     

    Bitte verwechsel nicht das Streaming keinen Geoblocker mehr haben darf, innerhalb der EU.

    Das hat nix mit StreamOn zu tun, sondern mit SkyGo, Netflix, Maxdome, Zattoo, waipi.tv, usw zu tun.

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  • vor 6 Jahren

    Hallo @st.meller,

    du hast bereits von @Gelöschter Nutzer die passende Antwort erhalten. Die Option StreamOn gilt aktuell nur in Deutschland. Sollte sich etwas daran ändern, werden wir es entsprechend kommunizieren.

    Viele Grüße
    Lilia N.

    2

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Ok... Danke.. 

    Antwort

    von

    vor 6 Jahren

    Fairerweise muss man ja auch sagen, dass diese Beschränkung nicht irgendwann nach Vertragsschluss durch die Telekom eingebracht wurde sondern dass die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses so kommuniziert wurde.

     

    Klar - schöner wäre es wenn die Telekom sagen würde "Hey, wir wenden die RLAH-Regelungen jetzt auch auf StreamOn an."

    Das dürfte folgende unmittelbare Konsequenz haben: Dass die Mobilfunkanbieter im Urlaubsland Dich und die anderen "Heavy User" einfach vom LTE oder gar auch UMTS aussperren und auf GSM begrenzen, um ihren eigenen Kunden einen zuverlässigen Service anbieten zu können. Womit dann auch wieder nichts gewonnen wäre.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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